Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist zuständig für die Darstellung der Rechtsverhältnisse an Grundstücken und entscheidet über die Eintragungen in das Grundbuch wie beispielsweise Eigentumsumschreibungen, Begründung, Änderung oder Löschung von Rechten (Reallast, Dienstbarkeiten, Nießbräuche, Vormerkungen oder Grundpfandrechte) oder Änderungen des Grundstücksbeschriebs.
Anträge an das Grundbuchamt
Das Grundbuchamt Lichtenfels nimmt erst ab dem 24.06.2024 am elektronsichen Rechtsverkehr teil. Bis dahin sind alle Anträge wie zuvor üblich einzureichen.
Geschäftsstelle
Zimmer 29
Telefon:
09571 / 9553-124
09571 / 9553-125
09571 / 9553-131
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Weitere Informationen
- Broschüren und Informationen Das Bayerische Staatsministerium der Justiz gibt eine Reihe von Broschüren und Informationsmaterialien heraus. Diese können unter diesem Link angeschaut, heruntergeladen oder ggf. kostenlos bestellt werden
- Antragsformulare Verschiedene Antragsformulare für die Angelegenheiten des Grundbuchamts finden Sie auf den Seite des Justizministeriums im Bereich "Lebenslagen" unter dem Buchstaben "G".