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Amtsgericht Lichtenfels

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist zuständig für die Darstellung der Rechtsverhältnisse an Grundstücken und entscheidet über die Eintragungen in das Grundbuch wie beispielsweise Eigentumsumschreibungen, Begründung, Änderung oder Löschung von Rechten (Reallast, Dienstbarkeiten, Nießbräuche, Vormerkungen oder Grundpfandrechte) oder Änderungen des Grundstücksbeschriebs.

Anträge an das Grundbuchamt

Das Grundbuchamt Lichtenfels nimmt erst ab dem 24.06.2024 am elektronsichen Rechtsverkehr teil. Bis dahin sind alle Anträge wie zuvor üblich einzureichen.

Geschäftsstelle

Zimmer 29

Telefon:
09571 / 9553-124
09571 / 9553-125
09571 / 9553-131

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht