Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren, Urkunden sowie Kostbarkeiten (Art. 9 BayHintG).
Die wichtigsten Gründe für eine Hinterlegung
- Hinterlegung zum Zwecke der Sicherheitsleistung (zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung oder zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils),
- Hinterlegung einer Kaution (z.B. zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen)
- Hinterlegung aufgrund von Gläubigersicherheit gemäß § 372 BGB (Zweifel an der Person des Empfangsberechtigten)
- Hinterlegung bei Uneinigkeit zwischen mehreren Berechtigten.
Erreichbarkeit
Zimmer 22
Telefon: 09571 / 9553-151
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung