Zivilverfahren
Das Zivilgericht (Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) ist zuständig für
- Klagen bis zu einem Streitwert in Höhe von 5.000,- (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe)
- Wohnungseigentumssachen
- Arrest und einstweilige Verfügung
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
- Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
Erreichbarkeit
Zimmer 22
Telefon: 09571 / 9553-151
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Weitere Informationen
- Antrag auf Prozesskostenhilfe
- Broschüren und Informationen Das Bayerische Staatsministerium der Justiz gibt eine Reihe von Broschüren und Informationsmaterialien heraus. Diese können unter diesem Link angesehen, heruntergeladen oder ggf. kostenlos bestellt werden.