Nachlassverfahren
Das Amtsgericht Lichtenfels - Nachlassgericht - ist bei Nachlassverfahren zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Lichtenfels hatte.
Die Aufgaben bestehen insbesondere in
- Hinterlegung von Testamenten
- Ermittlung und Feststellung von Erben
- Entgegennahme und Beurkundung der Ausschlagung einer Erbschaft
- Erteilung von Erbscheinen oder Europäischen Nachlasszeugnissen
- Maßnahmen zur Nachlasssicherung
Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören nicht:
- Auskünfte und Beratung zur Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Auskünfte zur Erbschaftssteuer
- Beratung zur Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
Hinweise zur Ausschlagung einer Erbschaft
Die Ausschlagung einer Erbschaft kann nur binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall und Berufungsgrund erfolgen. Bei Berufung des Erben aufgrund einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht.
Die Ausschlagungserklärung selbst erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht oder dem Wohnsitzgericht. Hierzu vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Weiter ist die Einreichung einer durch den Notar beglaubigten Erklärung möglich.
Erreichbarkeit
Zimmer 3
Telefon:
09571 / 9553-121
09571 / 9553-122
09571 / 9553-104
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Weitere Informationen
- Informationen und Broschüren Das Bayerische Staatsministerium der Justiz gibt eine Reihe von Broschüren und Informationsmaterialien heraus. Diese können unter diesem Link angesehen, heruntergeladen oder ggf. kostenlos bestellt werden.
- Informationen zur Erbschaftsteuer Die Finanzverwaltung stellt durch das Bayerische Landesamt für Steuern Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und diesem Link zur Verfügung.