Zeugenbetreuungsstelle
Die Zeugenbetreuungsstelle ist zuständig für allgemeine Fragen über den Verhandlungs- bzw. Verfahrensablauf.
Zeugen erfüllen Sie eine gesetzliche Pflicht. Mit Ihrer Aussage tragen die Zeugen unter Umständen in erheblichem Maße zur Entscheidung des Gerichts bei, auch wenn sie selbst der Meinung sind, nicht viel aussagen zu können. Die gerichtliche Zeugenvernehmung ist zur Wahrheitsfindung erforderlich, auch wenn vorher bereits in der Sache schon bei der Polizei, einem Staatsanwalt oder einem Richter ausgesagt wurde.
Zeugenanweisungsstelle
Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung, insbesondere für ihren Verdienstausfall und Ersatz ihrer Fahrtkosten. Zuständig für allgemeine Fragen über die Höhe und Umfang der Entschädigung ist die Zeugenanweisungsstelle. Bitte beachten Sie, dass die Zeugenentschädigung nicht bar ausgezahlt wird und halten Sie für die Festsetzung der Entschädigung Ihre Bankverbindung bereit.
Erreichbarkeit
Zimmer 17
Telefon: 09571 / 9553-101, -114
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung