Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen sowie für die Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen, wie beispielsweise das Anbringen von Bettgittern, zuständig.
Weiter führt es auch Verfahren, die andere Fürsorgemaßnahmen für Volljährige betreffen, z. B. Abwesenheitspflegschaften. Örtlich zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.
Für Eilfälle ist auch das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für eine Maßnahme des Betreuungsgerichts auftritt.
Rechtliche Betreuung
Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung für Erwachsene kommt in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen. Für diese Angelegenheiten wird ihm dann ein gesetzlicher Vertreter bestellt, wobei dies nicht automatisch dazu führt, dass der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit verliert.
Geschäftsstelle
Zimmer 4
Telefon:
09571 / 9553-134
09571 / 9553-135
09571 / 9553-133
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Weitere Informationen
- Broschüren und Informationen Das Bayerische Staatsministerium der Justiz gibt eine Reihe von Broschüren und Informationsmaterialien heraus. Diese können unter diesem Link angeschaut, heruntergeladen oder ggf. kostenlos bestellt werden.