Familienverfahren
Das Familiengericht ist zuständig für
- Verfahren auf Scheidung, Aufhebung, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe oder auf
- Herstellung des ehelichen Lebens
- Verfahren über güterrechtliche Ansprüche
- Verfahren über Ehewohnung und Hausrat
- Unterhaltsverfahren
- Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht
- Verfahren über die Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder über die Vaterschaft
- Adoptionen
- Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
- gerichtliche Genehmigungen für Rechtsgeschäfte, an denen Minderjährige beteiligt sind
Geschäftsstelle
Zimmer 24
Telefon:
09571 / 9553-154
09571 / 9553-155
09571 / 9553-187
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Weitere Informationen
- Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
- Broschüren und Informationen Das Bayerische Staatsministerium der Justiz gibt eine Reihe von Broschüren und Informationsmaterialien heraus. Diese können unter diesem Link angeschaut, heruntergeladen oder ggf. kostenlos bestellt werden.