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Amtsgericht Lichtenfels

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für

  • Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
  • Gewährung von Vollstreckungs-/Räumungsschutz
  • Entscheidung über Anträge auf Pfändungsschutz für Kontoguthaben
  • Entscheidung über Widersprüche des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung der Gerichtsvollzieher
  • Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen und Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
  • Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
  • Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren

Die entsprechenden Anträge für die Forderungspfändung finden Sie hier.


Zentrales Vollstreckungsgericht in Hof

Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für den Freistaat Bayern. Den Internetauftritt des Zentralen Vollstreckungsgerichts in Hof erreichen Sie hier.

Wichtiger Hinweis

Es wird darum gebeten, Anträge möglichst in schriftlicher Form einzureichen. Eine persönliche Vorsprache beschleunigt die Antragsbearbeitung nicht.

Sofern eine persönliche Vorsprache im Einzelfall erforderlich erscheint, wird darum gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Ansonsten kann es zu langen Wartezeiten kommen beziehungsweise es kann nicht gewährleistet werden, dass Sie Ihren Sachbearbeiter aufgrund Teilzeit-/ Homeofficetätigkeit vor Ort antreffen.

Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 130d ZPO verpflichtet, Anträge an das Gericht als elektronisches Dokument zu übermitteln. 

Erreichbarkeit

Zimmer 10

Telefon:
09571 / 9553-142

Erreichbarkeit: siehe Sprechzeiten

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher vollstrecken in das bewegliche Vermögen eines Schuldners. Sie nehmen die eidesstattliche Versicherung ab (vormals "Offenbarungseid") und übernehmen Aufgaben im Zustellungswesen. Den zuständigen Gerichtsvollzieher finden Sie hier.

Den Auftrag für die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher finden Sie hier

Justizauktionen

Die bundesweite Justiz-Auktionsplattform der Internetversteigerungen durch die Gerichtsvollzieher finden Sie hier.

Verfahrensübersicht