Familienverfahren
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Verfahren
Das Familiengericht ist u.a. zuständig für:
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Ehesachen, wie z.B.
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Ehescheidung
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Regelung von Unterhaltsansprüchen und dem Versorgungsausgleich
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Regelung der Ehewohnung sowie des Hausrats
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Ehescheidung
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Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts mit Kindern
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Adoptionssachen
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Vormundschaften
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Gewaltschutzsachen
Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann im Vorfeld eines Familienverfahrens Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Informationen hierzu finden Sie hier: