Gerichtszahlstelle
So erreichen Sie uns:
Handvorschuss- und Geldannahmestelle
Zimmer 33 (Rückgebäude)
Telefon: +49 (8025) 2809-203
Grundsatz
Es gilt der bargeldlose Zahlungsverkehr in allen Gerichtsangelegenheiten.
Nach der seit 01.10.2017 geltenden Verordnung über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden (Gerichtszahlungsverordnung - GerZahlV) sind Zahlungen an Gerichte unbar zu leisten, § 1 Abs. 1 GerZahlV.
Überweisungen haben daher zu erfolgen auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg
BLZ: 700 500 00
Konto: 24 919
Verwendungszweck: AG Miesbach, Az:
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM
Ausnahmen
Barauszahlungen sind vorab anzumelden und nur zulässig an:
- bedürftige Personen (Nachweis erforderlich)
- Personen ohne Konto im Inland