Strafverfahren
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Verfahren
- Strafverfahren gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende
- Bußgeldsachen
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Jugendstrafvollstreckung
- Bewährungsüberwachung
Hinweise zu Strafverhandlungen
Die Strafverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich mit Ausnahme von Strafverhandlungen, bei denen Jugendliche beteiligt sind.
Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit aus besonderen Gründen ausgeschlossen werden.
Anklagebehörde
Zuständige Anklagebehörde ist die Staatsanwaltschaft München II
Bewährungshilfe
Informationen zur Bewährungshilfe