Bürgerservice
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11:30 Uhr: +49 (8025) 2089-203
Sprechzeiten mit Parteiverkehr:
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Bitte erscheinen Sie zur Aufnahme eines Antrags mindestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Danke!
In besonders dringenden Fällen ist eine Antragsaufnahme nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer +49 (8025) 2809-0 gewährleistet.
Aufgaben der Rechtsantragsstelle
Die Rechtsantragsstelle am Amtsgericht
- gibt Auskunft aus dem Gesetz (keine Rechtsberatung!) und
- protokolliert nur Anträge für das Amtsgericht, soweit gesetzlich zulässig.
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung gibt es nur bei einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Zwingend notwendige Unterlagen für die Rechtsantragstelle sind:
-
für eine Antragsprotokollierung:
alle Unterlagen die für Ihr
Anliegen von Bedeutung sein könnten, insbesonders gerichtliche
Aktenzeichen, Entscheidungen oder Gerichtsprotokolle etc.;
-
für einen Antrag auf Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe:
alle
aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise, alle Unterlagen die Ihre
Angelegenheit betreffen und sämtliche Nachweise über Ihre
Eigenbemühungen (z. B. bereits erfolgter Schriftwechsel).
Bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!
Die Amtssprache ist deutsch:
Bitte bringen Sie zur Antragsaufnahme im Bedrafsfall einen Dolmetscher oder eine Person die der deutschen Sprache mächtig ist mit.
Weitere Informationen
Verfahrensübersicht
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