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Amtsgericht Miesbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bürgerservice

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11:30 Uhr: +49 (8025) 2089-203

Sprechzeiten mit Parteiverkehr:

Montag bis Donnerstag:  8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich:   13:00 Uhr bis 15:30 Uhr


Bitte erscheinen Sie zur Aufnahme eines Antrags mindestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.

Es finden Einlasskontrollen am Gericht statt. Planen Sie hierfür bitte bei einer Terminswahrnehmung genügend Zeit ein. 

Vereinbarte Termine sind einzuhalten, anderenfalls bitte abzusagen.

Bitte sehen Sie davon ab, Begleitpersonen zur Antragsaufnahme mitzubringen. Ausnahme: Dolmetscher oder Sprachmittler

Bitte beachten Sie:

Bitte erscheinen Sie nur in unaufschiebbaren Eilfällen unangekündigt beim Bürgerservice. 

Eilanträge sind insbesondere einstweilige Anordnungen, wie beispielsweise Gewaltschutzanträge oder Anträge das Kindeswohl betreffend.

Wenden Sie sich bitte in allen übrigen Fällen vor Ihrem persönlichen Erscheinen telefonisch an den Bürgerservice.

Ihr Anliegen wird abgeklärt. Sollte ein Termin zur Antragsaufnahme erforderlich sein, wird mit Ihnen ein Termin vereinbart.

Aufgaben der Rechtsantragsstelle

Die Rechtsantragsstelle am Amtsgericht

  • gibt Auskunft aus dem Gesetz (keine Rechtsberatung!) und
  • protokolliert nur Anträge für das Amtsgericht, soweit gesetzlich zulässig.

Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung gibt es nur bei einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.


Zwingend notwendige Unterlagen für die Rechtsantragstelle sind:
  • für eine Antragsprotokollierung:
    alle Unterlagen, die für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten, insbesondere gerichtliche Aktenzeichen, Entscheidungen oder Gerichtsprotokolle etc.
  • für einen Antrag auf Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe:
    alle aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise, alle Unterlagen die Ihre Angelegenheit betreffen und sämtliche Nachweise über Ihre Eigenbemühungen (z. B. bereits erfolgter Schriftwechsel).

Bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!

Die Amtssprache ist deutsch:
Bitte bringen Sie zur Antragsaufnahme im Bedrafsfall einen Dolmetscher oder eine Person die der deutschen Sprache mächtig ist mit.

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht