Betreuungsverfahren
Aufgaben und Zuständigkeit
Dem Betreuungsgericht sind folgende Zuständigkeiten zugewiesen:
- rechtliche Betreuungen,
- Pflegschaften bei Volljährigen,
- Unterbringungen (für Volljährige),
- Freiheitsentziehungen (für Volljährige) und
- Personenstandssachen.
Das Amtsgericht bestellt auf Antrag oder von Amts wegen einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Volljähriger auf Grund
- einer Krankheit oder
- einer Behinderung
Örtlich zuständig ist in erster Linie das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der Fürsorgebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Regenburg umfasst die Stadt und den Landkreis Regensburg.
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Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon: 0941 / 2003-457
Telefax: 09621 / 96241-3587
E-Mail: betreuungsgericht@ag-r.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige
Erklärungen in Rechtssachen. -
Rechtliche Betreuung
Vordrucke für die Anregung zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers und für das grundsätzlich erforderliche ärztliche Zeugnis liegen auch in den Geschäftsstellen des Betreuungsgerichts auf oder können telefonisch angefordert werden.
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Vorsorgevollmacht (zur Vermeidung der Anordnung einer Betreuung) (externer Link)
Voraussetzung für die wirksame Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist, dass der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig (§§ 104, 106 BGB) ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat, und sich in keinem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand der vorübergehenden oder dauerhaften krankhaften Störung der Geistestätigkeit befindet.
Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie unten unter der Rubrik weitere Informationen (Broschüren). - Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) - allgemeine Hinweise Die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (Ehegattennotvertretung) wurde zum 01.01.2023 in § 1358 BGB geregelt.
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Anregung zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers (pdf-Dokument)
Vorhandene Vollmachten, wie z.B. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Bankvollmachten u.a., und bereits vorhandene ärztliche Atteste fügen Sie bitte bei.
Weitere Informationen zur Betreuung finden Sie unten unter der Rubrik weitere Information (Broschüren).
Für weitere Auskünfte und Beratung wenden Sie sich an die unter der Rubrik weitere Auskünfte und Beratung aufgeführten Betreuungsstellen. - Anregung zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers (Online-Ausweis/BayernID erforderlich)
Unterbringung und unterbringungsähnliche (freiheitsentziehende) Maßnahmen nach BGB
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Vorsorgevollmacht (zur Vermeidung der Anordnung einer Betreuung) (externer Link)
Voraussetzung für die wirksame Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist, dass der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig (§§ 104, 106 BGB) ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat, und sich in keinem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand der vorübergehenden oder dauerhaften krankhaften Störung der Geistestätigkeit befindet.
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Für Bürger der Stadt Regensburg:
Stadt Regensburg
Seniorenamt Betreuungsstelle
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Telefon: 0941 / 507-2543
Telefax: 0941 / 507-4549
E-Mail: betreuungsstelle@regensburg.de
Internet: Stadt Regensburg - Seniorenamt, Betreuungsstelle (externer Link)
Für Bürger des Landkreises Regensburg:
Landratsamt Regensburg
Hilfen in schwierigen Lebenslagen
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Telefon: 0941 / 4009-711
Telefax: 0941 / 4009-420
E-Mail: hilfen.lebenslagen@lra-regensburg.de
Internet: Landratsamt Regensburg - Hilfen in schwierigen Lebenslagen (externer Link) -
- BayernPortal - Kurzübersicht zur rechtlichen Betreuung (externer Link)
- Broschüre: Das Betreuungsrecht (externer Link)
- Broschüre: Meine Rechte als Betreuer und Betreuter (externer Link)
- Broschüre: Die Vorsorgevollmacht (externer Link)
- Broschüre: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter (externer Link) Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. gibt die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" für blinde und sehbehinderte Menschen als Hörfassung, in Punktschrift und Großdruck heraus. Die E-Mail-Adresse lautet: bit@bbsb.org.
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