Grundbuchamt
Aufgaben und Zusändigkeit
Das Grundbuchamt Regensburg ist zuständig für die Führung der Grundbücher der im Bezirk des Amtsgerichts Regensburg gelegenen Grundstücke.
Für die Einsicht in das Grundbuch ist ein berechtigtes Interesse erforderlich. Die Einsicht ist gebührenfrei.
Für die Erteilung von Grundbuchauszügen werden folgende Kosten erhoben:
- einfache Abschrift: 10,00 €
- beglaubigte Abschrift: 20,00 €
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Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bei dringenden Angelegenheiten steht das Grundbuchamt - nach telefonischer Vereinbarung - auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Zimmer: E 20
Telefon: 0941 / 2003-820
Telefax: 0941 / 2003-420
Grundbucheinsichtsstelle:
Sprechzeiten und Erreichbarkeit siehe Bürgerservice Justiz -
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Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks (pdf-Dokument)
Hinweis:
Für die Grundsteuererklärung im Zuge der Grundsteuerreform ist kein (gebührenpflichtiger) Grundbuchauszug notwendig.
Die hierzu notwendige Angabe von Gemarkung/Flurnummer nebst Grundstücksgröße finden Sie unter anderem in Ihrer notariellen Erwerbsurkunde (Kaufvertrag, Überlassung, etc.). Darüber hinaus werden sich diese Informationen ab dem 01.07.2022 mittels eines von der Vermessungsverwaltung kostenfrei im Internet angebotenen Services selbst ermitteln lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://grundsteuer.bayern.de. - Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks (Online-Ausweis/BayernID erforderlich)
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Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks (pdf-Dokument)
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