Hinterlegungsstelle
Aufgaben und Zuständigkeit
Die Hinterlegungsstelle ist gemäß Art. 9 Bayerisches Hinterlegungsgesetz (BayHintG) zuständig für die Hinterlegung von
- Geldsummen (Geldhinterlegung),
- Wertpapierguthaben sowie Wertpapiere,
- Geldzeichen oder
- sonstige Urkunden und Kostbarkeiten (Werthinterlegung).
- zur Durchführung, Abwendung oder Einstellung der Zwangsvollstreckung,
- Kaution in Strafsachen zur Abwendung der Untersuchungshaft,
- Annahmeverzug,
- Gläubigerunsicherheit,
- zugunsten der unbekannten Erben,
- in Zwangsversteigerungsverfahren (Bietsicherheit, Meistbargebot).
- Auszahlungsantrag und Herausgabebewilligung aller Beteiligter vorliegen oder
- Auszahlungsantrag und eine rechtskräftige Entscheidung (Urteil bzw. Beschluss) vorgelegt wird, aus der sich die Empfangsberechtigung des Antragstellers ergibt.
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Sprechzeiten: siehe Bürgerservice Justiz
Telefon: siehe Bürgerservice Justiz
Telefax: siehe Bürgerservice Justiz
Verfahrensübersicht
- Barzahlungsstelle
- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
- Familienverfahren
- Grundbuchamt
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren
- Landwirtschaftsverfahren
- Nachlassverfahren
- Pflegschaftsverfahren
- Rechtsantragstelle / Beratungshilfe
- Registersachen
- Schifffahrtssachen
- Strafverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Vormundschaftsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung