Zwangsvollstreckung
Aufgaben und Zuständigkeit
Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist z. B. zuständig für die
- Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche und
- Gewährung von Vollstreckungsschutz.
Warnung vor betrügerischen SMS-Nachrichten
Derzeit kommt es zu Betrugsversuchen mittels SMS-Nachrichten.
Die Empfänger werden aufgefordert, sich wegen eines angeblichen Pfändungsbeschlusses mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Unter der angegebenen Telefonnummer gibt sich der Kontakt sodann als Gerichtsmitarbeiter aus und behauptet, es bestünden rechtskräftige Zahlungstitel.
Die Gerichte des Freistaats Bayern versenden keine SMS-Nachrichten. Antworten Sie auf derartige Nachrichten nicht.
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Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefon: 0941 / 2003-0
Telefax: 09621 / 96241-4028 -
Informationen über Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis erhalten Sie ausschließlich beim Zentralen Vollstreckungsgericht Hof.
Für die Abschrift von Vermögensverzeichnissen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gerichtsvollzieher (zu erfragen über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle).
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