Zivilverfahren
Aufgaben und Zuständigkeit
Das Zivilgericht ist u.a. zuständig für:
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000,- € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe),
- Wohnungseigentumssachen,
- Arrest und einstweilige Verfügung,
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde,
- Anträge auf Vollstreckbarkeitserklärungen von ausländischen Schuldtiteln,
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist,
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle,
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens und
- Schifffahrtssachen.
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Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Telefon: 0941 / 2003-0
Telefax: 09621 / 962413787
Verfahrensübersicht
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- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
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- Grundbuchamt
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- Schifffahrtssachen
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- Vormundschaftsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
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- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung