Barzahlungsstelle
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Die Barzahlungsstelle befindet sich im 2. Obergeschoß Zimmer 213
Telefon: 08321 / 618-111
Zuständigkeit und Aufgaben
Über die Barzahlungsstelle wird in Ausnahmefällen der Barzahlungsverkehr abgewickelt.
Allgemeine Hinweise:
- Der bare Zahlungsverkehr ist grundsätzlich zu vermeiden und nur in dringenden Einzelfällen (Kautionen, Sicherheitsleistungen) möglich.
- Eine Teilnahme am Lastschriftverfahren wird grundsätzlich empfohlen.
- Barauszahlungen, auch von Zeugenentschädigungen, sind nicht möglich.
- Bitte geben sie bei allen Überweisungen das Aktenzeichen sowie den Behördennamen an.
Nach der Änderung der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz (ZahlJuFin) vom 19. September 2016 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2016) dürfen Schecks als Zahlungsmittel ab dem 1. November 2016 nicht mehr angenommen werden, es sei denn die Scheckzahlung ist durch eine Rechtsvorschrift gestattet (z.B. § 69 Abs. 2 ZVG).
Nach der seit 01.01.2009 geltenden Verordnung über den Zahlungsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit sind Bareinzahlungen nach § 1 Abs. 1 GerZahlV unbar zu leisten.
Eine Ausnahme dieser Regelung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GerZahlV liegt dann vor, wenn es sich um Beträge bis zu 50,00 Euro handelt.
Bankverbindungen
Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Konto für Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
Hinweise für den Zahlungsverkehr
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.