Rechtsantragstelle
Zuständigkeit
Die Rechtsantragstelle kann Ihnen bei der Aufnahme eines Antrages behilflich sein.
Eine rechtliche Beratung (z. B. die Auskunft, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg haben könnte oder in welcher Höhe man z. B. Unterhalt zahlen muss) ist durch das Gericht nicht möglich.
Erreichbarkeit und Sprechzeiten
Die Rechtsantragstelle finden Sie im ersten Stock Zimmer 106.
Aus organisatorischen Gründen können für die Rechtsantragsstelle derzeit keine festen Sprechzeiten zur Verfügung gestellt werden. Es muss eine vorherige telefonische Anmeldung (siehe unten) erfolgen.
In dringenden unaufschiebbaren Fällen können Sie die etwa sofortige Erreichbarkeit der Rechtsantragsstelle ebenfalls telefonisch (siehe unten) oder an der Pforte des Gerichts erfragen.
Vor der Stellung eines Antrages bei der Rechtsantragstelle vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin über die Tel.-Nr. 08321 / 618-0.