Zwangsvollstreckung
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Die Serviceeinheit des Vollstreckungsgerichts befindet sich im 1. Stock Zimmer 110.
Telefon: 08321 / 618-173
Zuständigkeit
Das Vollstreckungsgericht ist bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) insbesondere zuständig für:
- Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz insbes. Räumungsschutz
- Erlass von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in Verfahren der eidesstattlichen Versicherung
- Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
- Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
- Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren