Hinterlegungsstelle
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Die Hinterlegungsstelle befindet sich im Erdgeschoß Zimmer 20
Telefon: 08321 / 618-140
Zuständigkeit
Für die Hinterlegung von
- Geld
- Wertpapieren und sonstigen Urkunden
- Kostbarkeiten
Die Hinterlegegung ist statthaft
- als Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- als Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils
- als Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls
- bei Ungewissheit über den Gläubiger einer Forderung zur schuldbefreienden Leistung
- Zur Vermeidung der Verzinsungspflicht für das Gebot nach Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren
Hinweis
Für jede Hinterlegung ist der Grund (Beschluss oder Urteil) als Nachweis der Statthaftigkeit vorzulegen.
Bei Geldhinterlegung ist der Geldbetrag nicht bar mitzubringen, sondern nach Antragstellung auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg zu überweisen.
Die Rückgabe des Hinterlegten erfolgt
- auf schriftlichen Antrag und
- nach übereinstimmender Bewilligung aller Empfangsberechtigten
- oder nach Vorlage einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung