Grundbuchamt
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 09:00 bis 11:00 Uhr
Erreichbarkeit
Die Service-Einheit des Grundbuchamtes befindet sich im 1. Stock Zimmer 126
Telefon: 08321 / 618-155
Telefax: 08321 / 618-192
E-Mail: Poststelle.GBA@ag-sf.bayern.de
Zuständigkeit
- Führung der Grundbücher nach Gemarkungen
- Vollzug der Eintragung von Eigentumsübertragung, Rechten und Belastungen im Grundbuch
- Erteilung von Grundbuchauszügen
- Gewährung der Einsicht in die Grundakten
- Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erbfolge oder bei Namensänderung
- Die Anforderung von Lageplänen oder Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hat nicht beim Grundbuchamt zu erfolgen, sondern direkt beim Vermessungsamt Immenstadt
Hinweise
Erklärungen in Grundbuchsachen bedürfen der notariellen Form
Ausnahmen für die notarielle Form gelten für die Anträge auf
- Berichtigung des Grundbuches aufgrund Erbfolge (Erbnachweis ist erforderlich)
- Namensberichtigung (Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde ist erforderlich)
- Eintragung einer Sicherungshypothek (Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer ist erforderlich)
Die Erteilung eines Grundbuchauszuges erfolgt
- auf persönlich oder schriftlich gestellten Antrag unter Vorlage eines Ausweises (E-Mail genügt nicht)
- für den Eigentümer oder sonstige im Grundbuch eingetragene Berechtigte eines eingetragenen Rechts (z. B. Nießbrauch, Geh- und Fahrtrecht, Grundschuld)
- oder bei Darlegung eines berechtigten Interesses (z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels gegen den Eigentümer)
- nicht für Kauf- oder Mietinteressenten ohne Einverständniserklärung des Eigentümers
Gebühren für die Grundbucheinsicht bzw. einen Grundbuchauszug
- Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei
- Der einfache (unbeglaubigte) Grundbuchausdruck kostet 10,- EUR
- Der amtliche (beglaubigte) Grundbuchausdruck kostet 20,- EUR
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter dem Stichwort Grundbuch