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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Die Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts befindet sich im Justizzentrum:

Herzog-Otto-Str. 1 Haus D
Zimmer D 151, D 152 und D 153 im 1. Stock


Telefon: 0861 / 56531 oder 56532 oder 56534

Fax: +499621962411856

E-Mail: betreuungsgericht@ag-ts.bayern.de

Sprechzeiten

Das Betreuungsgericht ist erreichbar:
Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung

Zuständigkeit

Das Betreuungsgericht ist u.a. zuständig für

  • Betreuungsverfahren §§ 1814 ff BGB
  • Vormundschafts- und Pflegschaftssachen sowie vormundschaftsgerichtliche Angelegenheiten nach dem bis 31.08.2009 geltenden Recht
  • Verfahren über Unterbringungsmaßnahmen, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind

Weitere Zuständigkeit:
  • Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Die Anordnung der Betreuung hat den Sinn, für einen Volljährigen, der auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, einen rechtlichen Vertreter zu bestellen.
  • Eine Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheit des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden kann (General- oder Vorsorgevollmacht)

Informationen

Verfahrensübersicht