Betreuungsverfahren
Die Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts befindet sich im Justizzentrum:
Herzog-Otto-Str. 1 Haus D
Zimmer D 151, D 152 und D 153 im 1. Stock
Telefon: 0861 / 56531 oder 56532 oder 56534
Fax: +499621962411856
E-Mail: betreuungsgericht@ag-ts.bayern.de
Sprechzeiten
Das Betreuungsgericht ist erreichbar:
Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung
Zuständigkeit
Das Betreuungsgericht ist u.a. zuständig für
- Betreuungsverfahren §§ 1814 ff BGB
- Vormundschafts- und Pflegschaftssachen sowie vormundschaftsgerichtliche Angelegenheiten nach dem bis 31.08.2009 geltenden Recht
- Verfahren über Unterbringungsmaßnahmen, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind
Weitere Zuständigkeit:
- Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Die Anordnung der Betreuung hat den Sinn, für einen Volljährigen, der auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, einen rechtlichen Vertreter zu bestellen.
- Eine Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheit des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden kann (General- oder Vorsorgevollmacht)
Informationen
- Broschüre - Das Betreuungsrecht (Bayern)
- Broschüre - Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
- Broschüre - Betreuungsrecht (Bund)
- Broschüre - Patientenverfügung -
- Informationen durch die Betreuungsstelle
- Anregung auf Bestellung einer rechtlichen Betreuung
- Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer
- Antrag auf freiheitsentziehende Maßnahmen
- Merkblatt für Vorgehensweise des Betreuers nach Beendigung einer Betreuung