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Amtsgericht Traunstein – Logo

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bürgerservice

Beim Amtsgericht Traunstein ist für rechtsuchende Bürger ein Bürgerservice eingerichtet.

Den Bürgerservice finden Sie in Zimmer 02 im Erdgeschoss Haus A.


Telefonisch erreichen Sie uns unter: 0861/56-202

E-Mail: buergerservice@ag-ts.bayern.de

Fax: +499621962412323


Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag - Freitag  09.00 - 12.00 Uhr

Damit Wartezeiten kurzgehalten werden können, vereinbaren Sie telefonisch vorab einen Termin.

Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Öffnungszeit.


Aufgaben des Bürgerservice

Der Bürgerservice erteilt allgemeine Auskünfte und bietet Hilfestellung, wenn Sie beim Amtsgericht Anträge stellen oder an das Amtsgericht gerichtete Schriftsätze einreichen wollen.

Im Einzelnen ist der Bürgerservice für folgende Bereiche zuständig:

  • Beratungshilfe
  • Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen
  • Prozesskostenhilfe in Zivilsachen
  • Aufnahme von mündlichen Anträgen in Zivil- und Familiensachen und Gewaltschutzsachen
  • Entgegennahme von Testamenten

Eine Rechtsberatung darf grundsätzlich nicht erfolgen.

Der Kontakt zum Bürgerservice kann eine anwaltliche oder notarielle Beratung nicht ersetzen.

Der Bürgerservice Justiz kann auch keine Beurkundungen und Beglaubigungen von Unterschriften vornehmen.

Notwendige Unterlagen bei der Antragstellung

  • Für einen Antrag auf Beratungs- bzw. Verfahrens-/ Prozesskostenhilfe bringen Sie bitte alle aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise mit, sowie alle Unterlagen, die Ihre Angelegenheit betreffen und sämtliche Nachweise über Ihre Eigenbemühungen (z.B. bereits erfolgter Schriftwechsel).
  • Für eine Antragsprotokollierung sind Nachweise einzureichen, welche Ihr Anliegen stützen, insbesondere gerichtliche Aktenzeichen, Entscheidungen oder Gerichtsprotokolle, ärztliche Atteste, etc.

Bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!

Die Amtssprache ist deutsch. Im Bedarfsfall ist zur Antragsaufnahme von Ihnen ein Dolmetscher oder eine Person mitzubringen, welche der deutschen Sprache mächtig ist.


Verfahrensübersicht