Insolvenzverfahren
Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Str. 1 Haus D
Zimmer D 261 im 2. Stock
Telefon: 0861 / 56570 und 0861 / 56571
Fax: +499621962411867
E-Mail: insolvenzgericht@ag-ts.bayern.de
Sprechzeiten
Das Insolvenzgericht ist erreichbar:
Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung
Zuständigkeitsbereich
Das Amtgericht Traunstein ist zuständig für Insolvenzverfahren von Gesellschaften und von natürlichen Personen in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein.
Insolvenzveröffentlichungen
Alle Insolvenzveröffentlichungen werden nur noch im Internet bekannt gemacht.
Bitte nützen Sie diese Einsichtsmöglichkeit.
Das Insolvenzgericht kann telefonische Anfragen hierzu nicht beantworten.
Verbraucherinsolvenz
Besonderheit bei der Antragstellung:
Während der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens unmittelbar beim Insolvenzgericht gestellt werden kann, muss dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern vorausgehen. Das Scheitern des Einigungsversuchs muss eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt oder Steuerberater im Antragsvordruck bescheinigen.
Ob das Verbraucherinsolvenzverfahren zutrifft, kann aus der nachfolgenden Broschüre entnommen werden.
Broschüre zum Herunterladen
Antragsvordrucke und weitere Informationen
Regelinsolvenzverfahren
Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens bei natürlichen Personen:
https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/index.php
Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens bei juristischen Personen:
https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/index.php