Menü

Amtsgericht Traunstein – Logo

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Insolvenzverfahren

Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts befindet sich im Justizzentrum

Herzog-Otto-Str. 1 Haus D
Zimmer D 261 im 2. Stock


Telefon: 0861 / 56570 und 0861 / 56571

Fax: +499621962411867

E-Mail: insolvenzgericht@ag-ts.bayern.de

Sprechzeiten

Das Insolvenzgericht ist erreichbar:
Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung


Zuständigkeitsbereich

Das Amtgericht Traunstein ist zuständig für Insolvenzverfahren von Gesellschaften und von natürlichen Personen in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein.

Insolvenzveröffentlichungen

Alle Insolvenzveröffentlichungen werden nur noch im Internet bekannt gemacht.
Bitte nützen Sie diese Einsichtsmöglichkeit.


Das Insolvenzgericht kann telefonische Anfragen hierzu nicht beantworten.

Verbraucherinsolvenz

Besonderheit bei der Antragstellung:
Während der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens unmittelbar beim Insolvenzgericht gestellt werden kann, muss dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern vorausgehen. Das Scheitern des Einigungsversuchs muss eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt oder Steuerberater im Antragsvordruck bescheinigen.

Ob das Verbraucherinsolvenzverfahren zutrifft, kann aus der nachfolgenden Broschüre entnommen werden.

Broschüre zum Herunterladen

Antragsvordrucke und weitere Informationen

Regelinsolvenzverfahren

Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens bei natürlichen Personen:

https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/index.php

Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens bei juristischen Personen:

https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/index.php

Verfahrensübersicht