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Amtsgericht Traunstein – Logo

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Die Geschäftsstelle des Familiengerichts befindet sich im Justizzentrum

Herzog-Otto-Str. 1 Haus D
Zimmer D 162 im 1. Stock


Telefon: 0861 / 56546 und 56545

Fax: +499621962411850

E-Mail: familiengericht@ag-ts.bayern.de

Sprechzeiten

Das Familiengericht ist erreichbar:
Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung


Zuständigkeit

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für

  • Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigkeit einer Ehe
  • Regelung der elterlichen Sorge von Kindern
  • Umgangsregelung eines Elternteil mit dem Kind
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Aufteilung des Hausrats und der Zuweisung der Ehewohnung
  • Güterrechtliche Ansprüche
  • Abstammungssachen, Kindschaftssachen (z.B. Feststellung der Vaterschaft)
  • Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Adoptionssachen
  • Familiengerichtliche Genehmigungen
  • Vormundschafts- und Pflegschaftssachen

Verfahrensübersicht