Familienverfahren
Die Geschäftsstelle des Familiengerichts befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Str. 1 Haus D
Zimmer D 162 im 1. Stock
Telefon: 0861 / 56546 und 56545
Fax: +499621962411850
E-Mail: familiengericht@ag-ts.bayern.de
Sprechzeiten
Das Familiengericht ist erreichbar:
Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung
Zuständigkeit
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für
- Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigkeit einer Ehe
- Regelung der elterlichen Sorge von Kindern
- Umgangsregelung eines Elternteil mit dem Kind
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Aufteilung des Hausrats und der Zuweisung der Ehewohnung
- Güterrechtliche Ansprüche
- Abstammungssachen, Kindschaftssachen (z.B. Feststellung der Vaterschaft)
- Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
- Adoptionssachen
- Familiengerichtliche Genehmigungen
- Vormundschafts- und Pflegschaftssachen