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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Vollstreckungsgericht

Die Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts befindet sich im Justizzentrum.

Herzog-Otto-Str. 1 Gebäudeteil D

Zimmer D 263 im 2. Stock


Telefon: 0861 / 56574

Fax: +499621962411867

E-Mail: zwangsvollstreckung@ag-ts.bayern.de

Sprechzeiten

Das Vollstreckungsgericht ist erreichbar:

Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung


Informationen zum Vollstreckungsrecht

Zwangsvollstreckung ist die zwangsweise Rechtsdurchsetzung mittels staatlicher Vollstreckungsorgane. Sie basiert auf dem staatlichen Vollstreckungsmonopol, d.h. der Gläubiger muss sein Recht über den Staat suchen.

Die Zwangsvollstreckung aus Titeln der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Arbeitsgerichtsbarkeit (§§ 62, 85 ArbGG) erfolgt nach den Vorschriften des 8. Buchs der ZPO (Zivilprozessordnung). Gleiches gilt für viele Familiensachen.

Das Vollstreckungsgericht ist u.a. für die Vollstreckung in Forderungen und unbewegliches Vermögen zuständig, § 764 ZPO.
Der Gerichtsvollzieher ist u.a. für die Vollstreckung in körperliche Sachen und für die Abgabe der Vermögensauskunft zuständig.


Zuständigkeit

Das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht ist zuständig

  • für die Pfändung von Forderungen
  • für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Mobiliarvollstreckung
  • für die Gewährung von Vollstreckungsschutz
  • für die Widersprüche gegen die Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis, § 882d ZPO
  • für die Festsetzung von Vollstreckungskosten, § 788 ZPO
Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis sind NICHT beim Vollstreckungsgericht Traunstein, sondern nur beim Zentralen Vollstreckungsgericht, Postfach 1149, 95010 Hof oder online unter www.vollstreckungsportal.de einzuholen.

Verfahrensübersicht