Ehrenamt in der Bewährungshilfe
Was ist Bewährungshilfe?
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen den ihnen unterstellten Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Sie überwachen im Einvernehmen mit den zuständigen Gerichten die Erfüllung der Auflagen und Weisungen und berichten über die Lebensführung ihrer Probanden in Zeitabständen die das Gericht bestimmt. Primäres Ziel der Bewährungshilfe ist die Verhinderung von Straftaten. Dazu soll das eigenverantwortliche Handeln der Probanden gefördert sowie ihre persönliche Lebenslage verbessert und stabilisiert werden.
In diese Aufgaben können auch geeignete ehrenamtliche Personen eingebunden werden.
Ehrenamt in der Bewährungshilfe
Ehrenamtliche Personen können – angeleitet durch hauptamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer – in lebenspraktischen Bereichen eine wichtige Hilfestellung für die Wiedereingliederung der Probanden leisten und dabei auch die hauptamtliche Bewährungshilfe unterstützen. Daneben kommt ihnen eine Vermittlerfunktion zwischen den Probanden und der Gesellschaft zu.
Vorbereitung und Weiterbildung für die Ehrenamtlichen
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf unterschiedliche Weise unterstützt:
- Vor dem ersten Einsatz: Informationen durch die Bewährungshilfe vor Ort.
- Im ersten Jahr der Tätigkeit: Einführungsseminar über rechtliche Bedingungen, die eigene Rolle und mögliche Aufgabenstellungen.
- Ein Ansprechpartner in der Diensstelle steht immer für Fragen zur Verfügung.
- Monatlich: Treffen in den Dienststellen, bei denen die Fälle besprochen und Handlungsmöglichkeiten diskutiert werden.
- Zusätzlich: regionales Fortbildungsangebot der Bewährungshilfe.
- Einmal jährlich: mehrtägiges Fortbildungsseminar.
Fallbeispiel
Das folgende Fallbeispiel wurde von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter erstellt. Es beschreibt die Vielfältigkeit der Zusammenarbeit, die sich durch die Vorgeschichte und die aktuelle Lebenssituation des Probanden ergibt.
- Zeitungsartikel vom 1. Januar 2015: Ehrenamtlich in der Bewährungshilfe
- Zeitungsartikel vom 11. Oktober 2013: Ehrenamt ohne Helfersyndrom
- Bachelorarbeit vom 27. Februar 2014: Ehrenamt Bewährungshilfe Mögliche Handlungsfelder und Grenzen ehrenamtlichen Engagements in der bayrischen Bewährungshilfe
- Studie vom 1. Dezember 2014: Die Zukunft der ehrenamtlichen Arbeit in der Bewährungshilfe in Bayern Eine empirische Studie zur Erfassung des Bedarfs der Probanden an ehrenamtlicher Mitarbeit
Am 22.10.2012 startete die Stiftung Opferhilfe Bayern. Diese Stiftung soll den Opfern von Straftaten und deren Angehörigen künftig schnell und unbürokratisch helfen.
Weitere Infos finden Sie hier
... dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in München als oberstes Verfassungsorgan der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet ist und nicht dem Justizressort untersteht?
Art. 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes: "Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Behandlungsauftrag)."