Hier finden Sie das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft
Hier können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland ermitteln. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Prozessrechts nach dem Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein kann. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird zusätzlich angezeigt. Anzugeben sind die entsprechende Postleitzahl und der Ortsname; abgekürzte Angaben genügen. Kann das zuständige Gericht nicht allein aus diesen Angaben ermittelt werden, erfolgt ein entsprechender Hinweis.
Die bundesweite Adressbank wird vom Nordrhein-Westfälischen Justizministerium zur Verfügung gestellt.
Die Gerichtsbezirke in Bayern
Die folgenden Karten zeigen die 3 Oberlandesgerichtsbezirke in Bayern.
Am 22.10.2012 startete die Stiftung Opferhilfe Bayern. Diese Stiftung soll den Opfern von Straftaten und deren Angehörigen künftig schnell und unbürokratisch helfen.
Weitere Infos finden Sie hier
... dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in München als oberstes Verfassungsorgan der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet ist und nicht dem Justizressort untersteht?
Art. 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes: "Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Behandlungsauftrag)."