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Landgericht Hof

Landgericht Hof

Strafverfahren

Das Landgericht Hof ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren seines Bezirks zuständig:

  • erstinstanzliche Strafverfahren, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist, oder die von besonderer Bedeutung sind;
  • Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel;
  • Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel;
  • Strafvollstreckungsverfahren, d.h. Entscheidungen, die im Rahmen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen anfallen.

Organisation

Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern. Diese sind mit einem Vorsitzenden Richter / einer Vorsitzenden Richterin und mehreren Richtern / Richterinnen besetzt. Die Kammern entscheiden je nach Verfahrensart mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken zusätzlich zwei Schöffen, das sind ehrenamtliche Laienrichter, mit.

Zuständigkeit der einzelnen Kammern nach der Geschäftsverteilung

  • 1. Strafkammer
    Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Burger
    Beisitzer: Richterin am Landgericht Schaller, Richter am Landgericht Schmidt;
    erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene in Schwurgerichtssachen; erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene; zurückverwiesene Strafsachen gegen Erwachsene.
  • 2. Strafkammer
    Vorsitzender: Vorsitzende Richterin am Landgericht Philipp
    Beisitzer: Richter am Landgericht Feulner, Richterin am Landgericht Bauer;
    Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel.
  • 3. Strafkammer
    Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am Landgericht Schubert
    Beisitzer: Richterin am Landgericht Bauer, Richter Weschta;
    erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene; Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel; zurückverwiesene Strafsachen gegen Erwachsene.
  • 4. Strafkammer
    Vorsitzende: Vizepräsidentin des Landgerichts Varga
    Beisitzer: Richter am Landgericht Schmidt, Richterin Dr. Nowak;
    erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene; Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel; zurückverwiesene Strafsachen gegen Erwachsene.
  • 5. Strafkammer
    Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Goers
    Beisitzer: Richter am Landgericht Feulner, Richter Weschta;
    erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene; zurückverwiesene Strafsachen gegen Erwachsene.
  • Jugendkammer
    Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Goers
    Beisitzer: Richter am Landgericht Feulner, Richter Weschta;
    erstinstanzliche Strafverfahren gegen Jugendliche, gegen Heranwachsende sowie gegen Erwachsene in Jugendschutzsachen; Berufungen gegen Urteile sowie Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel in Jugendstrafverfahren.
  • Strafvollstreckungskammer
    Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am Landgericht Schubert
    Beisitzer: Richterin am Landgericht Schaller, Richter am Landgericht Feulner;
    Entscheidungen in Strafvollstreckungsverfahren.

Erreichbarkeit der Kammern

Eine Kontaktaufnahme zu den Kammern erfolgt über die Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer:

2., 3. und 5. Strafkammer und Jugendkammer:
Zimmer 414-1 und 414-2 / 4. Stock, Telefon 09281/600-123, 131, 135 und 147.
Telefax 09281/600-195.

1. und 4. Strafkammer und Strafvollstreckungskammer:
Zimmer 415 und 416 / 4. Stock, Telefon 09281/600-117, 143 und 144.

Verfahrensübersicht