Strafverfahren
Das Landgericht Hof ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren seines Bezirks zuständig:
- erstinstanzliche Strafverfahren, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist, oder die von besonderer Bedeutung sind;
- Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel;
- Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel;
- Strafvollstreckungsverfahren, d.h. Entscheidungen, die im Rahmen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen anfallen.
Organisation
Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern. Diese sind mit einem Vorsitzenden Richter / einer Vorsitzenden Richterin und mehreren Richtern / Richterinnen besetzt. Die Kammern entscheiden je nach Verfahrensart mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken zusätzlich zwei Schöffen, das sind ehrenamtliche Laienrichter, mit.
Zuständigkeit der einzelnen Kammern nach der Geschäftsverteilung
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1. Strafkammer
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Burger
Beisitzer: Richterin am Landgericht Schaller, Richter am Landgericht Schmidt;
erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene in Schwurgerichtssachen; erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene; zurückverwiesene Strafsachen gegen Erwachsene.
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2. Strafkammer
Vorsitzender: Vorsitzende Richterin am Landgericht Philipp
Beisitzer: Richter am Landgericht Feulner, Richterin am Landgericht Bauer;
Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel.
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3. Strafkammer
Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am Landgericht Schubert
Beisitzer: Richterin am Landgericht Bauer, Richter Weschta;
erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene; Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel; zurückverwiesene Strafsachen gegen Erwachsene.
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4. Strafkammer
Vorsitzende: Vizepräsidentin des Landgerichts Varga
Beisitzer: Richter am Landgericht Schmidt, Richterin Dr. Nowak;
erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene; Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel; zurückverwiesene Strafsachen gegen Erwachsene.
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5. Strafkammer
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Goers
Beisitzer: Richter am Landgericht Feulner, Richter Weschta;
erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene; zurückverwiesene Strafsachen gegen Erwachsene.
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Jugendkammer
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Goers
Beisitzer: Richter am Landgericht Feulner, Richter Weschta;
erstinstanzliche Strafverfahren gegen Jugendliche, gegen Heranwachsende sowie gegen Erwachsene in Jugendschutzsachen; Berufungen gegen Urteile sowie Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel in Jugendstrafverfahren.
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Strafvollstreckungskammer
Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am Landgericht Schubert
Beisitzer: Richterin am Landgericht Schaller, Richter am Landgericht Feulner;
Entscheidungen in Strafvollstreckungsverfahren.
Erreichbarkeit der Kammern
Eine Kontaktaufnahme zu den Kammern erfolgt über die Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer:
2., 3. und 5. Strafkammer und Jugendkammer:
Zimmer 414-1 und 414-2 / 4. Stock, Telefon 09281/600-123, 131, 135 und 147.
Telefax 09281/600-195.
1. und 4. Strafkammer und Strafvollstreckungskammer:
Zimmer 415 und 416 / 4. Stock, Telefon 09281/600-117, 143 und 144.