Wirtschaftsstrafsachen
Das Landgericht Hof ist im Wesentlichen für folgende Wirtschaftsstrafsachen - hierzu zählen auch Steuer- und Zollstrafsachen - aus den Bezirken der Landgerichte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof zuständig:
- erstinstanzliche Wirtschaftsstrafsachen, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist, oder die von besonderer Bedeutung sind;
- Berufungen in Wirtschaftsstrafsachen;
- Beschwerden in Wirtschaftsstrafsachen.
Organisation
Die Bearbeitung der Wirtschaftsstrafverfahren erfolgt in Kammern. Diese sind mit einem Vorsitzenden Richter / einer Vorsitzenden Richterin und mehreren Richtern / Richterinnen besetzt. Die Kammern entscheiden je nach Verfahrensart mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern / Berufsrichterinnen. In den Hauptverhandlungen wirken zusätzlich zwei Schöffen / Schöffinnen, das sind ehrenamtliche Laienrichter / Laienrichterinnen, mit.
Zuständigkeit der einzelnen Kammern nach der Geschäftsverteilung
-
3. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am Landgericht Schubert
Beisitzer: Richterin am Landgericht Bauer, Richter Weschta;
erstinstanzliche Wirtschaftsstrafsachen gegen Erwachsene, Berufungen in Wirtschaftsstrafsachen.
-
4. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Vorsitzende: Vizepräsidentin des Landgerichts Varga
Beisitzer: Richter am Landgericht Schmidt, Richterin Dr. Nowak;
erstinstanzliche Wirtschaftsstrafsachen gegen Erwachsene, Beschwerden in Wirtschaftsstrafsachen.
Erreichbarkeit der Kammern
Eine Kontaktaufnahme zu den Kammern erfolgt über die Geschäftsstellen:
-
3. Strafkammer:
Zimmer 414-1 und 414-2 / 4. Stock, Telefon 09281/600-147, 135 und 123, Telefax 09281/600-195.
-
4. Strafkammer:
Zimmer 415 und 416 / 4. Stock, Telefon 09281/600-143, 144, 145 und 146, Telefax 09281/600-195.