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Landgericht Hof

Landgericht Hof

Zivilverfahren

Das Landgericht Hof ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:

  • erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000,-- EUR, soweit nicht ausdrücklich eine Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben ist, wie z.B. bei Wohnraummietverhältnissen und Familiensachen;
  • erstinstanzliche Rechtsstreitigkeiten wegen Amtspflichtverletzungen von Amtsträgern des Staates, unabhängig vom Streitwert;
  • erstinstanzliche Handelssachen mit einem Streitwert über 5.000,-- EUR, wie z.B. Streitigkeiten unter Kaufleuten, Klagen aus Schecks und Wechseln, Klagen zur Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb;
  • Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel;
  • Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel in Zivilsachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie z.B. Betreuungs-, Grundbuch-, Insolvenz-, Nachlass-, Vormundschafts-, Zwangsvollstreckungssachen.

Organisation

Die Bearbeitung von Zivilsachen erfolgt in Kammern. Diese sind mit einem Vorsitzenden Richter / einer Vorsitzenden Richterin und mehreren Richtern / Richterinnen besetzt. In der Kammer für Handelssachen wirken neben dem Vorsitzenden Richter / der Vorsitzenden Richterin zwei aus dem Kreis der Wirtschaft bestellte Handelsrichter / Handelsrichterinnen mit. Die einzelnen Verfahren werden entweder als Kammersachen von dem Vorsitzenden Richter / der Vorsitzenden Richterin und zwei Beisitzern / Beisitzerinnen oder als Einzelrichtersachen bearbeitet.

Zuständigkeit der Kammern nach der Geschäftsverteilung

  • 1. Zivilkammer
    Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Zech
    Beisitzer: Richter am Landgericht Kreß, Richterin am Landgericht Steiniger;
    erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Kammer für Handelssachen zuständig ist;
    erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen an Menschen, aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, aus Versicherunsvertragsverhältnissen;
    erbrechtliche Streitigkeiten.

  • 2. Zivilkammer
    Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Goers
    Beisitzer: Richterin am Landgericht Dr. Vente, Richter am Landgericht Kreß, Richterin am Landgericht Ramming, Richter am Landgericht Schmidt;
    erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Kammer für Handelssachen zuständig ist;
    erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, an denen eine Bank, Sparkasse, ein Kredit- oder Finanzinstitut beteiligt ist;
    Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel in Zivilsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit nicht die Handelskammer zuständig ist.
  • 3. Zivilkammer
    Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Burger
    Beisitzer: Richterin am Landgericht Walther, Richterin am Landgericht Schnabel, Richterin am Landgericht Ramming;
    erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Kammer für Handelssachen zuständig ist;
    erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen;
    erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen von Druckerzeugnissen, Bild- und Tonträgern jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen;
    insolvenzrechtliche
    Streitigkeiten und Anfechtungssachen nach dem Anfechtungsgesetz.

  • 4. Zivilkammer
    Vorsitzender: Präsident des Landgerichts Chwoyka
    Beisitzer: Richterin am Landgericht Dr. Vente, Richter am Landgericht Kreß;
    Berufungen gegen Zivilurteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel, soweit nicht die Handelskammer zuständig ist;

  • Kammer für Handelssachen
    Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Zech
    Beisitzer: acht ehrenamtliche Laienrichter;
    Entscheidungen in Handelssachen im Sinne von § 95 GVG, soweit eine Partei die Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen beantragt.
  • Güterichter (gerichtsinterne Mediation):
    Richterin am Landgericht Walther, Richter am Landgericht Kreß;
    Durchführung der Güteverhandlung oder eines sonstigen Güteversuchs in den Fällen des § 278 Abs. 5 ZPO

Erreichbarkeit der Kammern

Eine Kontaktaufnahme zu den Kammern erfolgt über die Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer.

  • 1. Zivilkammer: Geschäftsstellenzimmer 3. Stock, Hans-Högn-Str. 10
    Telefon: 09281 / 600-120, 121, 122, 126, 127 und 136
    Telefax: 09281 / 600-190
  • 2. Zivilkammer: Geschäftsstellenzimmer 3. Stock, Hans-Högn-Str. 10
    Telefon: 09281 / 600-120, 121, 122 und 126
    Telefax: 09281 / 600-190
  • 3. Zivilkammer: Geschäftsstellenzimmer 3. Stock, Hans-Högn-Str. 10
    Telefon: 09281 / 600-120, 121, 122, 127 und 136
    Telefax: 09281 / 600-190
  • 4. Zivilkammer: Geschäftsstellenzimmer 3. Stock, Hans-Högn-Str. 10
    Telefon: 09281 / 600-120, 121, 122 und 126
    Telefax: 09281 / 600-190
  • Kammer für Handelssachen: Geschäftsstellenzimmer 3. Stock, Hans-Högn-Str. 10
    Telefon: 09281 / 600-120, 121 und 126
    Telefax: 09281 / 600-190
  • Im Mediationsverfahren bleibt die ursprüngliche Geschäftsstelle zuständig.

Verfahrensübersicht