Justiz ist für die Menschen da.

Starke Antworten

Manche Deliktsbereiche stellen die Justiz aktuell vor besondere Herausforderungen. Neue Formen der Computerkriminalität sowie der internationale Terrorismus und die Zunahme von Straftaten mit extremistischem Hintergrund fordern die Sicherheitsbehörden und die Justiz heraus. Betrug und Korruption im Gesundheitswesen haben größere Dimensionen erreicht.

Mit der Einrichtung der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg, der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), der Zentralen Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung in Bayern (ZKV BY) bei der Generalstaatsanwaltschaft in München sowie mit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg (ZKG) hat die bayerische Justiz hier schlagkräftige Antworten parat.

Zentralstelle Cybercrime Bayern

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB).

Diese ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Unter Führung von Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Lukas Knorr ermittelt die ZCB mit insgesamt 25 technisch und ermittlungstaktisch geschulten Spezialstaatsanwälten und 5 IT-Forensikern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Seit dem 1. August 2018 ist die ZCB zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sogenannte Fake-Shops, Betrug auf sogenannten Cybertrading-Plattformen, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen, Falschgeld und Kinderpornographie im Darknet.

Um die Ermittlungsstrukturen weiter zu optimieren und den Verfolgungsdruck auf die Täter noch weiter zu erhöhen, wurde zum 1. Oktober 2020 bei der ZCB das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) gegründet. Das neunköpfige Team von Spezialstaatsanwältinnen und -staatsanwälten sowie IT-Spezialisten ist für herausgehobene Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet zuständig. Die Spezialeinheit konzentriert sich insbesondere auf die Verfolgung von Betreibern und Nutzern von Darknet-Foren, die kinderpornographisches Material herstellen, posten oder damit handeln. Mit Leitendem Oberstaatsanwalt Thomas Goger, dem stellvertretenden Leiter der ZCB, steht ein sehr erfahrener und international bestens vernetzter Strafverfolger an der Spitze des ZKI.

Zum 1. Oktober 2022 wurde bei der ZCB eine Taskforce „Cyberangriffe auf Unternehmen und Einrichtungen“ eingerichtet. Der Leiter der Taskforce, Oberstaatsanwalt Schorr, ist zugleich persönlicher Ansprechpartner speziell für Unternehmen. Die Taskforce ist u.a. zuständig für Ermittlungsverfahren wegen Cyberangriffen auf Unternehmen, Einrichtungen und Behörden und wegen anderer technischer Angriffe unter Einsatz von Schadsoftware. Sie ist – soweit nicht das ZKI zuständig ist - auch für Straftaten zuständig, die im Darknet begangen werden.

Die hohe Zahl der Ermittlungsverfahren, die die ZCB gegen bekannte und unbekannte Beschuldigte führt, unterstreicht die große Bedeutung dieser Einrichtung. Allein im Jahr 2023 wurden bei der ZCB insgesamt 18.433 Ermittlungsverfahren erfasst.

In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz ist die ZCB auch für verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität zuständig. Sie arbeitet hierzu mit den Zentralstellen anderer Bundesländer zusammen und wirkt in fachlichen Gremien im In- und Ausland mit. Sie analysiert neue technische und soziale Strukturen, um aktuelle Entwicklungen der Cyberkriminalität frühzeitig zu erkennen und nachhaltig bekämpfen zu können.

Schließlich unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZCB die bayerische Justiz bei der Aus- und Fortbildung im Bereich der Cyberkriminalität und bringen dadurch ihr Fachwissen „in die Fläche“.

Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus

Um den Gefahren von Straftaten mit terroristischen oder extremistischen Bezügen konsequent entgegenzuwirken und um eine bayernweit einheitliche und wirkungsvolle Strafverfolgung zu gewährleisten, besteht seit 1. Januar 2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft München die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET). Diese bearbeitet unter der Leitung von Frau Leitender Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann besonders herausgehobene Ermittlungsverfahren in diesen Bereichen, dient als zentrale Ansprechstelle und sorgt für einen Informationsaustausch mit anderen Bundes- und Landesbehörden, insbesondere dem Generalbundesanwalt, dem Bayerischen Landeskriminalamt und dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Zudem wirkt die ZET über Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Wissensvermittler für die Praxis.

Die ZET besteht aus insgesamt elf Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Unter Leitung der Leitenden Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann erstreckt sich ihre Zuständigkeit auf den gesamten Freistaat Bayern.

Zum 1. Juni 2024 wurde die Zentralstellenfunktion der ZET ebenso wie ihre bayernweite Ermittlungszuständigkeit auf sämtliche Bereiche der digitalen und analogen Hasskriminalität sowie auf politisch motivierte Kriminalität ausgeweitet. Die Ermittlerinnen und Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft München können damit noch umfassender gegen besonders erhebliche Fälle z. B. antisemitischer Straftaten oder Hasskriminalität vorgehen. Dadurch ist gewährleistet, dass Extremismus bereits in einem sehr frühen Stadium entschieden bekämpft werden kann.

Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung

Seit dem 9. Oktober 2018 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft München die Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung in Bayern (ZKV BY).

Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Neuregelungen erweitern den Anwendungsbereich der Einziehung von Einnahmen aus Straftaten sowie die Möglichkeiten der Entschädigung von Tatopfern noch im Strafvollstreckungsverfahren ganz erheblich. Die Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV BY) unterstützt die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Erfüllung des Ziels, die konsequente Einziehung von inkriminierten Vermögenswerten flächendeckend und nachhaltig als das zentrale Instrument zur effektiven Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Betäubungsmittelkriminalität und Wirtschaftskriminalität sowie zur Eindämmung der Finanzierung von terroristischen Tätern und Vereinigungen zu implementieren. Hierzu obliegen der ZKV BY insbesondere

  • koordinierende Aufgaben einer Ansprechstelle für verfahrensübergreifende Fragestellungen,
  • Unterstützung der Fortbildung im Bereich Vermögensabschöpfung in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie
  • die Beratung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in komplexen verfahrensbezogenen Einzelfragen.
  • Zudem führt die ZKV bayernweit selbständige
    Einziehungsverfahren durch. Damit werden Vermögensgegenstände unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung eingezogen, wenn der Verdacht einer
    illegalen Herkunft dieser Vermögensgegenstände besteht
Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen

Betrug und Korruption im Gesundheitswesen haben in den letzten Jahren immer größere Dimensionen erreicht. Sie führen zu großen finanziellen Schäden - zu Lasten der Versicherungen, der öffentlichen Kassen und letztlich zu Lasten aller rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger. Außerdem verzerren Betrug und Korruption den Wettbewerb und führen zu falschen oder unnötigen medizinischen Leistungen. Der Kampf gegen die „schwarzen Schafe“ im Gesundheits- und Pflegebereich hat deshalb für die bayerische Justiz hohe Priorität.

Seit dem 15. September 2020 besteht deshalb bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG). Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für alle Verfahren wegen berufsbezogenen Korruptions- und Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heil- und Pflegeberufe. Sie bearbeitet im Rahmen ihrer Zuständigkeit Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren, dient als zentrale Ansprechstelle und wirkt bei regionalen und überregionalen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Justiz und der Polizei mit. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern.

Die ZKG führt die Arbeit der bisherigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Verfahren wegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen in München I, Nürnberg-Fürth und Hof fort.

Stiftung Opferhilfe

Am 22.10.2012 startete die Stiftung Opferhilfe Bayern. Diese Stiftung soll den Opfern von Straftaten und deren Angehörigen künftig schnell und unbürokratisch helfen.


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Wussten Sie eigentlich …?

... dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in München als oberstes Verfassungsorgan der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet ist und nicht dem Justizressort untersteht?

Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern

Die bayerische Justiz nimmt bundesweit eine Spitzenposition ein. Das belegen nicht nur die verschiedenen Statistiken. Die Ergebnisse einer objektiven und repräsentativen Bewertung durch Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte belegen: Die Justiz in Bayern genießt das für ihre Arbeit unverzichtbare Vertrauen der Menschen und den Rückhalt in der Bevölkerung. Von den Bürgern in Bayern sind 70% mit der Justiz zufrieden.