Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Justizvollzugsanstalt Amberg

Jva Amberg


Anschrift:

Werner-von-Siemens-Str. 2
92224 Amberg

Telefon: (09621) 79-0

Postanschrift:
Postfach 15 64
92205 Amberg

E-Mail:
poststelle.am@jv.bayern.de

Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.am@jv.bayern.de


Bankverbindung für Einzahlungen an Gefangene

Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.

BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM

Auf dem Überweisungsformular ist anzugeben:

  • Name und Vorname des Gefangenen,
  • Geburtsdatum,
  • JVA Amberg oder 17-9 (als neutrales Buchungskennzeichen),
  • Zweck der Einzahlung (Zweckbindung, Sondergeld).

Folgende Einzahlungen sind möglich:

Sondergeld 1 (früher Paketersatzeinkauf),
Sondergeld 2 (für medizinische Zwecke),
zweckgebundenes Eigengeld,
Eigengeld.

Für Untersuchungsgefangene ist eine Zweckbindung nicht erforderlich.

Ohne die Bezeichnung "zweckgebundenes Eigengeld" bzw. "Sondergeld 1 oder 2" wird das Geld als Eigengeld gebucht.

Zweckgebunden eingezahltes Geld kann nur für den Kauf von Sportartikeln, Bastelmaterial, Radiogeräten sowie Fernsehgeräten mit Zubehör, Wasserkocher und Postwertzeichen verwendet werden. Ferner steht dieses Geld ggf. für Ausgang/Urlaub zur Verfügung.

Dreimal im Jahr kann der Gefangene vom Sondergeld 1 einkaufen:

  • Ostern*,
  • Weihnachten*,
  • zu einem vom Gefangenen frei zu bestimmenden Zeitpunkt zu den jeweils festgesetzten Beträgen.

*Gefangenen, die nicht einer christlichen Religionsgemeinschaft angehören, kann anstelle des Weihnachts- und des Ostereinkaufs je ein Sondereinkauf zu einem anderen Zeitpunkt gestattet werden.

Geldzusendungen im Brief sind unzulässig!

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Besuchsinformationen

Um unnötige Wartezeiten der Besucher zu vermeiden und eine gleichmäßige Auslastung der Besuchsräume zu gewährleisten, ist der Besuch der Gefangenen nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.


Die Terminvereinbarung erfolgt unter der Rufnummer 09621 - 79479 und ist zu folgenden Zeiten möglich:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag
07:30 Uhr
12:30 Uhr
10:00 Uhr
15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr 11:00 Uhr

Die Terminvereinbarung muss spätestens am Vortag erfolgen!

Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:

  • Name und Geburtsdatum des Gefangenen,
  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Anrufers / der Anruferin,

Die Besuchszeiten werden grundsätzlich stundenweise vergeben.
Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. 

Folgende Besuchsarten stehen zur Auswahl: Präsenzbesuch, Telefonbesuch und Videobesuch. 

Besucher müssen mindestens 20 Minuten vor Beginn des Präsenzbesuches anwesend sein.

Besuchsregelung

Strafgefangene können bis zu 3 Stunden Präsenzbesuch im Monat erhalten

U-Gefangene können bis zu 3 Stunden Präsenzbesuch im Monat erhalten

Junge U-Gefangene können bis zu 4 Stunden Präsenzbesuch im Monat erhalten

Von den angegebenen Besuchszeiten kann pro Monat nur ein Termin an den Wochenenden / Feiertagen genommen werden. Die weiteren Besuchstermine müssen aus organisatorischen Gründen an einem Werktag vorgemerkt werden.

Der zustehende Präsenzbesuch kann auch mit einem Telefon-/ Skype Besuch vorgemerkt werden.

Ein gleichzeitiger Besuch von mehr als drei Personen bei einem Gefangenen oder ein Besuch bei mehreren Gefangenen zugleich wird in der Regel nicht zugelassen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, werden in der Regel nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen; sie gelten als Personen im Sinne des Satzes 1.

Besucher müssen auf Veranlassung der Inhaftierten in die Besuchskartei eingetragen sein und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Die besonderen Regelungen für Untersuchungsgefangene bleiben unberührt.

Beachten Sie auch die Informationen und die Aushänge im Besuchsbereich.

Sprechzeiten für Rechtsanwälte / Verteidiger:

Montag mit Donnerstag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr,
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr.

Feiertage sind davon ausgenommen.
Um rechtzeitige schriftliche Terminabsprache per Fax (unter 09621 - 79467) wird gebeten.


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Besuchszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

Uhrzeit von Uhrzeit bis

07:45 Uhr

08:45 Uhr

09:00 Uhr

10:00 Uhr

12:10 Uhr
13:10 Uhr
13:25 Uhr
14:25 Uhr
14:40 Uhr
15:40 Uhr

Mittwoch

Uhrzeit von Uhrzeit bis
07:45  Uhr
08:45 Uhr
09:00 Uhr
10:00 Uhr

Freitag

Uhrzeit von Uhrzeit bis

07:45 Uhr

08:45 Uhr

09:00 Uhr

10:00 Uhr

10:15 Uhr

11:15 Uhr

Feiertag und Wochenende

Uhrzeit von Uhrzeit bis
08:30 Uhr
09:30 Uhr
09:45 Uhr
10:45 Uhr
11:00 Uhr
12:00 Uhr
12:45 Uhr 13:45 Uhr
14:00 Uhr 15:00 Uhr


Grundsätzlich ist das zweite zusammenhängende Wochenende (Samstag/Sonntag) im Monat, sowie bei besonderen dienstlichen Anlässen besuchsfrei!

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Hinweis für Rechtsanwälte und Verteidiger

Informationen zu den Sprechzeiten für Rechtsanwälte und Verteidiger sowie zur Mitnahme von Laptops, Tablets etc. können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Hinweise für Rechtsanwälte und Verteidiger

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Kurzübersicht

Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Kurzübersicht JVA Amberg

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Hinweis für ehrenamtliche Betreuer/innen

Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Amberg

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Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Amberg können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Kunden

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Amberg können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen

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Drehgenehmigungen

Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.

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