Justizvollzugsanstalt Bernau
Anschrift:
Baumannstraße 81
83233 Bernau
Telefon: (08051) 802-0
Telefax: (08051) 802-100
Postanschrift:
Postfach 11 23
83230 Bernau
E-Mail:
poststelle.bern<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.bern<at>jv.bayern.de
-
Einzahlungen können nur während der Öffnungszeiten der Ein- und Auszahlungsstelle vorgenommen werden.
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag
07:30 Uhr
11:30 Uhr
Montag bis Donnerstag
13:00 Uhr
15:45 Uhr
Freitag
13:00 Uhr
14:00 Uhr
Überweisungen über die:
Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
BIC BYLADEMM
Einzahlungen müssen immer folgende zwei Angaben aufweisen:- Adressat
- Verwendungszweck
Adressat:
- 31 - 1
- Name des Gefangenen
- Geburtsdatum
Drei Möglichkeiten des Verwendungszwecks:
1.) Zweckgebundenes Eigengeld:- Fachbücher, Sprachkurs sowie Bücher und Zeitschriften für Ausbildung
- Einkauf Sonstiges 2 (Bastelmaterial, Briefmarken)
- Sportartikel und -Schuhe
- Lehrmaterial (Auszubildende)
- Radiogerät (Beschaffung)
- Reisekosten für Ausgang/Urlaub/Berufsschule
- Badeschuhe
- Wasserkocher
- Elektrische Rasierer und Bartschneider
- Kopfhörer
Bei Einzahlungen mit Zweckbindung muss der genaue Zweck angegeben sein, da ansonsten die Einzahlung auf Eigengeld gebucht und somit nicht für den beabsichtigten Zweck zur Verfügung steht.
Für den Kauf von TV-Geräten, Überprüfungskosten für TV-Geräte und anderer Elektrogeräte kann nicht zweckgebunden eingezahlt werden.
2.) Sondergeld 1 für Sondereinkauf:
Für Ostern, Weihnachten und zu einem vom Gefangenen selbst bestimmten Zeitpunkt kann Sondergeld eingezahlt werden.
Der Sondereinkauf kann zusätzlich zum Regeleinkauf in Anspruch genommen werden.
Das Sondergeld für Ostern und Weihnachten kann frühestens 8 Wochen vor den Terminen eingezahlt werden. Es muss vom Gefangenen innerhalb von 4 Wochen vor oder nach den Terminen für den Sondereinkauf beantragt werden; ansonsten wird es auf Eigengeld umgebucht und kann somit nicht mehr für den Sondereinkauf verwendet werden.
3.) Sondergeld 2 für medizinische Leistungen:
Für medizinische Leistungen kann zweckgebunden Sondergeld einbezahlt werden.
Geldbeilagen in Briefsendungen sind nicht erlaubt!
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Um unnötige Wartezeiten der Besucher zu vermeiden und eine gleichmäßige Auslastung des Besucherraums zu gewährleisten, ist der Besuch der Gefangenen nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.
Die telefonische Terminvereinbarung erfolgt unter der Rufnummer
08051 / 802-400
und ist zu folgenden Zeiten möglich:Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Mittwoch und Freitag
08:00 Uhr
09:45 Uhr
sowie Donnerstag
15:30 Uhr
17:30 Uhr
Die Terminvereinbarung muss spätestens am Vortag erfolgen.
Die Regelbesuchszeit beträgt 2 Stunden pro Monat und ist auf zweimal eine Stunde begrenzt. Besuchszeiten werden grundsätzlich nur stundenweise vergeben.
Bei Trennscheibenbesuch beträgt die Besuchszeit 1 Stunde und verteilt sich auf zwei Besuche á eine halbe Stunde pro Monat.
Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:- Angabe von Namen, Geburtsdatum und der Adresse des Besuchers
- Name des Gefangenen.
Für den Besuch in der JVA Bernau gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
Jeder Besucher über 14 Jahren hat zunächst einen Besuchsantrag einzureichen.
Über die endgültige Zulassung zum Besuch wird erst nach Überprüfung des Antrags entschieden.
Das Antragsformblatt ist an der Torwache erhältlich oder kann vom Gefangenen zugesandt werden.
Kinder unter 14 Jahren werden nicht überprüft, sind aber nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten zum Besuch zugelassen. Jugendliche von 14-18 Jahren können einen Gefangenen auch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten besuchen. Ein Identitätsnachweis (Ausweis oder Geburtsurkunde) ist vorzulegen.
Zu einem Erstbesuch ohne Überprüfung können in den ersten 4 Wochen nach Eintritt des betreffenden Gefangenen in die JVA Bernau folgende Personen zugelassen werden:- Ehegatten, Lebenspartner bzw. Verlobte
- Eltern, Großeltern
- leibliche Kinder
Untersuchungsgefangene erhalten Besuch grundsätzlich nur, wenn der Anstalt die Zustimmung des Gerichts vorliegt.
Sonderbesuche werden nur durchgeführt, wenn zuvor eine entsprechende Genehmigung für den Einzelfall eingeholt wurde.
Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist für jeden Besuch zwingend erforderlich.Anfahrtsbeschreibung Haus 9:
- Autobahnausfahrt Bernau am Chiemsee
- Durch Bernau geradeaus Richtung Grassau (ca. 4 km)
- In Rottau beim Haus der Dorfgemeinschaft links abbiegen in die Hauptstraße, von dort weiter in die Hackenstraße.
- Am Ende der Hackenstraße (ca. 3 km) vor dem Torfbahnhof links abbiegen, durch die Bahnunterführung geradeaus weiter bis zum H 9.
-
Montag bis Freitag (in der Hauptanstalt):
Uhrzeit von Uhrzeit bis Haus 1-6 und H9
10:00 Uhr
11:00 Uhr
nicht für Gef. vom H9
12:40 Uhr
13:40 Uhr
13:55 Uhr
14:55 Uhr
nicht am Donnerstag
15:10 Uhr
16:10 Uhr
Trennscheibenbesuche für Gef., welche im H9 untergebracht sind, werden im H9 durchgeführt.
Samstag, Sonntag und Feiertage:
Uhrzeit von Uhrzeit bis In der Hauptanstalt (Haus 1-6)
07:30 Uhr
08:30 Uhr
08:45 Uhr
09:45 Uhr
10:00 Uhr
11:00 Uhr
12:00 Uhr
13:00 Uhr
13:15 Uhr
14:15 Uhr
14:30 Uhr
15:30 Uhr
Im Haus 9
07:30 Uhr
08:30 Uhr
08:45 Uhr
09:45 Uhr
14:30 Uhr
15:30 Uhr
Besucher müssen mindestens 20 Minuten vor Beginn des Besuchs anwesend sein. Bei Verspätung von Besuchern kann nur noch die Restzeit in Anspruch genommen werden. Wenn noch Plätze frei sind, kann der Besuch aber auch in der nächsten Stunde stattfinden.
Es werden nicht mehr als drei Besucher je Besuch zugelassen.
Im Besuchsraum darf von den Besuchern an den Gefangenen grundsätzlich nichts übergeben werden. Eine Ausnahme gilt für Schriftstücke (Anträge oder Formulare zur Unterschrift oder zum Ausfüllen) sowie kontrollierbare Fotos in geringer Menge bei Vermittlung durch den Besuchsbeamten.
Ein Besuchsvorgriff auf den nächsten Monat kann in Ausnahmefällen nur in der letzten Woche des laufenden Monats gewährt werden.
Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
Besuchsabsagen und weitere Fragen können ganztags unter der Tel.-Nr.: 08051 8020 erfolgen.
Besuche von Rechtsanwälten/Verteidigern:
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr
11:00 Uhr
13:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr
11:00 Uhr
13:00 Uhr 16:00 Uhr Freitag
08:00 Uhr
11:00 Uhr
13:00 Uhr 15:00 Uhr -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Bernau können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Bernau können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Bernau können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für KundenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Bernau können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
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Merkblatt Datenschutz für Lieferanten -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Bernau -
Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Bernau -
Hinweise für Rechtsanwälte und Amtspersonen zum Einbringen von Laptops, Tablet-PCs oder ähnlichen Geräten können unter dem folgenden Link eingesehen werden:
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Hinweise Notebooks -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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