Justizvollzugsanstalt Erding
Anschrift:
Münchener Straße 29
85435 Erding
Telefon: (08122) 1802-0
E-Mail:
poststelle.ed<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.ed<at>jv.bayern.de
-
Eine telefonische Besuchsanmeldung ist unter der Telefonnummer 08122 / 1802 600 zwingend erforderlich.
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Anmeldezeiten zum Besuch sind am Montag und Dienstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und am Freitag von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten ist keine Besuchsanmeldung- / Vormerkung möglich.
Bei der telefonischen Besuchsvormerkung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:
Name des Anrufers
Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen.
Bei Untersuchungsgefangenen ist im Regelfall das Vorliegen eines gültigen Sprechscheins erforderlich. Der Besucher/ die Besucherin hat sich dafür vor dem Besuch mit dem zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen.
Besucherregelungen:
Ein Besuch ist nur mit Zustimmung des Inhaftierten möglich.
Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, haben sich die Besucher mind. 15 min. vor Besuchsbeginn in der JVA einzufinden.
Alle Besucher (auch Kinder) haben sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. -
Besuchszeiten zu Inhaftierten:
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Letzter Einlass Mittwoch, Donnerstag
09:00 Uhr
11:00 Uhr
13:00 Uhr
16:00 Uhr
14:45 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen ist kein Besuch möglich.
Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Polizei, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe und andere Amtspersonen:
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:30 Uhr
11:00 Uhr
13:00 Uhr
16:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr 11:00 Uhr -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
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BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM
Verwendungszweck unbedingt
- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Anstaltskennung: 7036 / 09007
und zusätzlich den Einzahlungszweck
- „zwb1“ für Ausgang / Urlaub / Berufsschule
- „zwb2“ für Freizeit (Einzahlung für TV-Gebühren unzulässig)
- „SG1“ Sondereinkauf (Weihnachten, Ostern, weiterer Zeitpunkt)
- „SG2“ Medizinische Angelegenheiten
- „EG“ für Einkauf oder TV-Gebühr
Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich!
Bareinzahlungen sind nicht mehr möglich.
Dies bedeutet:
Bareinzahlungen werden nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbusen).
Bargeldeinlagen im Brief stehen dem Gefangenen nicht zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausbezahlt. -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Erding können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Informationsblatt Datenschutz -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Erding