Justizvollzugsanstalt Hof
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Sofern Sie die Einrichtung für Abschiebungshaft Hof kontaktieren möchten, klicken Sie bitte auf diesen Link: Einrichtung für Abschiebungshaft Hof
Anschrift:
Stelzenhofstraße 30
95032 Hof
Telefon: (09281) 7544-0
Postanschrift:
Postfach 14 40
95013 Hof
E-Mail:
poststelle.ho@jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.ho@jv.bayern.de
Jugendarrestanstalt Hof:
Frankenbergweg 7
95032 Hof
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Bankverbindung der Justizvollzugsanstalt Hof:
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Kontoinhaber: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
Swift-BIC: BYLADEMMXXX
Hinweis:
Bei Überweisungen wird empfohlen, folgende Angaben zu machen, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen und Verwechslungen auszuschließen:
7036 090 30-2, Name und Vorname des Gefangenen, Geburtsdatum, zudem Einzahlungsgrund, sofern die Überweisung für Zweckbindungen oder Sondergeld gedacht ist.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Geldüberweisungen nur an eigene inhaftierte Bezugspersonen möglich sind. Überweisungen an andere Gefangene dürfen nicht vorgenommen werden. -
Aktuelle Informationen zum Besuch
1. Besucher von Strafgefangenen müssen zunächst vom Gefangenen selbst in einer Besucherliste eingetragen werden, danach erfolgt durch die Justizvollzugsanstalt Hof eine Überprüfung mit Entscheidung über eine Besuchszulassung. Strafgefangene erhalten im Regelfall monatlich 3 x 60 min. Besuchszeit. Für verheiratete bzw. in Lebensgemeinschaft lebende Gefangene mit nachweislich gemeinsamem Wohnsitz vor der Inhaftierung ist monatlich ein zusätzlicher 4. Besuch möglich. Bei Untersuchungsgefangenen, deren Besuchsgenehmigung der Justizvollzugsanstalt obliegt, gilt Entsprechendes.
2. Bei Untersuchungsgefangenen, deren Besuchsgenehmigung dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft obliegt, kann die Besuchsdauer-/häufigkeit abweichen. Ein Sprechschein des Gerichts/der Staatsanwaltschaft ist durch die Besuchsperson(en) vorzulegen.
Generell müssen alle Besucher bei Zutritt in der Justizvollzugsanstalt Hof einen gültigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen.
3. Die derzeit geltenden Besuchszeiten entnehmen Sie bitte der gesonderten Rubrik „Besuchszeiten“.
- 3.1. An Sonn- und Feiertagen findet kein Besuch statt.
- 3.2. Je Besuch können bis zu 3 Besucher gleichzeitig zugelassen werden.
- 3.3. Terminvergabe: Eine Terminvergabe für den Besuch erfolgt vorerst ausschließlich mittels telefonischer Voranmeldung. Anmeldezeiten und Telefonnummer finden Sie unter "Besuchszeiten".
- 3.4. Einlasszeiten: Es wird empfohlen, vor jeweiligem Besuchsbeginn rechtzeitig vor Ort zu sein.
- 3.5. Besucherraum-Zuweisung: Sollte der „Besucherraum 1“ zur gewünschten Besuchszeit bereits voll belegt sein, kann der Besuch mit Einverständnis der Besucher und des Gefangenen sowie bei Vorhandensein eines freien Platzes auch im Trennscheibenbesucherraum durchgeführt werden.
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Besuchszeiten
1. Eine Terminvergabe für den Besuch erfolgt ausschließlich mittels telefonischer Voranmeldung unter der Telefon-Nr. 09281 – 75 44-102 von montags bis freitags in der Zeit von 7:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr. Bereits bei Besuchsanmeldung ist die Anzahl der Besucher anzugeben.
2. "Samstagsbesuch" bei im Haus 1 (= geschlossener Vollzug) untergebrachten Gefangenen ist mit Ausnahme des jeweils letzten Samstages im Monat an allen anderen Wochenenden möglich.
3. "Samstagsbesuch" bei im Haus 2 (= offener Vollzug) untergebrachten Gefangenen ist jeweils nur am letzten Samstag im Monat möglich.
4. Der "Samstagsbesuch" muss bis spätestens Mittwoch, 16.00 Uhr, vor dem beabsichtigten Besuchswochenende angemeldet sein, sonst kann er nicht mehr berücksichtigt werden.
5. Die Besuchszeiten lauten wie folgt:
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag
vormittags
07:45 Uhr
09:00 Uhr
10:15 Uhr
08:45 Uhr
10:00 Uhr
11:15 Uhr
nachmittags
13:00 Uhr
14:30 Uhr
14:00 Uhr
15:30 Uhr
Samstag nur vormittags
09:00 Uhr
10:15 Uhr
10:00 Uhr
11:15 Uhr
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1. Schriftverkehr zwischen Rechtsanwälten und (zukünftigen) Mandanten:
Mandatsanbahnungen und sonstiger Schriftverkehr mit Inhaftierten in der Justizvollzugsanstalt Hof sind grundsätzlich auf dem Briefpostweg und direkt namentlich adressiert an den jeweiligen Inhaftierten unter Verwendung der Adresse der Justizvollzugsanstalt Hof (Vor- und Familienname des Inhaftierten, Stelzenhofstr. 30, D-95032 Hof) zu senden.
Die E-Mail-Adresse oder das Faxgerät der Justizvollzugsanstalt Hof stehen nicht für den Schriftverkehr zwischen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin und (zukünftigen) Mandanten, auch nicht zur Anbahnung eines Mandatsverhältnisses, zur Verfügung.
Empfohlen wird, den Schreiben an Inhaftierte einen bereits frankierten Freiumschlag mit Kanzleianschrift beizulegen, damit die unterschriebene Vollmacht und ggf. sonstige Dokumente auch bei bestehender Mittellosigkeit zügig an die Rechtsanwaltskanzlei zurückgeleitet werden können, ohne dass hierzu der Inhaftierte erst noch Briefmarken erwerben müsste.
Sofern die unterzeichnete Vollmacht in der Rechtsanwaltskanzlei eingeht, ist der Justizvollzugsanstalt Hof die Rechtsanwalts- und / oder Verteidigereigenschaft in zivil- oder ggf. auch strafrechtlicher Angelegenheit unter Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht anzuzeigen.
2. Schriftverkehr in Personalangelegenheiten zwischen Rechtsanwälten und der Justizvollzugsanstalt Hof mit Außenstelle Einrichtung für Abschiebungshaft:
In Personalangelegenheiten, betreffend Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Hof mit Außenstelle Einrichtung für Abschiebungshaft Hof, wird dringend empfohlen, den Schriftverkehr per E-Mail über das Behördenpostfach zu führen. Ein Versand per Fax sollte schon aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht in Betracht gezogen werden.
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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Hof können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen (m/w/d) durch die Justizvollzugsanstalt Hof können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Merkblatt Datenschutz für KundenAllgemeine Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
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Merkblatt Datenschutz für Lieferanten -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Die Kurzübersicht der JVA Hof kann unter folgendem Link abgerufen werden: Kurzübersicht JVA Hof
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