Justizvollzugsanstalt Kaisheim
Anschrift:
Abteistraße 10
86687 Kaisheim
Telefon: (09099) 999-0
Telefax: (09099) 999-300
E-Mail:
poststelle.kais<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.kais<at>jv.bayern.de
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Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Ab dem 01.05.2020 wird hierbei aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Kennwort abgefragt; ansonsten findet keine telefonische Terminvereinbarung statt.
Die telefonische Terminvereinbarung ist aus organisatorischen Gründen nur von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr unter der Telefonnummer 09099 – 999 – 0 möglich.
Ablauf der Besuche:
Jeder Gefangene kann pro Termin von bis zu drei Personen gleichzeitig besucht werden. Bei jedem Besuch müssen Sie sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen (Führerscheine oder ähnliche Dokumente werden grundsätzlich nicht akzeptiert). Ihr Ausweisdokument wird mittels eines Dokumentenprüfgerätes auf Echtheit geprüft.
Das Mitnehmen von Waffen, Mobiltelefonen, Alkohol, Drogen, Taschen und Armbanduhren sowie Autoschlüssel zum Besuch ist verboten! Auch Leuchtschuhe für Kindern sind mangels Kontrollmöglichkeiten verboten. Es stehen Schließfächer zur Verfügung.
Vor jedem Besuch müssen Sie zur Kontrolle einen Metalldetektorrahmen durchschreiten. Darüber hinaus können Kontrollen mit einem Rauschgiftspürhund stattfinden. Unterziehen Sie sich nicht den angeordneten Kontrollen, kann der Besuch untersagt werden.
Die Besuche finden nur zu den angemeldeten Zeiten statt. Ein Einlass vor der vereinbarten Zeit ist nicht möglich.
Jeder Besucher wird gebeten, sich ca. 30 Minuten vor dem vereinbarten Termin in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim einzufinden, um die Kontrollen durchführen zu können.
Sollte ein Besucher erst nach der vereinbarten Zeit erscheinen, kann der Besuch an diesem Tag nicht stattfinden.nach oben
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Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Dienstag und Donnerstag
08:30 Uhr
09:30 Uhr
09:45 Uhr
10:45 Uhr
12:45 Uhr 13:45 Uhr 14:00 Uhr 15:00 Uhr Samstag / Sonntag
09:00 Uhr
10:00 Uhr
12:45 Uhr 13:45 Uhr
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Die Besuchszeiten gelten auch für Amtspersonen, z.B. Rechtsanwälte, Polizei und Verteidiger!
Es findet kein Besuch an Feiertagen statt! -
Die Besuchsersatztelefonate (2 x 20 Minuten pro Monat bei Besuch, in den übrigen Fällen 3 x 20 Minuten pro Monat) müssen vorab angemeldet werden.
Die Hotline erreichen Sie von Montag bis Donnerstag unter der Nummer 09099 – 999 – 316 zu folgenden Zeiten:Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Dienstag + Mittwoch 13:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr 15:00 Uhr -
Sollten Sie als Verteidiger, Rechtsanwalt oder Amtsperson elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgende Erklärung samt Verpflichtung unterschreiben:
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Information und Erklärung für Rechtsanwälte -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Kaisheim -
Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Kaisheim -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen
Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
Informationsblatt Videoüberwachung
Informationsschild Videoüberwachung
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Wenn Sie einem Inhaftierten Geld überweisen möchten, nutzen Sie bitte die folgenden Daten:
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Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34700500000000024919
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck:
7036090357 für „Name, Vorname, evtl. Geb.datum“
SG 1 (für Paket Ostern/Weihnachten/Jahr)
EG ZWB