Justizvollzugsanstalt Landshut
Anschrift:
Berggrub 55
84036 Landshut
Telefon: (0871) 47380-0
Postanschrift:
Postfach 1472
84001 Landshut
E-Mail:
poststelle.la<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.la<at>jv.bayern.de
Jugendarrestanstalt:
Berggrub 53
84036 Landshut
Telefon: 0871/47380-1400
E-Mail:
jaa-poststelle.la<at>jv.bayern.de
Jugendarrestanstalt Landau an der Isar:
Hochstraße 17a
94405 Landau a. d. Isar
Telefon: 09951/604768-0
E-Mail:
poststelle.lan<at>jv.bayern.de
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Eine telefonische Besuchsanmeldung vor dem ersten Besuch des Inhaftierten ist unter 0871/47380-1189 von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 15:00 Uhr möglich.
Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:
- Name des Anrufers
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen
Bei Untersuchungsgefangenen ist im Regelfall das Vorliegen eines gültigen Sprechscheins erforderlich. Der Besucher/ die Besucherin hat sich dafür vor dem Besuch mit dem zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen.
Besuchsregelungen:
- Ein Besuch ist nur mit Zustimmung des Inhaftierten möglich.
- Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, haben sich die Besucher mind. 15 min. vor Besuchsbeginn in der JVA einzufinden.
- Alle Besucher haben sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
Die aktuellen Besuchsregeln bzgl. Corona bitte bei Besuchsterminierung erfragen!
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Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag und jedes 3. Wochenende im Monat
08:00 Uhr
11:00 Uhr
12:15 Uhr
15:15 Uhr
Letzter Einlass: 14:45 Uhr
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck unbedingt- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Anstaltskennung 7036090053 oder JVA LA
und zusätzlich den Einzahlungszweck
„zwb1“ für Ausgang / Urlaub / Berufsschule
„zwb2“ für Freizeit (Einzahlung für TV-Gebühren unzulässig)
„SG 1“ Sondereinkauf (Weihnachten, Ostern, weiterer Zeitpunkt)
„SG 2“ Medizinische Angelegenheiten
"EG" für Einkauf oder TV-Leihgebühr
Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich!
Bareinzahlungen:
Bareinzahlungen sind ab 01.01.2015 nicht mehr möglich.
Dies bedeutet:- Bareinzahlungen werden nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
- Bargeldeinlagen im Brief stehen künftig dem Gefangenen nicht mehr zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausbezahlt.
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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Landshut bzw. die Jugendarrestanstalten Landau und Landshut können unter den folgenden Links abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz JVA Landshut
Informationsblatt Datenschutz JAA Landshut
Informationsblatt Datenschutz JAA LandauInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Landshut können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt für Bewerber/innenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für KundenInformationen über die Verarbeitung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
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Merkblatt Datenschutz für Lieferanten -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Landshut