Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Justizvollzugsanstalt Schweinfurt

Luftbild Jva Schweinfurt


Anschrift:

Hadergasse 29
97421 Schweinfurt

Telefon: (09721) 47670-0
Telefax:
(09721) 47670-19


E-Mail:
poststelle.sw<at>jv.bayern.de

Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.sw<at>jv.bayern.de

Bankverbindung für Einzahlungen an Gefangene

Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.

BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX

Auf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:

  • Name und Geburtsdatum des Empfängers
  • Bst. 7036090133
  • Verwendungszweck der Einzahlung
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Besuchsinformationen

ACHTUNG!

Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus werden Besucher ab 08.06.2020 zu Symptomen, dem Aufenthalt in Risikogebieten und Kontakt zu Infizierten befragt.

Vor dem Betreten der Anstalt wird mittels eines kontaktlosen Fiebermessgeräts die Körpertemperatur bestimmt. Personen, bei denen die Messung einen Wert von über 37,5 Grad Celsius ergibt, wird der Zugang zur Justizvollzugsanstalt Schweinfurt grundsätzlich untersagt.

Es ist mit längeren Wartezeiten aufgrund der geänderten Modalitäten zu rechnen.

Besuche finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Zum Besuch kann jeweils nur eine Person zugelassen werden. Ein zugelassener Besucher darf ein Kind unter 14 Jahren mitbringen, dies sollte aber bereits bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

Alle Besucher haben grundsätzlich während des gesamten Aufenthaltes in der Justizvollzugsanstalt Schweinfurt eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren. Eigene Mund-Nasen-Masken sollten mitgebracht werden, ein Tuch bzw. Schal genügt nicht.

Alle Besuche finden hinter einer Trennscheibenvorrichtung statt.

Die Übergabe von Getränken und Speisen ist nicht zulässig.

Die gesetzlich geregelte Besuchsdauer beträgt 1 Stunde monatlich für Strafgefangene und 2 Stunden im Monat für Untersuchungsgefangene in den ersten drei Monaten der Haft, danach 1 Stunde. Ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehender Besuch ist aktuell aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

Die Voranmeldung ist unter der Telefon-Nr. 09721 / 47670-0 zu folgenden Zeiten möglich:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Freitag 17:00 Uhr  20:00 Uhr

Hinweise:

Die Besucher müssen von dem Gefangenen auf der Besucherliste eingetragen sein.

Es können nur Besuchstermine für max. 3 Wochen (im Voraus) und frühestens für den nächsten Tag beantragt werden.

Bei Untersuchungsgefangenen ist ein Sprechschein vom zuständigen Gericht erforderlich.

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Parteiverkehr statt.

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Besuchszeiten

Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag
13:00 Uhr
16:00 Uhr


Zusätzlich für Strafgefangene:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
1. Samstag im Monat
13:00 Uhr
16:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr 12:00 Uhr

An Feiertagen findet kein Besuch statt.

Kurzübersicht

Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Kurzübersicht JVA Schweinfurt

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Hinweis zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Schweinfurt können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz

Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
Informationsblatt Videoüberwachung

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Datenschutzinfos für Bewerber/innen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Schweinfurt können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen

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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen:
Informationsblatt Datenschutz für Kunden

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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen:
Informationsblatt Datenschutz für Lieferanten

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Drehgenehmigungen

Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.

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