Justizvollzugsanstalt Straubing
Anschrift:
Äußere Passauer Straße 90
94315 Straubing
Telefon: (09421) 546-0
Telefax: (09421) 546-200
Postanschrift:
Postfach 565
94305 Straubing
E-Mail:
poststelle.sr<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.sr<at>jv.bayern.de
Sicherungsverwahrung:
Steinweg 81
94315 Straubing
Telefon: (09421) 1884-0
Telefax: (09421) 1884-1947
Postanschrift:
Postfach 253
94302 Straubing
E-Mail:
poststelle.sr<at>jv.bayern.de
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Seit dem Jahr 1978 besteht in der Justizvollzugsanstalt Straubing eine Laienspielgruppe, die regelmäßig eine Inszenierung einübt und dann der Öffentlichkeit in mehreren Aufführungen präsentiert. Die Gruppe wird von einem externen Regisseur angeleitet (seit 2019 Herr Sebastian Goller) und von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt Straubing organisiert.
Für die Aufführungen im April/Mai 2024 haben die Insassen das Stück "Die Nashörner" nach Eugene Ionescu erarbeitet. Das Stück wird in der frisch renovierten Mehrzweckhalle in der Justizvollzugsanstalt Straubing präsentiert. Karten können ab beim Leserservice des Straubinger Tagblatts unter 09421/940-6700 erworben werden.
Folgende Aufführungstermine gibt es:
Freitag, 26. April 2024 um 18 Uhr
Samstag, 27. April 2024 um 18 Uhr
Sonntag, 28. April 2024 um 18 Uhr
Mittwoch, 01. Mai 2024 um 18 Uhr
Freitag, 03. Mai 2024 um 18 Uhr
Samstag, 04. Mai 2024 um 18 Uhr
Sonntag, 05. Mai 2024 um 14 Uhr
Die Zufahrt erfolgt über die Äußere Passauer Straße 90 und ist ausgeschildert. Der Zugang ist jeweils 30 Minuten vor der Aufführung über das "Südtor" möglich. Kinder unter 14 Jahren sind nicht zugelassen.
Weitere Informationen sind auch bei Herrn Regierungsamtsrat Benjamin Schlegl unter 09421/546-145 bzw. Benjamin.Schlegl@jv.bayern.de erhältlich.
Das Plakat des Theaters finden Sie hier.
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Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Verwendungszweck unbedingt- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Anstaltskennung 7036090197 oder JVA Straubing
und zusätzlich den Einzahlungszweck
"EG" für Einkauf
„SG 1“ Sondereinkauf (Weihnachten, Ostern, weiterer Zeitpunkt)
„SG 2“ Medizinische Angelegenheiten
Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich!
Bareinzahlungen:
Bareinzahlungen sind ab 01.01.2015 nicht mehr möglich.
Dies bedeutet:- Bareinzahlungen werden nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
- Bargeldeinlagen im Brief stehen künftig dem Gefangenen nicht mehr zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausbezahlt.
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Besuchstermine können telefonisch unter 09421/546-180 vereinbart werden.
Allgemeine Besuchszeiten ab 1.3.2023:
Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag 07:45 Uhr 11:15 Uhr 13:00 Uhr 15:30 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 09:00 Uhr 11:15 Uhr 13:00 Uhr 15:30 Uhr
Einrichtung für Sicherungsverwahrung:Uhrzeit von Uhrzeit bis Monag bis Donnerstag
08:00 Uhr
11:30 Uhr
13:00 Uhr
15:45 Uhr
Freitag 08:00 Uhr
11:15 Uhr
13:00 Uhr
15:45 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
09:00 Uhr
11:15 Uhr
13:00 Uhr
15:45 Uhr
Besuche von Rechtsanwälten:
Für Rechtsanwälte gelten im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer folgende Besuchszeiten:Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
07:45 Uhr
11.30 Uhr
13:00 Uhr
15:45 Uhr
Freitag 07:45 Uhr
11:15 Uhr
13:00 Uhr
15:45 Uhr
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind keine Rechtsanwaltsbesuche möglich.
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Nach Nr. 4.1 der Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen in Verbindung mit § 36 Absatz 1 Nr. 6 Infektionsschutzgesetz dürfen positiv getestete Besucher und ehrenamtlich Tätige die Justizvollzugsanstalt und die Einrichtung für Sicherungsverwahrung grundsätzlich nicht betreten.
Unabhängig davon wird Besuchern weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske - auch während des Besuches selbst - empfohlen!
Bei Veranlassung wird eine FFP2-Maskenpflicht aufgrund des Hausrechts angewiesen. Darauf wird mit Aushang hingewiesen.
Für Kinder bis zum 6. Geburtstag gilt die Maskenpflicht nicht. Ebenso für Personen nach Ziffer 3.2. AV-Corona-Schutzverordnung (Bek. v. Bay. StMGP vom 15.11.2022).
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Für die Besuche von Rechtsanwälten, die als Verteidiger zugelassen sind, gelten hinsichtlich des Einbringens von Notebooks und Laptops folgende Bestimmungen:
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Hinweise Notebooks -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Straubing -
Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Straubing
Das Formular zur Vergütung für die Durchführung von Kursen der Gefangenen kann unter dem folgendem Link abgerufen werden:
Kostenerstattung für die Durchführung von Gefangenenkursen -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Straubing können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Straubing können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt für Bewerber/innenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für KundenInformationen über die Verarbeitung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
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Merkblatt Datenschutz für Lieferanten -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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