Justizvollzugsanstalt Würzburg
Anschrift:
Friedrich-Bergius-Ring 27
97076 Würzburg
Telefon: (0931) 2702-0
Telefax: (0931) 2702-150
Postanschrift:
Postfach 90 44
97090 Würzburg
E-Mail:
poststelle.wue<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.wue<at>jv.bayern.de
Jugendarrestanstalt:
Friedrich-Bergius-Ring 29
97076 Würzburg
Telefon: (0931) 2702-385
Telefax: (0931) 2702-388
E-Mail:
jaa.wue<at>jv.bayern.de
-
Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Auf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:- Name und Geburtsdatum des Empfängers
- Bst. 703609014-2
- Verwendungszweck der Einzahlung
-
ACHTUNG!
Aktuell ist der Zugang für Besucher und ehrenamtlich Tätige, wieder ohne Antigen-Schnelltest oder PCR-Test möglich.
Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr.
Besuche von Montag bis Donnerstag, wie auch am Samstag und Sonntag, finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.Grundsätzlich können bis zu 3 Personen gleichzeitig zum Besuch zugelassen werden.
Die Übergabe von Getränken und Speisen ist derzeit nicht zulässig.Die gesetzlich geregelte Besuchsdauer beträgt 2 Stunde monatlich für Strafgefangene und 2 Stunden im Monat für Untersuchungsgefangene.
Ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehender Besuch ist aktuell aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Die Voranmeldung ist unter der Telefon-Nr. 0931 / 2702-185 zu folgenden Zeiten:Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr
12:00 Uhr
Samstag
(nur an Besuchswochenenden)09:00 Uhr
11.30 Uhr
Hinweise:
Besuchstermine können auch per E-Mail beantragt werden unter der E-Mail-Adresse:
besuch-an.wue@jv.bayern.deHierbei ist Folgendes zu beachten:
Es sollten mindestens 2 Ausweichtermine angegeben werden. Die Termine müssen seitens der Justizvollzugsanstalt Würzburg bestätigt werden.
Die Besucher müssen von der/dem Gefangenen auf der Besucherliste eingetragen sein.
Es können nur Besuchstermine für max. 3 Wochen (im Voraus) und frühestens für den nächsten Tag beantragt werden.
Die Besuchszeit am Wochenende beträgt 60 Minuten und kann nur einmal innerhalb eines Monats in Anspruch genommen werden.
Am 2. Wochenende eines Monats, sowie an gesetzlichen Feiertagen, findet kein Besuch statt.
Bei Untersuchungsgefangenen ist ein Sprechschein vom zuständigen Gericht erforderlich.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Parteiverkehr statt.
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Besuchszeiten an Werktagen:
Uhrzeit von Uhrzeit bis Einlass bis Montag bis Donnerstag vormittags
08:30 Uhr
09:30 Uhr
08:00 Uhr
10:00 Uhr
11:00 Uhr
09.30 Uhr
Montag bis Mittwoch nachmittags
13:30 Uhr
14:30 Uhr
13:00 Uhr
15:00 Uhr
16:00 Uhr
14:30 Uhr
Donnerstag nachmittags
13:00 Uhr
14:00 Uhr
13:30 Uhr
14.30 Uhr
15.30 Uhr
14:00 Uhr
16:00 Uhr
17:00 Uhr
15:30 Uhr
Besuchszeiten an Wochenenden:Uhrzeit von Uhrzeit bis Einlass bis 10:00 Uhr
11:00 Uhr
09:30 Uhr
13:00 Uhr
14:00 Uhr
12.30 Uhr
15:00 Uhr
16:00 Uhr
14:30 Uhr
Beruflich veranlasste Besuche:
Mandantenbesuche, Vernehmungen, Besuche ehrenamtlicher MitarbeiterWochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr
11:45 Uhr
13:00 Uhr
16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr
11.45 Uhr
13:00 Uhr
17:00 Uhr
Freitag 08:00
12:00 Uhr
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Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: Kurzübersicht JVA Würzburg
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Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Würzburg -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Würzburg können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Würzburg können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innenInformationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen:
Informationsblatt Datenschutz für KundenInformationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für LieferantenHier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
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Informationsblatt Videoüberwachung -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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