Zuständigkeiten der bayerischen Justizvollzugsanstalten
In einem "Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern" ist festgelegt, in welche Justizvollzugsanstalt ein Festgenommener oder Verurteilter zum Vollzug der Untersuchungs- oder Strafhaft durch den zuständigen Richter bzw. die Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) eingewiesen wird.
Die örtliche Zuständigkeit für Untersuchungshaft orientiert sich in der Regel am Sitz des zuständigen Ermittlungsrichters, der den Haftbefehl erlassen hat.
Die Justizvollzugsanstalten München (1.229 Haftplätze für Männer und 159 Haftplätze für Frauen), Nürnberg (880 Haftplätze für Männer und 63 Haftplätze für Frauen) und Augsburg-Gablingen (609 Haftplätze für Männer) sind bedeutende Untersuchungshaftanstalten in Bayern.
Minderjährige Untersuchungsgefangene sind in speziellen Abteilungen in den Justizvollzugsanstalten Aichach, Laufen-Lebenau, Neuburg-Herrenwörth, Ebrach und Nürnberg untergebracht.
Für den Vollzug von Freiheitsstrafe gelten folgende Grundsätze:
In Anstalten des Erstvollzugs kommen Verurteilte, die bisher noch keine (oder ganz geringe = höchstens drei Monate) Strafhafterfahrung besitzen.
Bei längeren Freiheitsstrafen ist zuständig in
- Nordbayern:
die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth (887 Haftplätze für Männer), - Südbayern:
die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech (535 Haftplätze für Männer).
Verurteilte mit Strafhafterfahrung werden in den sogenannten Regelvollzug eingewiesen. Bei längeren Strafen sind für Männer zuständig die Justizvollzugsanstalten Amberg (565 Haftplätze), Kaisheim (626 Haftplätze) und Bernau (780 Haftplätze).
Verurteilte Männer mit sehr langen Strafen (mehr als 6 Jahre, lebenslange Freiheitsstrafe) werden in der Regel in der Justizvollzugsanstalt Straubing (812 Haftplätze) untergebracht.
Weibliche Strafgefangene befinden sich vor allem in der Justizvollzugsanstalt Aichach (440 Haftplätze für Frauen und 139 für Männer). Abteilungen für Frauen sind ferner eingerichtet in den Justizvollzugsanstalten Bamberg, Memmingen, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie in der Einrichtung für Abschiebungshaft in Hof.
Jugendstrafe wird vollzogen in den Anstalten Ebrach (260 Haftplätze), Laufen-Lebenau (193 Haftplätze) und Neuburg-Herrenwörth (145 Haftplätze).
Die Jugendabteilung für weibliche Strafgefangene befindet sich in Aichach (61 Haftplätze).
Um auch für die aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommenen Jugendstrafgefangenen (§ 89b JGG) sowie für die jungen erwachsenen Strafgefangenen bis einschließlich 25 Jahre den (Erwachsenen-) Strafvollzug entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand gestalten zu können, wurde die ehemalige Jugendstrafanstalt Niederschönenfeld (268 Haftplätze) in eine eigene Anstalt für junge männliche Erwachsene umgewidmet.
Das dort tätige, besonders geschulte Vollzugspersonal und das hervorragende Bildungs- und Ausbildungsangebot ermöglichen es, den besonderen Bedürfnissen der jungen Gefangenen in verstärktem Maße Rechnung zu tragen.
Größere Krankenabteilungen sind z. B. eingerichtet in den Justizvollzugsanstalten Amberg, München, Nürnberg, Straubing (Psychiatrie), St. Georgen-Bayreuth (Tbc-, Zuckerkranke) und Würzburg (Psychiatrie).
Verteilt auf zwölf Anstalten verfügt der bayerische Justizvollzug über 54 behindertengerechte Hafträume.