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Bewerberinformation

Ausbildung der zweiten Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten

Allgemeiner Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten

Informationen zum Auswahlverfahren: bewerbung@jv.bayern.de

Tel.: 09421/545-305 (Herr Karl), 09421/545-304 (Frau Achatz).

Die Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes erhalten ab dem ersten Teil der Ausbildung mit dem "Anwärtersonderzuschlag" mehr Geld - eine Ausbildung im bayerischen Justizvollzug wird somit noch attraktiver!


Voraussetzung für eine Einstellung ist neben der erfolgreichen Absolvierung der schriftlichen Auswahlprüfung u.a. das Bestehen einer besonderen Sportprüfung.

Bei Fragen zur Bewerbung für den allgemeinen Vollzugsdienst und zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte per Mail an: bewerbung@jv.bayern.de.
Tel.: 09421/545-305 (Herr Karl), 09421/545-304 (Frau Achatz)

Beachten Sie auch die Stellenanzeigen der Justizvollzugsanstalten!

Sie können sich auch jederzeit bei den Justizvollzugsanstalten für eine Stelle im Beschäftigtenverhältnis bewerben und 2024 am Auswahlverfahren für einen Ausbildungsplatz zum 3 Februar 2025 teilnehmen!

Hier erhalten Sie Informationen über den Allgemeinen Vollzugsdienst!

Einen weiteren Einblick in den Beruf bietet auch die Broschüre Berufsziel allgemeiner Vollzugsdienst.


Die folgenden Informationen finden Sie zum Großteil auch auf den Seiten der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses unter www.lpa.bayern.de.

Termine und Ablauf

Die direkte Anmeldung zum Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) ist jeweils von Februar bis Ende Mai online über das Antragsformular des Bayerischen Landespersonalausschusses möglich.

Terminübersicht:

Für das Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) mit Ausbildungsbeginn Februar 2024 gelten folgende Termine:


Verfahrensabschnitt Zeitraum
Anmeldezeitraum
1. Februar - 6. Mai 2024
Versand der Anmeldebestätigungen
22. Kalenderwoche
Versand der Einladungen
25. Kalenderwoche
Auswahlprüfung beim LPA

1. Juli 2024 (vormittags)

Nachweis Schulnoten
3. - 28. Juli
Versand Prüfungszeugnisse
35. Kalenderwoche

Ablauf des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren wird einmal jährlich durchgeführt. Eine wiederholte Teilnahme am Auswahlverfahren ist möglich.

Im Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) wird die Qualifikation eines Bewerbers anhand einer Gesamtnote aus bestimmten Schulfächerung und dem Ergebnis einer schriftlichen Auswahlprüfung ermittelt. In der schriftlichen Prüfung werden das Sprachverständnis und die grundlegende Allgemeinbildung getestet.

Am Auswahlverfahren können Sie teilnehmen, wenn Sie die vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung kann jeweils von Anfang Februar bis Anfang Mai einfach und papierlos über den Online-Antrag zum Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) erfolgen.

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Voraussetzungen

Schulbildung für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst:

Für die Ausbildungsplätze im allgemeinen Vollzugsdienst können Sie sich bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen, wenn Sie mindestens

  • den qualifizierenden Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder
  • den einfachen Haupt- oder Mittelschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung oder
  • einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als mittleren Schulabschluss anerkannten Bildungsstand

besitzen oder diesen Abschluss voraussichtlich bis zum Einstellungstermin (= Februar im Jahr nach der Auswahlprüfung) erwerben.

Staatsangehörigkeit:

Ein zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren für den allgemeinen Vollzugsdienst ist, dass Sie

  • Deutsche/r im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die deutsche Staatsangehörigkeit bis zum Einstellungstermin erwerben.

Altersgrenze:

In den allgemeinen Vollzugsdienst kann eingestellt werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

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Ausbildungsrichtung allgemeiner Vollzugsdienst

Allgemeiner Vollzugsdienst - Justiz:

Tätigkeitsbereich:

Die Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes (aVD) nehmen in einer Justizvollzugsanstalt wichtige Funktionen wahr. Sie sind unmittelbar mit der Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen beschäftigt und tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb einer Anstalt mit. Sie verfügen über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation der Gefangenen. Sie gewährleisten die Sicherheit einer Anstalt nach innen und nach außen.

Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist

  • die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen,
  • die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
  • die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.

Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Zugangsvoraussetzungen:

Voraussetzung für eine Beschäftigung im allgemeinen Vollzugsdienst ist die erfolgreiche Ableistung eines 18-monatigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden,

  • die über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen,
  • mindestens den Abschluss einer Realschule oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder
  • den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweisen können,
  • die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können und
  • am Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses für die Ausbildungsplätze teilgenommen haben.

Die charakterliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit wird bei einer persönlichen Vorstellung vor einer aus Berufspraktikern und einem Psychologen gebildeten Kommission beurteilt. Hierbei werden auch schriftliche psychologische Eignungstests gefertigt.

Die gesundheitliche Eignung überprüft das zuständige Gesundheitsamt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens findet eine gesonderte Sportprüfung statt.

Bewerbung:

Für das Auswahlverfahren können Sie sich jedes Jahr von Anfang Februar bis Anfang Mai über den Online-Antrag zum Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) anmelden.
Eine schriftliche Bewerbung ist erst nach dem Auswahlverfahren notwendig! Wenn Sie aufgrund der im Auswahlverfahren erreichten Platzziffer für die Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch in Frage kommen, werden Sie von der Bayerischen Justizvollzugsakademie benachrichtigt und zur Einreichung aller notwendiger Unterlagen aufgefordert.

Das Internetportal des Justizvollzugs bietet Ihnen umfassende Informationen über den allgemeinen Vollzugsdienst und Kontaktadressen für etwaige Rückfragen.

Bewerbung für die zweite Qualifikationsebene, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsdienst (vormals mittlerer nichttechnischer Dienst).

Falls Sie sich zusätzlich für eine Ausbildung für die zweite Qualifikationsebene, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsdienst (vormals mittlerer nichttechnischer Dienst) bei einer staatlichen oder nichtstaatlichen Behörde interessieren, können Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses www.lpa.bayern.de nähere Informationen dazu abrufen und sich direkt online anmelden.

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Anmeldung

Online-Antrag

Für einen Ausbildungsplatz zum 3. Februar 2025 können Sie sich im Zeitraum 1. Februar bis 6. Mai 2024 beim Landespersonalausschuss zum Auswahlverfahren anmelden.

Wenn Sie sich generell über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst informieren wollen, empfehlen wir Ihnen die Broschüre Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (PDF / 330 KB) des Bayerischen Landespersonalausschusses. Darin sind fast alle Ausbildungsrichtungen der zweiten Qualifikationsebene beschrieben.

Für weitergehende Informationen zum Thema "Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst" finden Sie auch Publikationen im Buchhandel.

Eine Zusammenfassung wichtiger Informationen zum diesjährigen Auswahlverfahren finden Sie im Informationsblatt des Bayerischen Landespersonalausschusses (PDF/84KB).

Mehrfachbewerbung:

Mit dem Online-Antrag für die Ausbildungsplätze können Sie sich für mehrere Ausbildungsrichtungen gleichzeitig bewerben.
Jährlich findet nur ein Auswahlverfahren statt, das für alle Ausbildungsrichtungen maßgebend ist.

Für die Bewerbung für eine Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst ist wichtig, dass Sie den Online-Antrag zum Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) ausfüllen. Sie melden sich damit für dasselbe Auswahlverfahren wie für die Berufe in Verwaltung und Justiz an, da es sich jedoch um sehr unterschiedliche Berufe handelt, sind getrennte Bewerbungsformulare auszufüllen.


Erforderliche Unterlagen:

Um zum Auswahlverfahren für den allgemeinen Vollzugsdienst eingeladen zu werden, genügt es fast immer, sich mit dem Online-Antrag zum Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) anzumelden. Bitte reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses keine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Foto...) ein!

Nur in folgenden Fällen benötigt die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses Nachweise:

Falls Sie die Schule bereits verlassen haben und bis zur Prüfung keinen weiteren Schulabschluss erlangen werden

  • Ihr Abschlusszeugnis (Qualifizierender Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss) und
  • zusätzlich - soweit vorhanden - Berufsschulabschluss; bei einer Bewerbung für den allgemeinen Vollzugsdienst kann auch der einfache Hauptschulabschluss zusammen mit einem Berufsschulabschluss eingereicht werden in einfacher Kopie, also ohne Beglaubigung (Nachweis der Schulnoten).

Bei einem ausländischen Schulabschluss

  • einen Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle, das anerkannte Zeugnis und ggf. eine beglaubigte Übersetzung.

Wenn ein Nachteilsausgleich bei der Prüfung aufgrund von Schwerbehinderung beantragt wird

  • einen Beleg über Grad und Art der Behinderung.

Eingangsbestätigung / Bewerbungs-ID:

Wenn die Angaben Ihres Online-Antrags erfolgreich an die Geschäftsstelle übermittelt wurden, wird Ihnen nach dem Absenden der Daten eine Bewerbungs-ID angezeigt. Notieren Sie sich unbedingt diese Kennung! Sie ist bei Rückfragen hilfreich und dient Ihnen als Nachweis für Ihre fristgerechte Anmeldung.

Eine schriftliche Eingangsbestätigung für Ihre Anmeldung zum Auswahlverfahren erhalten Sie spätestens nach Ablauf des Anmeldezeitraums.

Anmeldeverfahren für Soldaten auf Zeit

Für Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 12 Jahren, die den Eingliederungs- oder Zulassungsschein in Anspruch nehmen und sich um eine Vorbehaltsstelle bewerben, gibt es einen speziellen Vordruck für die Anmeldung zum Auswahlverfahren. Dieser Vordruck ist auf der Internetseite der Vormerkstelle des Freistaates Bayern unter der Rubrik "Job und Karriere > Vormerkstelle" abrufbar.

Das Formular ist nach dem Ausfüllen bei dem für Sie zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen. Dieser leitet den Antrag dann an die Vormerkstelle des Freistaates Bayern weiter. Weitere Informationen über das Eingliederungsverfahren und die Einstellungsmöglichkeiten für Soldaten auf Zeit entnehmen Sie bitte der Internetseite der Vormerkstelle des Freistaates Bayern.

Wenn Sie den Eingliederungs- oder Zulassungsschein nicht in Anspruch nehmen, können Sie sich über den Online-Antrag zum Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) anmelden.

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Auswahlprüfung

Termin

Die schriftliche Auswahlprüfung für das Einstellungsjahr 2024 findet voraussichtlich am 3. Juli 2023 statt.
Dies gilt für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im allgemeinen Vollzugsdienst. Sie gilt jeweils nur für das dem Jahr der Auswahlprüfung folgende Einstellungsjahr.

Wenn Sie sich nicht bis Mai 2023 für das Auswahlverfahren beim LPA angemeldet  bzw. im Juli 2023 daran teilgenommen haben, ist eine Einstellung im Jahr 2024 nicht möglich. Sie können sich jedoch im nächsten Jahr zum Auswahlverfahren anmelden, solange Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie sich rechtzeitig für die Auswahlprüfung angemeldet haben und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie etwa im Juni auf dem Postweg eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Prüfungsorte 

Die Auswahlprüfung wird bayernweit an verschiedenen Prüfungsorten abgehalten. Den gewünschten Prüfungsort wählen Sie im Online-Antrag aus einer Liste aus. Dabei sind Sie weder an Landkreis- noch an Regierungsbezirksgrenzen gebunden. Wählen Sie den Ort aus, der für Sie am einfachsten zu erreichen ist. Sollten sich für den von Ihnen gewünschten Ort nicht genügend weitere Bewerber/-innen anmelden, oder sind die örtlichen Prüfungslokale bereits voll belegt, teilt Sie die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses dem nächstgelegenen Prüfungsort zu. Den endgültigen Prüfungsort erfahren Sie zwei Wochen vor der Prüfung mit der Einladung.


Fahrtkosten und andere Auslagen (z. B. Übernachtungskosten) können nicht erstattet werden.

Folgende Prüfungsorte sind verfügbar:

Regierungsbezirk Prüfungsorte
Oberbayern
  • Altötting
  • Bad Aibling
  • Bad Reichenhall
  • Bad Tölz
  • Beilngries
  • Dachau
  • Ebersberg
  • Eichstätt
  • Erding
  • Freising
  • Fürstenfeldbruck
  • Garmisch-Partenkirchen
  • Ingolstadt
  • Laufen
  • Mühldorf
  • München
  • Neuburg an der Donau
  • Pfaffenhofen
  • Rosenheim
  • Schongau
  • Schrobenhausen
  • Starnberg
  • Traunstein
  • Weilheim
  • Wolfratshausen
Niederbayern
  • Abensberg
  • Bogen
  • Deggendorf
  • Grafenau
  • Bad Griesbach
  • Kelheim
  • Landau
  • Landshut
  • Mallersdorf-Pfaffenberg
  • Passau
  • Pfarrkirchen
  • Plattling
  • Regen
  • Riedenburg
  • Straubing
  • Viechtach
  • Vilsbiburg
  • Vilshofen
  • Waldkirchen
Oberpfalz
  • Amberg
  • Burglengenfeld
  • Cham
  • Eschenbach
  • Kemnath
  • Kötzting
  • Nabburg
  • Neumarkt
  • Neunburg vorm Wald
  • Neustadt an der Waldnaab
  • Parsberg
  • Regensburg
  • Schwandorf
  • Sulzbach-Rosenberg
  • Tirschenreuth
  • Vohenstrauß
  • Waldmünchen
  • Weiden
Oberfranken
  • Bamberg
  • Bayreuth
  • Coburg
  • Ebermannstadt
  • Forchheim
  • Hof
  • Kronach
  • Kulmbach
  • Lichtenfels
  • Marktredwitz
  • Münchberg
  • Naila
  • Pegnitz
  • Wunsiedel
Unterfranken
  • Aschaffenburg
  • Bad Brückenau
  • Bad Kissingen
  • Bad Neustadt an der Saale
  • Ebern
  • Gemünden
  • Gerolzhofen
  • Hammelburg
  • Haßfurt
  • Karlstadt
  • Kitzingen
  • Marktheidenfeld
  • Mellrichstadt
  • Miltenberg
  • Ochsenfurt
  • Schweinfurt
  • Würzburg
Mittelfranken
  • Ansbach
  • Dinkelsbühl
  • Erlangen
  • Feuchtwangen
  • Fürth
  • Gunzenhausen
  • Hersbruck
  • Hilpoltstein
  • Höchstadt an der Aisch
  • Lauf an der Pegnitz
  • Neustadt / Aisch
  • Nürnberg
  • Roth
  • Rothenburg ob der Tauber
  • Schwabach
  • Weißenburg
Schwaben
  • Aichach
  • Augsburg
  • Buchloe
  • Dillingen
  • Donauwörth
  • Friedberg
  • Günzburg
  • Kaufbeuren
  • Kempten
  • Krumbach
  • Lindau
  • Marktoberdorf
  • Memmingen
  • Mindelheim
  • Neu-Ulm
  • Nördlingen
  • Schwabmünchen
  • Sonthofen
  • Wertingen
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Prüfungsinhalt und Bewertung

Die Auswahlprüfung ist eine schriftliche Prüfung, anhand der neben der Fähigkeit, einen Sachverhalt formal und sprachlich richtig darzustellen, auch die Fähigkeiten zu logisch-schlussfolgerndem Denken, ausreichende Kenntnisse in Grammatik und Rechtschreibung sowie Textverständnis und die Fähigkeit zur Textgestaltung geprüft werden. Außerdem werden Fragen zur grundlegenden Allgemeinbildung, insbesondere in den Bereichen Erdkunde, Geschichte (Schwerpunkt 20. und 21. Jahrhundert), zu Wirtschaft und Recht (Grundlagen) sowie zu staatsbürgerlichen Kenntnissen gestellt.

Die Bewertung der Aufgabe erfolgt mit Punkten. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird in eine Zwanzigstelnote (z.B. 2,00; 2,05; 2,10; 2,15) umgerechnet.

Aus dieser Prüfungsnote und den Schulnoten Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei fließen die Deutschnote in einfacher Gewichtung und die Note aus Mathematik/Rechnungswesen in dreifacher Gewichtung ein. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat die Prüfungsnote zweifaches Gewicht, der Schulnotenschnitt einfaches Gewicht.

Berechnung der Gesamtnote im Überblick

  • Schulnotendurchschnitt = ("Deutsch" + "Mathematik oder Rechnungswesen" x 3) : 4.
  • Gesamtnote im Auswahlverfahren = ("Note Auswahlprüfung" x 2 + Schulnotenschnitt) : 3.

Die Gesamtnote stellt das von Ihnen erzielte Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens dar. Aufgrund der Gesamtnoten aller Bewerberinnen und Bewerber wird eine Rangliste mit Platzziffern gebildet. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung!

Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn die errechnete Gesamtnote schlechter als 4,00 ist.

Einbeziehung von Schulnoten

In das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens fließen neben der Note aus der Auswahlprüfung die Schulnoten der Fächer Deutsch (einfach gewichtet) und Mathematik oder Rechnungswesen (dreifach gewichtet) ein.

Folgende Zeugnisse sind hierfür maßgeblich:

  • Schulabschluss vor der Auswahlprüfung
    Falls Sie den geforderten Schulabschluss (qualifizierender
    Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss für Verwaltung und
    Justiz, für den Allgemeinen Vollzugsdienst auch einfacher
    Hauptschulabschluss + Berufsausbildung) am Prüfungstag bereits besitzen,
    sind die Noten Ihres Abschlusszeugnisses maßgeblich.
  • Schulabschluss nach der Auswahlprüfung
    Falls Sie den geforderten Schulabschluss erst im Jahr nach der
    Auswahlprüfung d. h. im Einstellungsjahr erwerben, sind grundsätzlich
    die Noten aus dem letzten Zeugnis, das Ihnen vor der Auswahlprüfung
    ausgehändigt worden ist, zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich
    zumeist um das Halbjahreszeugnis. Wenn Sie zeitnah nach der
    Auswahlprüfung (= innerhalb der Rückmeldezeit für die Schulnoten,
    siehe "Nachweis der Schulnoten") ein Jahreszeugnis bekommen, können
    auch die Noten aus dem Jahreszeugnis herangezogen werden.
  • Mehrere Schulabschlüsse
    Falls Sie am Prüfungstag bereits mehrere Abschlusszeugnisse besitzen,
    die herangezogen werden können (qualifizierender Hauptschulabschluss,
    mittlerer Schulabschluss, Hochschulreife), haben Sie die Wahl, aus
    welchem der Zeugnisse die Noten entnommen werden. Eine
    Wahlmöglichkeit besteht auch, wenn Sie neben einem vorhandenen
    Abschluss bis zum Einstellungstag noch einen weiteren Schulabschluss
    erwerben. In diesem Fall kann entweder das ältere Abschlusszeugnis
    herangezogen werden oder das letzte Zeugnis, das Ihnen vor der
    Auswahlprüfung ausgehändigt wurde. Die Noten können jedoch stets nur
    einheitlich aus einem Zeugnis berücksichtigt werden.

Nachweis der Schulnoten

Wenn Sie die Schule bereits verlassen haben und bis zum Prüfungstag keinen weiteren Schulabschluss erlangen werden:

Reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses bitte zeitnah nach der Online-Anmeldung Ihr Abschlusszeugnis ein. Benutzen Sie hierzu am besten die Druckvorlage, die Ihnen nach dem Absenden des Online-Antrags angeboten wird.

Wenn Sie noch zur Schule gehen:

Sie erhalten zum Nachweis der Schulnoten am Prüfungstag einen gesonderten Vordruck. Anhand dieses Vordrucks kann Ihre Schule der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die maßgeblichen Schulnoten übermitteln. Ihre Schulnoten müssen bis spätestens Ende Juli/Anfang August bei der Geschäftsstelle vorliegen.
Gehen Sie nach der Auswahlprüfung bitte wie folgt vor:

Wenn Sie eine Schule innerhalb Bayerns besuchen:

Legen Sie den Vordruck zusammen mit dem maßgeblichen Zeugnis nach der Prüfung Ihrer Schule vor. Diese wird die Schulnoten über die Internetseite des Prüfungsamts online übermitteln. Sie erhalten zur Kontrolle und Bestätigung einen Ausdruck, welche Daten übersandt wurden. Heben Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.

Wenn Sie eine Schule außerhalb Bayerns besuchen:

Eine Online-Notenübermittlung ist für außerbayerische Schulen nicht möglich.
Senden Sie deshalb bitte nach der Prüfung eine einfache Kopie des maßgeblichen Zeugnisses zusammen mit dem Vordruck an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Eine Beglaubigung der Zeugniskopie und die Vorlage des Vordrucks bei Ihrer Schule sind nicht erforderlich.

Vorbereitung

Falls Sie sich zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung die Aufgaben aus den Vorjahren anschauen möchten, erhalten Sie hierzu folgende zwei Bücher im Fachhandel:

"Gezielt vorbereitet"
mit den Aufgaben und Lösungen der vergangenen zwei Jahre und ausführlichen Hinweisen zur Vorbereitung auf die Prüfung.

Ein Informations- und Arbeitsbuch zur Auswahlprüfung für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung, der Justiz und im allgemeinen Vollzugsdienst

Bestellbar unter: www.verlag-voegel.de
(Rubrik Schule > Prüfungsvorbereitung; Bestellungen bis 12 Uhr werden noch am gleichen Tag zur Post gegeben)

Verfasser: Ambros, Grupp-Robl, Jirschik, Robl
Verlag E. Vögel (www.verlag-voegel.de)
ISBN 978-3-89650-323-7

"Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze"
Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Allgemeinen Vollzugsdienst in Bayern.

Aufgaben und Lösungen der Auswahlprüfungen der vergangenen drei Jahre, Hinweise zum Auswahlverfahren, zur Vorbereitung und zum Ablauf der Auswahlprüfung.

Bestellbar unter: www.ludwig-schulbuch.de

Verlag Ludwig Schulbuch
ISBN 978-3-89697-023-7

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht zur Herausgabe von Prüfungsaufgaben berechtigt.

Nachteilsausgleich

Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten kann auf Antrag je nach Art und Umfang der Prüfungsbehinderung ein Nachteilsausgleich gewährt werden (z. B. Verlängerung der Arbeitszeit). Füllen Sie hierzu im Online-Antrag die dafür vorgesehenen Felder aus und reichen Sie entsprechende Nachweise bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ein.

Ergebnismitteilung

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten Sie von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses bis etwa Ende September ein Prüfungszeugnis mit der erreichten Gesamtnote und Platzziffer.

Zudem informiert Sie das Bayerische Staatsministerium der Justiz darüber, ob Sie aufgrund Ihrer Platzziffer am weiteren Einstellungsverfahren beteiligt werden können.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden Sie schriftlich bekannt gegeben. Verzichten Sie deshalb bitte auf vorherige Anfragen bei der Geschäftsstelle!

Rechtsgrundlage

Die Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt nach der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (AVfV) vom 8. Februar 2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12 - Bayerische Rechtssammlung 2038-3-1-2-F). Den Verordnungstext können Sie über folgenden Link herunterladen:

Auswahlverfahrensordnung AVfV (PDF/ 34 KB)

Datenspeicherung

Ihre Angaben auf dem Antrag werden auf Datenträgern gespeichert und zusammen mit dem Prüfungsergebnis an die Einstellungsbehörden übermittelt.

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Datenschutzhinweise für Bewerber/innen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Bayerische Justizvollzugsakademie können unter dem folgenden Link abgerufen werden: Informationsblatt für Bewerber/innen

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