Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Personalsituation

Stellensituation

Für die Justizvollzugsanstalten stehen insgesamt 6.127 Stellen (ohne Anwärterstellen) zur Verfügung. Sie gliedern sich wie folgt:

Stellen
Vollzugs- und Verwaltungsdienst
(Einstieg 4. Qualifikationsebene)
69
Seelsorger
32
Ärzte
49
Psychologen
124
Lehrer
57
Sozialarbeiter
182
Vollzugs- und Verwaltungsdienst
(Einstieg 3. Qualifikationsebene)
203
Vollzugs- und Verwaltungsdienst
(Einstieg 2. Qualifikationsebene)
336
Allgemeiner Vollzugsdienst  
(einschließlich Krankenpflegedienst)
4.507
Werkdienst
520
Beschäftigte (frühere Arbeiter)
36
Sonstige (z.B. medizinische Hilfskräfte,
Erzieherinnen)
12
Insgesamt
6.127

Bei Ärzten, Geistlichen, Psychologen und Lehrern stehen ferner nebenamtliche Kräfte zur Verfügung, die vor allem in Anstalten eingesetzt werden, bei denen die Gefangenenzahl den Einsatz einer hauptamtlichen Kraft nicht rechtfertigt.

Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst: 248
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Aufgaben

Soweit sich nicht schon aus der beruflichen Vorbildung (Ärzte, Psychologen, Pfarrer, Lehrer, Sozialarbeiter, Verwaltungsdienst) Hinweise auf den Aufgabenbereich der Bediensteten ergeben, sind die Mitarbeiter in folgenden Tätigkeitsbereichen eingesetzt:

  1. Allgemeiner Vollzugsdienst:
    Die uniformierten Mitarbeiter in diesem Bereich werden nicht nur im Ordnungs- und Sicherheitsbereich tätig. Sie sind vielmehr auch für eine Mitwirkung bei den Behandlungsaufgaben der Anstalten ausgebildet und dementsprechend vielfach auch als Betreuungsbeamte, im Wohngruppenvollzug, bei Bildungsmaßnahmen und in Bereichen der Freizeitgestaltung (Basteln, Sport, Diskussionsgruppen u.a.) eingesetzt.
    Regelmäßig werden auch Frauen im allgemeinen Vollzugsdienst in Justizvollzugsanstalten für männliche Gefangene eingesetzt.
  2. Werkdienst:
    In Bayern werden grundsätzlich nur Mitarbeiter eingestellt, die die Meisterprüfung in einem Handwerk oder einen vergleichbaren Berufsabschluss mit Ausbildungsbefugnis abgelegt haben.

    Ihnen obliegen die Leitung oder die Mitarbeit in den Anstaltsbetrieben, die Überwachung der fachlichen Arbeit und die Ausbildung der Gefangenen in den Betrieben und Lehrwerkstätten.
  3. Krankenpflegedienst:
    In den Krankenabteilungen der Anstalten sind ca. 260 Mitarbeiter im Krankenpflegebereich eingesetzt, von denen die weit überwiegende Mehrzahl die staatliche Anerkennung als Krankenpfleger besitzen.

Nachwuchssituation

  • Der seit dem Jahr 2000 zu beobachtende starke Anstieg der Bewerberzahlen für den allgemeinen Vollzugsdienst ist nunmehr abgeflacht und wieder deutlich rückläufig. Die Gewinnung einer ausreichenden Zahl uneingeschränkt geeigneter Nachwuchskräfte im allgemeinen Vollzugsdienst, aber auch im Werkdienst wird zunehmend schwieriger, bleibt jedoch weiterhin gewährleistet. Bei der Eignungsfeststellung für die Einstellung in diesem Bereich wird ein strenger Maßstab angelegt. Aufgrund der in Bayern schon seit langem praktizierten Eignungsüberprüfung durch eine Auswahlkommission werden deshalb die für diese schwierige Aufgabe am besten geeigneten Bewerber ausgesucht.
  • Die Situation bei der Gewinnung von Bewerbern für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst mit Einstiegen in der zweiten und dritten Qualifikationsebene gestaltet sich deutlich günstiger. Es können weiterhin ausreichend viele geeignete Bewerber zur Besetzung der freien Stellen gewonnen werden.
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Aus- und Fortbildung

  • Ausbildung

    Die im Jahr 1980 eingerichtete Bayerische Justizvollzugsschule in Straubing wurde zum 1. Juni 2015 zur Bayerischen Justizvollzugsakademie erhoben. Damit wurde dem erheblich erweiterten Aufgabenbereich der Einrichtung Rechnung getragen. An der Akademie findet die fachtheoretische Ausbildung für jährlich bis zu 230 Nachwuchsbeamte der fachlichen Schwerpunkte "allgemeiner Vollzugsdienst", "Werkdienst" und "Vollzugs- und Verwaltungsdienst" der Fachlaufbahn Justiz mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene statt. Für 140 Anwärter und 10 nebenamtliche Lehrkräfte sind Internatsplätze bzw. Übernachtungsmöglichkeiten vorhanden.

    Die Ausbildungszeit beträgt 18 Monate für den allgemeinen Vollzugsdienst und Werkdienst sowie 2 Jahre für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst. Die zeitliche Abfolge der Ausbildungsabschnitte für den Vorbereitungsdienst des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes mit einer starken Verzahnung von praktischer und fachtheoretischer Ausbildung hat sich bewährt.

    Die für den fachlichen Schwerpunkt "Vollzugs- und Verwaltungsdienst" der Fachlaufbahn Justiz mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene vorgeschriebene 21-monatige theoretische Ausbildung wird an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, Fachrichtung Justizvollzug, in Starnberg durchgeführt. Die 15-monatige praktische Ausbildung erfolgt an verschiedenen Justizvollzugsanstalten.
  • Fortbildung

    Jährlich nehmen annähernd 1.800 Bedienstete an etwa 140 bayerischen und außerbayerischen Fortbildungsveranstaltungen teil. In Bayern selbst werden jährlich durchschnittlich 100 Bildungsmaßnahmen mit insgesamt bis zu 1.600 Teilnehmern durchgeführt. Dazu zählen Grund- und Aufbaukurse für den allgemeinen Vollzugsdienst, Supervisionsveranstaltungen für Bedienstete, Speziallehrgänge (Wohngruppenvollzug, Gesprächsführung, Führungsaufgaben, Bildungsprobleme im Arbeitsbereich, für Mitarbeiter im Untersuchungshaftvollzug, in der Sozialtherapie und im Behandlungsvollzug), Sonderlehrgänge für Mitarbeiter im Jugendvollzug, bei der Behandlung Drogenabhängiger und für Bedienstete, die im Bereich gefährlicher und schwieriger Gefangener eingesetzt sind, sowie Lehrgänge für Selbstverteidigung und für Sportübungsleiter. Die Vermittlung interkultureller Kompetenzen und Kommunikationsmethoden gewinnen zunehmend an Bedeutung. Für Werkbedienstete werden Fachlehrgänge durchgeführt. Für Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben (z.B. Sicherungsgruppe, Kriseninterventionsteam, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Anstaltsfeuerwehr) werden fachbezogene Weiterbildungsseminare angeboten.

    Von erheblicher Bedeutung sind auch die angeordneten oder genehmigten Einzelfortbildungsmaßnahmen, die die Entsendung einzelner Bediensteter zu berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen im Rahmen einer Spezialausbildung oder Weiterbildung zum Inhalt haben. Entsandt werden vorwiegend Fachkräfte des Werkdienstes oder sonst in den Betrieben eingesetzte Bedienstete sowie Ärzte und Pflegepersonal. Einen Schwerpunkt bilden hierbei Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Behandlung und Betreuung von Sexualstraftätern.

    Die Sonderdienstmitarbeiter wie Psychologen, Ärzte, Pfarrer, Sozialarbeiter, Pädagogen und die Juristen werden in entsprechenden Seminaren geschult. Die Anstaltsleiter kommen zweimal im Jahr zu Dienstbesprechungen mit der Aufsichtsbehörde zusammen.

    In speziellen Bereichen gibt es ein auf die besonderen Belange des Vollzugs zugeschnittenes zusätzliches Aus- und Fortbildungskonzept (EDV) bzw. es wird durch Beamtenaustausch mit anderen Landesjustizverwaltungen die notwendige Weiterbildung gewährleistet (Bedienstete der sozialtherapeutischen Anstalten). Von den Bediensteten besonders begrüßt werden die seit 1998 angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der „Qualifizierungsoffensive II“ bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, in Hof.

    Daneben besteht die Verpflichtung, in den Anstalten selbst jeden Bediensteten 2 Tage (16 Stunden) pro Jahr in Themenbereichen, die von der Aufsichtsbehörde zentral vorgeschrieben werden, zu schulen.


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