Vollzugs- und Verwaltungsdienst
Die 2. Qualifikationsebene im Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern
Allgemeine Informationen
Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Justizvollzugsbeamten wahrgenommen.
Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist
- die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen,
- die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
- die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.
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Das Tätigkeitsfeld der Beamten der 2. Qualifikationsebene im Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) in den Justizvollzugsanstalten ist grundsätzlich vergleichbar mit dem in anderen Verwaltungen.
Die Beamten der 2. Qualifikationsebene im Vollzugs- und Verwaltungsdienst werden in einer Justizvollzugsanstalt hauptsächlich in nachstehenden Bereichen eingesetzt:- Hauptgeschäftsstelle:
Angelegenheiten des Personals der Justizvollzugsanstalt, - Bau-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung:
Betreuung aller Liegenschaften der Anstalt einschließlich der Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten, Verwaltung der Dienstwohnungen, - Vollzugsgeschäftsstelle:
Verwaltung der Gefangenenpersonalakten, - Arbeitsverwaltung:
Mitarbeit in allen Angelegenheiten, die die Beschäftigung der Gefangenen betreffen, - Wirtschaftsverwaltung und Zahlstelle:
Angelegenheiten, die die Versorgung und Betreuung der Gefangenen betreffen sowie Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs.
Zu den Dienstaufgaben in allen genannten Verwaltungsbereichen der Justizvollzugsanstalten zählen hierbei:
- mit anderen Dienststellen der Justizvollzugsanstalt sowie Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten,
- den Posteinlauf handhaben; Aktenvermerke, Niederschriften und Bestätigungen fertigen,
- Abdrucke und Ablichtungen herstellen und verteilen,
- Akten aller Art, Listen und Verzeichnisse anlegen, führen und registrieren,
- Anträge vorprüfen und vorbereiten,
- Karteien und Vorschriftensammlungen anlegen und pflegen,
- Bestandsprüfungen durchführen; Bestands- und Bedarfsmeldungen erstellen,
- Kalkulationen und Berechnungen durchführen,
- Abschlüsse und Abrechnungen erstellen.
Bei den angeführten Tätigkeiten erfolgt in einem weiten Maße eine Unterstützung durch Datenverarbeitungsanlagen.
nach oben - Hauptgeschäftsstelle:
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Allgemeine Anforderungen:
- Geistige Beweglichkeit,
- Verantwortungsbereitschaft,
- Entscheidungsfreude,
- Physische und psychische Belastbarkeit,
- Organisationstalent und Innovationsbereitschaft,
- Fähigkeit zum Umgang mit Menschen.
Besondere Anforderungen:
- Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge,
- Aufgeschlossenheit gegenüber Informationstechnologie,
- Fähigkeit zur Teamarbeit,
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen.
Gesundheitliche Voraussetzungen:
- Grundsätzlich kann jede Beamtin und jeder Beamte der 2. Qualifikationsebene im Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) in allen Verwaltungsbereichen einer Justizvollzugsanstalt eingesetzt werden. In den meisten Verwaltungsbereichen müssen die anfallenden Tätigkeiten hauptsächlich im Sitzen ausgeführt werden.
- Es gilt feste oder gleitende Arbeitszeit, Schichtdienst muss nicht geleistet werden. In seltenen Ausnahmefällen müssen die Beamten der 2. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst in der Lage sein, auch Dienst an Sonn- und Feiertagen zu leisten.
- Im Einzelfall sind auch Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen zu tätigen.
- Die gesundheitliche Eignung wird durch eine Untersuchung beim zuständigen Gesundheitsamt festgestellt. Eine besondere Sportprüfung wird nicht abgelegt.
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Zugangsvoraussetzung
Voraussetzung für eine Beschäftigung in der 2. Qualifikationsebene im Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) ist die erfolgreiche Ableistung eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können Bewerber zugelassen werden, die- über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen,
- mindestens den mittleren Schulabschluss oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweisen können,
- die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können und
- an einem besonderen Auswahlverfahren teilgenommen haben.
Bewerbung
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Das "Auswahlverfahren für die Einstellungen in die 2. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst (früher: mittlerer nichttechnischer Dienst)" wird jedes Jahr durch den Bayerischen Landespersonalausschuss für die Einstellungen im Folgejahr durchgeführt. Bewerbungen können nur online über den Bayerischen Landespersonalausschuss erfolgen.
Aufgrund des verhältnismäßig geringen Nachwuchsbedarfes können Neueinstellungen nur in unregelmäßigen Abständen vorgenommen werden.
Bewerbungen können unter Beifügung eines Lebenslaufes mit Passfoto sowie einer Kopie des Zeugnisses des Auswahlverfahrens eingereicht werden an das
Bayerische Staatsministerium der Justiz
- Strafvollzugsabteilung -
Postfach
80097 München
Nähere Auskünfte zu den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten können jederzeit auch telefonisch erholt werden (Frau Wehrmann, Tel.: 089/5597-2674). -
Die Ausbildung der 2. Qualifikationsebene im Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) dauert insgesamt zwei Jahre. Sie umfasst praktische Abschnitte an einer bayerischen Justizvollzugsanstalt und fachtheoretische Abschnitte, die an der Bayer. Justizvollzugsakademie Straubing durchgeführt werden. Es finden auch Hospitationen an einer zweiten bayerischen Justizvollzugsanstalt, an einem Gericht und an einer Staatsanwaltschaft statt.
Die Ausbildung umfasst insbesondere folgende Fächer:- Grundzüge der Untersuchungshaft und des Strafvollzugs,
- Hauptgeschäftsstelle,
- Bau-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung,
- Ein- und Auszahlungsstelle,
- Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes,
- Arbeitstechniken der Verwaltung,
- Grundbegriffe des Strafrechts, Jugendstrafrechts und Strafverfahrensrechts,
- Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts,
- Grundzüge der Gesellschaftslehre und der Kriminologie,
- Grundzüge des Beamtenrechts und des Rechts der Beschäftigten.
Zeitlicher Ablauf am Beispiel des Einstellungsjahrganges 2024:
Beginn der Ausbildung
1. Februar 2024
Praktische Ausbildung I
mit Einführung
Ausbildungsanstalt
15 Wochen
Fachtheoretische Ausbildung I
Bayer. Justizvollzugsakademie
10 Wochen
Praktische Ausbildung II
Ausbildungsanstalt
24 Wochen
Fachtheoretische Ausbildung II
Bayer. Justizvollzugsakademie
10 Wochen
Praktische Ausbildung III
Ausbildungsanstalt
mit Hospitation an Zweitanstalt
24 Wochen
Fachtheoretische Ausbildung III
Bayer. Justizvollzugsakademie
mit schriftlicher Qualifikationsprüfung im Oktober 20258 Wochen
Praktische Ausbildung IV
Ausbildungsanstalt
mit mündlicher Prüfung und
Hospitationen an Amtsgericht und Staatsanwaltschaft
13 Wochen
Abschluss der Ausbildung
31. Januar 2026
Änderungen vorbehalten.
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Nach erfolgreich abgelegter Qualifikationsprüfung und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Übernahme als Regierungssekretärin oder Regierungssekretär in Besoldungsgruppe A 6.
Nach zweijähriger Probezeit erfolgt in der Regel die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind ohne weitere Prüfungen Beförderungen möglich- zur Regierungsobersekretärin / zum Regierungsobersekretär
in Besoldungsgruppe A 7, - zur Regierungshauptsekretärin / zum Regierungshauptsekretär
in Besoldungsgruppe A 8 und - zur Regierungsinspektorin / zum Regierungsinspektor
in Besoldungsgruppe A 9.
Besonders befähigte Beamte können zum Aufstieg in die Laufbahn der 3. Qualifikationsebene (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst) zugelassen und bis zum Regierungsamtsrat bzw. zur Regierungsamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12) befördert werden.
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Die Bediensteten der 2. Qualifikationsebene im Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) werden vorwiegend in den Justizvollzugsanstalten mit eigener Verwaltung eingesetzt. Grundsätzlich kommt hierbei eine Zuteilung an jede bayerische Anstalt in Betracht. Versetzungswünsche können nur berücksichtigt werden, soweit sie sich mit den dienstlichen Anforderungen decken. - zur Regierungsobersekretärin / zum Regierungsobersekretär