Vollzugs- und Verwaltungsdienst
Die 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst) bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern
Allgemeine Informationen
Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören
damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb
werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von
Justizvollzugsbeamten wahrgenommen.
Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist
- die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen,
- die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
- die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten
ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement
im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.
-
Die Angehörigen der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst) nehmen in einer Justizvollzugsanstalt bedeutsame Schlüsselfunktionen wahr. Sie sind maßgeblich an Entscheidungen beteiligt und tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb einer Anstalt mit. Als Vorgesetzte verfügen sie über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch als Ansprechpartner für Gefangene. Die Tätigkeit kann beispielsweise erfolgen in der
- Verwaltungsdienstleitung:
im Bereich des Personalmanagements sowie der Gestaltung der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation in einer Justizvollzugsanstalt, - Arbeitsverwaltung:
mit Verantwortung für das vollzugliche Arbeitswesen, insbesondere Betreuung der Betriebe in der Anstalt, Arbeitsbeschaffung für Gefangene sowie berufliche Aus- und Weiterbildung der Gefangenen, - Wirtschaftsverwaltung:
zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Verpflegung und Versorgung der Gefangenen sowie Beschaffung aller zum Betrieb der Anstalt erforderlichen Gebrauchsgüter, - Bauverwaltung:
zur Verwaltung des Grundbesitzes und Unterhalt aller Gebäude und Sicherheitsanlagen auf dem Anstaltsgelände, - Vollzugsverwaltung:
als Vollzugsinspektoren sowie als Abteilungsleiter oder Leiter kleinerer Anstalten mit Verantwortung für die Koordination des Strafvollzugs unter Berücksichtigung des Betreuungs- oder Behandlungsbedarfs der Gefangenen bei Beachtung der notwendigen Sicherheitsanforderungen.
- Verwaltungsdienstleitung:
-
Wegen der vielfältigen Aufgaben und der anspruchsvollen Tätigkeit werden an die Beamtinnen und Beamten der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst) besondere Anforderungen gestellt:
Allgemeine Anforderungen:- Geistige Beweglichkeit,
- Verantwortungsbereitschaft,
- Entscheidungsfreude,
- Physische und psychische Belastbarkeit,
- Organisationstalent und Innovationsbereitschaft,
- Fähigkeit zum Umgang mit Menschen.
Besondere Voraussetzungen:
- Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge,
- Aufgeschlossenheit gegenüber Informationstechnologie,
- Fähigkeit zur Konfliktlösung, Einfühlungsvermögen, Integrations- und Ausgleichsfähigkeit,
- Fähigkeit zur Personalführung und zum Personaleinsatz,
- Fähigkeit zur Kommunikation und zu einer kooperativen Entscheidungsfindung,
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen.
-
Zugangsvoraussetzung
Voraussetzung für eine Beschäftigung in der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst) ist die erfolgreiche Ableistung eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können Bewerber zugelassen werden, die- über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen,
- die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können,
- die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können und
- an einem besonderen Auswahlverfahren teilgenommen haben.
Bewerbung
nach oben
Das "Auswahlverfahren für die Einstellungen in die 3. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst (früher: gehobener nichttechnischer Dienst)" wird jedes Jahr durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA) für die Einstellungen im Folgejahr durchgeführt.
Die nächste Ausbildung startet voraussichtlich im September 2025.
Hierfür müssen Sie 2024 am Auswahlverfahren des LPA teilnehmen.
Eine Anmeldung ist bis 10. Juli 2024, verlängert bis maximal 10. September 2024 für Restplätze, über folgenden Link möglich: LPA-Q3 Online-Antrag (bayern.de)
Die Auswahlprüfung für duale Studienplätze 2025 der dritten Qualifikationsebene findet voraussichtlich am 7. Oktober 2024 statt.
Bewerbungen können unter Beifügung einer Kopie des Zeugnisses des Auswahlverfahrens per E-Mail eingereicht werden an
bewerbung@jv.bayern.de
Zur Feststellung der Eignung lädt das Bayerische Staatsministerium der Justiz interessierte Bewerberinnen und Bewerber ergänzend zu dem bereits absolvierten schriftlichen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses zu gesonderten Vorstellungsgesprächen ein.
Die Organisation wird in der Regel der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing übertragen. Voraussichtlich im Frühjahr 2025 finden dort dann die Gespräche für eine Einstellung zum 1. September 2025 statt.
Nähere Auskünfte zu den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten können jederzeit auch telefonisch erholt werden (Tel.: 09421/545-305 oder -401). -
Die Ausbildung in der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst) dauert insgesamt drei Jahre. Hiervon entfallen ca. 20 Monate auf das Fachstudium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und ca. 16 Monate auf die fachpraktische Ausbildung, die an einer bayerischen Justizvollzugsanstalt geleistet wird.
Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber werden zu Regierungsinspektoranwärtern und gleichzeitig zu Beamten auf Widerruf ernannt. Sie unterliegen damit den üblichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen, erhalten aber auch Anwärterbezüge. Die Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen, insbesondere auch an allen Vorlesungen, ist Dienstpflicht.
Während der Ausbildung werden Leistungsnachweise in Form von Klausur- und Hausarbeiten abgelegt. Eine formelle Zwischenprüfung ist nicht vorgesehen. Die Ausbildung endet mit der schriftlichen und mündlichen Qualifikationsprüfung. Die schriftliche Prüfung besteht in der Bearbeitung von acht fünfstündigen Klausuren.
Inhalt der Ausbildung
Die Ausbildung enthält wirtschaftswissenschaftliche, juristische, psychologische und soziologische Komponenten. Im Fachstudium werden u. a. auch Vorlesungen zu nachstehenden Fachgebieten durchgeführt:- Grundzüge der Rechtsordnung, des Staats- und Verfassungsrechts,
- Bürgerliches Recht, Sachen-, Schuld- und Vertragsrecht,
- Strafrecht, Jugendstrafrecht und Strafverfahrensrecht,
- Volkswirtschafts- und Betriebslehre, Finanzwissenschaften,
- Organisation der Justizverwaltung, Gestaltung des Justizvollzugs,
- Strafvollstreckung,
- Psychologie und Entwicklungspsychologie, Betriebspsychologie,
- Soziologie und Sozialpsychologie,
- Kriminologie,
- Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht,
- Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiter.
Ziel der fachpraktischen Ausbildungsabschnitte ist die Umsetzung der im Fachstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse in konkrete, praxisbezogene Tätigkeiten.
Zeitlicher Ablauf am Beispiel des Einstellungsjahrganges 2023:Beginn der Ausbildung
1. September 2021
Praktische Einführung
Ausbildungsanstalt
ca. 1 Woche
Fachstudium I
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern,
Fachbereich Rechtspflege in Starnberg
ca. 9 Monate
Fachpraktikum I
Ausbildungsanstalt
6,5 Monate
Fachstudium II
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern,
Fachbereich Rechtspflege in Starnberg
11 Monate
Fachpraktikum II
Ausbildungsanstalt
mit schriftlicher und mündlicher Qualifikationsprüfung
9 Monate
Abschluss der Ausbildung
31. August 2026
Änderungen vorbehalten.
-
Nach erfolgreich abgelegter Qualifikationsprüfung und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Übernahme als Regierungsinspektorin oder Regierungsinspektor in Besoldungsgruppe A 9.
Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich- zur Regierungsoberinspektorin/-oberinspektor in Besoldungsgruppe A 10,
- zur Regierungsamtsfrau bzw. Regierungsamtmann in Besoldungsgruppe A 11,
- zur Regierungsamtsrätin/-amtsrat in Besoldungsgruppe A 12 und
- zur Regierungsrätin bzw. Regierungsrat in Besoldungsgruppe A 13.
Die Bediensteten der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst) werden vorwiegend in den Justizvollzugsanstalten mit eigener Verwaltung eingesetzt. Grundsätzlich kommt hierbei eine Zuteilung an jede bayerische Anstalt in Betracht. Versetzungswünsche können nur berücksichtigt werden, soweit sie sich mit den dienstlichen Anforderungen decken.
nach oben