Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Ehrenamtliche Mitarbeiter

In den bayerischen Justizvollzugsanstalten wirken seit vielen Jahren ehrenamtliche Mitarbeiter bei der Betreuung von Gefangenen mit. Sie sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit mithelfen, die persönlichen Probleme der von ihnen betreuten Gefangenen zu mildern, ihre Bildung und beruflichen Fähigkeiten zu fördern und vor allem den Gefangenen den Übergang in die Freiheit zu erleichtern. Als ehrenamtliche Mitarbeiter können geeignete und zuverlässige Personen zugelassen werden, die über 21 Jahre alt und zur Hilfe bei der Erreichung des Vollzugszieles bereit sind.

Derzeit sind im bayerischen Justizvollzug über 400 Bürgerinnen und Bürger zur Einzelbetreuung von Strafgefangenen und ca. 650 weitere Personen als sonstige ehrenamtliche Mitarbeiter zugelassen (Stand: 31. März 2021). Sie leiten Gesprächs-, Sport- und sonstige Freizeitgruppen der Gefangenen, beraten sie in persönlichen Konfliktsituationen, helfen Wohnungen und Arbeitsstellen zu vermitteln und begleiten Gefangene bei Ausgängen. Für die ehrenamtlichen Betreuer wurde in jeder Justizvollzugsanstalt ein eigener Kontaktbeamter bestimmt, der sie bei ihrer Tätigkeit berät und unterstützt.

Wichtige Informationen zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Strafvollzug

Interessieren Sie sich für die Situation und die Probleme von Gefangenen? Möchten Sie selbst bei der Lösung dieser Probleme mithelfen?

Als Mitarbeiter im Ehrenamt können Sie aktiv an der Betreuung von Gefangenen im bayerischen Justizvollzug mitwirken.

Sie können

  • Gefangenen bei der Bewältigung persönlicher Schwierigkeiten helfen,
  • die Haftentlassung vorbereiten,
  • Hilfestellung nach der Haftentlassung geben und
  • Vorurteile abbauen.

Durch Ihren persönlichen Beitrag können die Wiedereingliederung Straffälliger erleichtert und ihnen ein Leben ohne Straftaten möglich werden. Sie können auch dazu beitragen, Vorurteile gegenüber Strafentlassenen in der Öffentlichkeit abzubauen.

Was können Sie konkret tun?

Einzelbetreuung übernehmen

Das bedeutet, Gefangene regelmäßig zu besuchen, mit ihnen Briefkontakt zu halten oder sie bei Ausgängen zu begleiten. Dazu gehören auch die persönliche Hilfestellung und Beratung in schwierigen Phasen, eventuell auch nach der Haftentlassung.

Ihre Erfahrungen aus dem Beruf, als Mutter, Vater, Ehepartner oder ganz allgemein als Mitbürger sind hier besonders wichtig. Sie können Rat und Unterstützung bieten. Sie können Vorbild in praktischer Lebensbewältigung sein. Sie können vor allem ein Beispiel dafür geben, die Normen und Regeln unserer Gesellschaft zu akzeptieren und mit ihnen zu leben.

Mitarbeit in der Gruppe

Eine Beteiligung an der Gruppenarbeit mit Gefangenen ist möglich. Sie können an einer Gesprächs-, Bastel-, Sport-, Schach- oder anderen Freizeitgruppe mitwirken. Dies hängt von Ihren Interessen, Ihren Fähigkeiten und den Möglichkeiten der jeweiligen Anstalt ab.

Entlassungshilfe

Sie können Gefangene durch Gespräche zur eigenverantwortlichen Vorbereitung der Entlassung motivieren, sie aber auch durch praktische Hilfe unterstützen. Die Suche nach Arbeit und Wohnung, notwendige Behördengänge, die Schuldentilgung und das Herstellen oder Aufrechterhalten von sozialen Kontakten sind typische Probleme, vor denen Strafentlassene stehen.

Vielleicht sind Sie aufgrund eigener beruflicher oder persönlicher Kenntnisse und Erfahrungen besonders geeignet für die Lösung derartiger Probleme. Dann stellen Sie bitte diese Erfahrungen den Gefangenen zur Verfügung!

Hilfe bei der Wohnungssuche kann zum Beispiel bedeuten:

  • Unterstützung bei der Suche eines geeigneten möblierten Zimmers,
  • Beratung bei der Frage der Finanzierung der Miete:
    Reicht das eigene Einkommen?
    Besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Wohngeld?
    Wo muss dies beantragt werden?
nach oben
Was motiviert Sie zur Betreuung von Gefangenen?

Wenn Sie Gefangene betreuen, benötigen Sie Zeit, Belastbarkeit, Geduld und Toleranz, um sich mit ihrer Situation und ihren Problemen auseinander zu setzen. Sie sollten sich vor allem über die eigenen Möglichkeiten und Grenzen im Klaren sein.

Überdenken Sie bitte, ob Sie sich diesen Anforderungen stellen wollen.

  • Warum wollen Sie Gefangene betreuen? Weil Ihnen am Selbstständig werden der Betroffenen liegt?
  • Wie viel Zeit können und wollen Sie für die Betreuung aufwenden?
  • Soll die Betreuung über die Entlassung hinaus andauern?
  • Wo liegen Ihre persönlichen Stärken und Fähigkeiten, welche Angebote können Sie machen?
  • Haben Sie Verständnis für die Notwendigkeiten des Strafvollzugs und für die Situation der Gefangenen?
nach oben
Was Sie über Gefangene und den Justizvollzug wissen sollten

Straffällige brauchen nicht Ihr Mitleid, sondern Verständnis und Unterstützung. Mitleid kann auf die Hilfesuchenden gönnerhaft wirken und zu Spannungen führen.

Straffällige sind Mitbürger mit Rechten und Pflichten, mit Bedürfnissen und Erwartungen, die Sie erkennen und beachten sollten.

Straffällige stammen häufig aus einer sozialen Umgebung, die sich von Ihren Lebensverhältnissen unterscheidet. Dies bedeutet, dass Sie sich auf abweichende Denk- und Verhaltensweisen einstellen müssen. Bestimmte Äußerlichkeiten (z. B. Gefängnisjargon, Tätowierungen) sollten Sie nicht überbewerten.

Die Angehörigen der Gefangenen, besonders Eltern, Ehepartner und Kinder, leiden oft unter der Trennung und der darauf folgenden Entfremdung. Nach der Inhaftierung müssen Gefangene und ihre Angehörigen oft mit zusätzlichen finanziellen Problemen und dem drohenden Verlust der Wohnung fertig werden.

Ehrenamtliche Mitarbeiter arbeiten gemeinsam mit den Straffälligen und den Bediensteten der Anstalt an ihrer Wiedereingliederung.

Neben dem Bemühen um Wiedereingliederung ist die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt eine Hauptaufgabe der Bediensteten. Die Arbeit im Justizvollzug wird gegenwärtig durch eine hohe Belegung der Justizvollzugsanstalten, durch Personalmangel und eine hohe Zahl ausländischer Gefangener erschwert.
Ehrenamtliche Mitarbeiter sollten den Gefangenen ein Beispiel für eine verlässliche Partnerschaft geben.

Klären Sie bitte die gegenseitigen Erwartungen!

Dazu gehört, dass Sie klare Grenzen gegen überhöhte Anforderungen und Ansprüche setzen und für die notwendige Distanz sorgen, wenn Ihnen die Betreuten zu nahe treten.

nach oben
Wie können Sie ehrenamtlicher Mitarbeiter werden?

Wenn Sie sich zur Betreuung von Gefangenen entschlossen haben, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung als ehrenamtlicher Mitarbeiter bei der Justizvollzugsanstalt, in der Sie mitarbeiten möchten, stellen.
Die Betreuungsbeamten der jeweiligen Anstalt werden Sie dann zu einem Gespräch einladen und Sie dabei auch über Ihre Rechte und Pflichten informieren.

Als ehrenamtlicher Mitarbeiter darf nicht zugelassen werden,

  • wer noch nicht 21 Jahre alt ist,
  • gegen wen innerhalb der letzten fünf Jahre eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung verhängt oder vollzogen wurde,
  • wer unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht steht,
  • gegen wen ein Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist,
  • gegen wen aufgrund einer Sicherheitsüberprüfung Bedenken bestehen.

Diese und weitere Vorschriften finden Sie in den in dieser Information abgedruckten Verwaltungsvorschriften zu Art. 175 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes.

nach oben
Mit welchen Anfangsschwierigkeiten müssen Sie rechnen?

Bei der ersten Begegnung sind Sie und die Gefangenen wahrscheinlich unsicher. Welche Erwartungen haben Sie aneinander? Kann sich eine Vertrauensbeziehung entwickeln?

Die Betreuten werden Ihre Motivation vielleicht bald kritisch hinterfragen. Sie werden möglicherweise die Zusammenarbeit verweigern, wenn sie merken, dass die angebotene Hilfe nicht ihren, sondern mehr Ihren eigenen Bedürfnissen entspricht.

Machen Sie sich bitte gleich zu Beginn Ihrer Tätigkeit Gedanken darüber, welche Stellung Sie den Betreuten gegenüber einnehmen wollen und welche Rolle Ihnen möglicherweise von Gefangenen zugedacht wird: Vermittler, Freund oder Berater? Sie sollten es vermeiden, von Gefangenen als bloßer „Kumpel“ betrachtet zu werden und sich von ihnen auch nicht in die Rolle ihres Anwalts drängen lassen.

Als eine Person, in die sowohl Gefangene als auch die Vollzugsanstalt Vertrauen setzen, laufen Sie mitunter Gefahr, von Gefangenen gegen Anstaltsbedienstete ausgespielt zu werden. Widersetzen Sie sich solchen Versuchen und bewahren Sie sich Ihre unabhängige Stellung.

  • Um Unsicherheiten zu überwinden, sollten Sie gegenüber den Betreuten in einem offenen Gespräch eindeutig Ihre Rolle als Helfer der Gefangenen und des Vollzugs klarstellen. Vor der Klärung von Sachfragen steht die Klärung Ihrer Beziehung zu den Gefangenen.
  • Besprechen Sie die gegenseitigen Erwartungen und bemühen Sie sich dabei um Offenheit. Nur so kann sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickeln.
  • Es ist empfehlenswert, sich gemeinsam mit den Gefangenen ein festes Ziel der Betreuung vorzunehmen. Dabei kann es hilfreich sein, dieses Ziel für beide zum Nachlesen schriftlich festzuhalten.
  • Manche Gefangenen werden erwarten, dass Sie als
    Betreuer ihnen die Verantwortung für sich selbst abnehmen. Vermeiden Sie diese „Helferfalle“. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Gefangenen noch unselbstständiger werden.
  • Besonders wichtig ist das Durchhalten des Helfers bei Schwierigkeiten und Enttäuschungen. Richten Sie sich auf eine „Taktik der kleinen Schritte“ ein und haben Sie vor allem Geduld.
    Bedenken Sie, dass Erwartungen, die Sie bei den Gefangenen geweckt haben, aber nicht erfüllen (etwa eine nicht eingehaltene Besuchsvereinbarung), bei Gefangenen zu Enttäuschungen führen und möglicherweise auch zu Lasten der Vollzugsbediensteten gehen. Diese können den daraus manchmal entstehenden Aggressionen der Gefangenen nicht ausweichen. Durch solche Erfahrungen werden die betreuten Gefangenen in ihrer Entwicklung zurückgeworfen; nicht zuletzt leidet dadurch auch das Ansehen der ehrenamtlichen Betreuer.

Für weitere Informationen und spezielle Fragen stehen Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner in Ihren Anstalten zur Verfügung. Das Gespräch mit einer Fachkraft gibt Ihnen die Möglichkeit,

  • eine nüchterne und realistische Sichtweise Ihrer Beziehung zu den Betreuten zu erhalten,
  • selbstverursachte Störungen im Betreuungsverhältnis zu erkennen,
  • möglichen Fehlentwicklungen vorzubeugen und
  • nicht als Einzelkämpfer bei Schwierigkeiten zu resignieren.
nach oben
Was können Sie zu einer guten Zusammenarbeit mit der Anstalt beitragen?

Die Zusammenarbeit zwischen den ehrenamtlichen Betreuern und der Vollzugsanstalt ist nicht immer frei von Problemen. Nur das kooperative Miteinander schafft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.

In jeder Justizvollzugsanstalt gibt es Ansprechpartner für ehrenamtliche Mitarbeiter.

Um eine gute Zusammenarbeit zu erreichen, sollten Sie folgende Punkte bedenken:

  • Informieren Sie sich bitte über die bestehenden Anstaltsregeln, die Hausordnung und Ihre Rechte und Pflichten. Sie verhindern damit unnötige Konflikte. Sich über Vorschriften hinwegzusetzen, hilft keinem, da Verstöße von Betreuern gegen die Anstaltsordnung auch auf die betreuten Gefangenen zurückfallen können.
  • Bei Schwierigkeiten sollten Sie zuerst mit den Betreuungsbeamten reden und sie befragen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Sie sollten sich auch nicht scheuen, berechtigte Kritik vorzutragen. Nur so können viele Missverständnisse vermieden oder geklärt werden.
  • Regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr, sollten Sie mit den Betreuungsbeamten bzw. der Anstaltsleitung sprechen und über Ihre ehrenamtliche Tätigkeit berichten.
  • Mit Einverständnis der Inhaftierten kann Ihnen die Anstaltsleitung die für Ihre Arbeit erforderlichen Informationen aus der Gefangenenpersonalakte geben. Über diese Informationen und die Ihnen sonst bekannt gewordenen persönlichen Daten der Gefangenen müssen Sie Verschwiegenheit bewahren.
  • Sie haben die Möglichkeit, zu Anträgen und Gesuchen der Inhaftierten Stellung zu nehmen. Dies wird von der Anstalt als Empfehlung betrachtet und entsprechend berücksichtigt.

Besuche

Die Anstaltsleitung entscheidet darüber, wie oft und wie lange Sie die Gefangenen besuchen dürfen. Wenn nichts anderes bestimmt ist, dürfen Sie die Betreuten ohne Überwachung sprechen. Ihre Besuche werden nicht auf die Besuchszeit der Gefangenen angerechnet.

  • Bringen Sie bitte bei jedem Besuch in der Vollzugsanstalt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie durchlaufen beim Eintritt in die Anstalt alle normalen Kontrollen für Besucher. Ihre Handtasche, Aktenkoffer und vergleichbare Gegenstände werden im Schließfach aufbewahrt.
  • Sie dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Anstaltsleitung von den Gefangenen nichts annehmen, ihnen nichts übergeben, ihnen keine Nachricht übermitteln und mit ihnen keine Geschäfte eingehen.
  • In vielen Anstalten gibt es erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter und gut arbeitende Betreuungsgruppen. Nehmen Sie den Kontakt auf. Der Erfahrungsaustausch ist sehr wichtig, und die Gespräche in einer Gruppe können Ihnen den Einstieg in Ihre neue Aufgabe erleichtern.
nach oben

Zur Vorbereitung auf Ihre Tätigkeit als ehrenamtlicher Mitarbeiter werden mehrmals jährlich Grundkurse angeboten. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten können Sie sich an den Betreuungsbeamten der jeweiligen Justizvollzugsanstalt wenden.

Sämtliche Informationen zum Thema "Ehrenamt im Strafvollzug" können Sie unter dem folgenden Link downloaden (PDF-Datei):
Ehrenamt im Justizvollzug


Hinweis für ehrenamtliche Betreuerinnen / Betreuer:

Formulare zur Fahrtkostenabrechnung können auf den Seiten der jeweiligen Anstalten abgerufen werden, soweit diese eigene Formulare bereithalten.

Aktuelle Stellenausschreibungen