Extremismusbekämpfung im Justizvollzug
Im bayerischen Justizvollzug kommt der Bekämpfung des Extremismus eine besondere Bedeutung zu. Sobald Radikalisierungstendenzen von Gefangenen erkannt werden, wird ihnen konsequent mit verschiedenen Maßnahmen und Angeboten begegnet.
- Extremismusbekämpfung und Radikalisierungsprävention im Vollzug
- Maßnahmen in der bayerischen Bewährungshilfe
Extremismusbekämpfung und Radikalisierungsprävention im Vollzug
Der Bekämpfung des Extremismus gleich welcher Art kommt im bayerischen Justizvollzug besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich orientieren sich die Maßnahmen zur Extremismusbekämpfung und Radikalisierungsprävention dabei an einer 3-Säulen-Strategie, bestehend aus:
• Säule I: Radikalisierung vorbeugen (Prävention)
• Säule II: Extremismus bekämpfen (Repression)
• Säule III: Ausstieg ermöglichen (Deradikalisierung)
Vielfältige Behandlungs- und Betreuungsangebote, wie z. B. eine schulische oder berufliche Ausbildung, sozialpädagogische Maßnahmen, Sozialtherapien oder Antigewalttrainings sowie seelsorgerische Angebote sollen den Gefangenen Perspektiven für ein Leben nach der Haft jenseits des Extremismus eröffnen. Sämtliche Berufsgruppen innerhalb der Justizvollzugsanstalten tragen hierzu bei und leisten wertvolle Beiträge im Sinne eines vernetzten Zusammenwirkens.
Mit fachlicher Unterstützung des zum Dezember 2015 geschaffenen Referats „Extremismusbekämpfung im Justizvollzug“ sowie der dort angesiedelten Zentralen Koordinierungsstelle für Maßnahmen gegen Salafismus/Islamismus in Justizvollzugsanstalten (ZKS) wurden in den letzten Jahren die bestehenden Maßnahmen stetig optimiert und fortentwickelt. Zur weiteren Stärkung der Praxis wurde die ZKS Ende Mai 2020 zu einer „Zentralen Koordinierungsstelle für Maßnahmen gegen Extremismus (ZKE)“ mit operativer Ausrichtung durch die dort angesiedelte „Operative Einheit Extremismusbekämpfung im Justizvollzug“ erweitert und an der Justizvollzugsanstalt Nürnberg angesiedelt. Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stellen zählen u. a. die Fortschreibung von Handlungsstrategien im Umgang mit radikalisierungsgefährdeten oder bereits radikalisierten Gefangenen, die Fortentwicklung bestehender und Implementierung neuer Behandlungsangebote (z. B. Workshops für Gefangene) sowie die Fortbildung und fachliche Unterstützung der Bediensteten, insbesondere hinsichtlich des Erkennens einer Radikalisierungsgefährdung und des Umgangs mit verschiedenen extremistischen Phänomenbereichen. Die Zusammenarbeit zwischen den Justizvollzugsanstalten und den Sicherheitsbehörden sowie interministerielle Projekte wie das Bayerische Präventions- und Deradikalisierungsnetzwerk gegen Salafismus/Islamismus werden ebenfalls von diesen Stellen unterstützt.
Maßnahmen in der bayerischen Bewährungshilfe
Radikalisierte Probanden gehören auch in der Bewährungshilfe zum Klientel. Sie sind bislang eine kleine Gruppe, für die eher individuelle Betreuungskonzepte erstellt wurden. Zur Verbesserung der bisherigen Praxis sollen in den folgenden Bereichen die Anstrengungen weiter intensiviert werden.
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Bereits vor einer Haftentlassung findet eine Kontaktaufnahme zwischen Vollzug und Bewährungshilfe statt. Im Rahmen des Übergangsmanagements wird die Entlassungssituation mit dem Gefangenen abgeklärt und der Unterstützungsbedarf abgesprochen. Die sozialen Bedingungen wie z.B. Unterkunft, Arbeitsaufnahme, Schulden, soziales Netzwerk, Suchtproblematik werden erörtert und entsprechende Maßnahmen initiiert oder durch die Bewährungshilfe weitergeführt.
Die therapeutischen Angebote des Vollzugs – AAT, AGT, R&R – werden auch in einigen Dienststellen der Bewährungshilfe weitergeführt.
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Die Bewährungshilfedienststellen werden durch regionale Fortbildungen und überregionale Informationsveranstaltungen auf Besonderheiten und spezielle Probleme in der Betreuung vor Ort aufmerksam gemacht. Die Unterstützungsmöglichkeiten und die Ausstiegsprogramme sowie ein Austausch mit der Bayerischen Informationsstelle für Extremismus (BIGE) sind dabei stets Thema.
Die „Zentrale Koordinierungsstelle für Maßnahmen gegen Extremismus im Justizvollzug" steht auch der Bewährungshilfe für Fragen und Problemstellungen zur Verfügung.
Eine Vernetzung zwischen Vollzug und Bewährungshilfe in den Bereichen Wissensmanagement, Handlungsstrategien und Betreuung wird durch die Zentrale Koordinierungsstelle Bewährungshilfe gewährleistet.
In der Bewährungshilfe wurden zudem Präventionsmanager/Multiplikatoren ausgebildet, die in den Dienststellen für Extremismusfragen zur Verfügung stehen.