Kriminologischer Dienst
Der kriminologische Dienst des bayerischen Justizvollzugs
Der Kriminologische Dienst des bayerischen Justizvollzugs wurde durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz per Schreiben vom 10.08.2009 eingerichtet. In diesem Schreiben wird ausgeführt:
„Nach Art. 189 Abs. 1 BayStVollzG obliegt es dem Kriminologischen Dienst des bayerischen Justizvollzugs, in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Forschung, den Vollzug, insbesondere die Behandlungsmethoden wissenschaftlich fortzuentwickeln und seine Ergebnisse für Zwecke der Strafrechtspflege nutzbar zu machen. Hierzu sollen praxisrelevante Fragen in engem Kontakt mit der Strafvollzugspraxis festgelegt und selbst erforscht (Eigenforschung), an Dritte vergeben (Auftragsforschung) sowie an die Wissenschaft herangetragen werden (Veranlassung von Fremdforschung).“
Der Kriminologische Dienst des bayerischen Justizvollzugs ist organisatorisch an die JVA Erlangen angegliedert. Personell umfasst er zwei Stellen für wissenschaftliches Personal und eine Verwaltungskraft.
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Untersuchungen zur Behandlung von Sexualstraftätern
Bereits vor der Einrichtung des KD wurden seit 2004 im Rahmen einer umfangreichen Studie unter Anleitung der damals bestehenden „Arbeitsgruppe Kriminologischer Dienst“ Daten über alle aus dem bayerischen Justizvollzug entlassenen Sexualstraftäter mit Freiheitsstrafen ab zwei Jahren mit Hilfe eines umfangreichen Erhebungsbogens erfasst.
Anhand dieser Daten wurden ab 2013 auch Rückfallanalysen durchgeführt. In einem internen Bericht an die Aufsichtsbehörde wurden Auswertungen hinsichtlich der Rückfallraten behandelter und unbehandelter Sexualstraftäter dargestellt.
Des Weiteren wurde die Bedeutung des Abstreitens der Tatvorwürfe („Leugnen“) für den Vollzugsverlauf die Legalprognose analysiert (Endres & Breuer, 2014; Endres, 2016).
Für umfangreichere Erhebungen und Auswertungen wurde im Jahr 2016 durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz ein vierjähriger Forschungsauftrag an Prof. Lösel (Universität Erlangen bzw. University of Cambridge) erteilt. Seither wird die Erhebung durch dessen Team in Kooperation mit dem KD fortgesetzt. Veröffentlichungen zu den Effekten der Sexualtäterbehandlung sind in Vorbereitung und zum Teil bereits erfolgt (Lösel, Link, Schmucker, Bender, Breuer, Carl, Endres & Lauchs, 2019).
Dabei wurden weitere Kohorten einbezogen. Das Projekt wurde im Jahr 2022 abgeschlossen. Der Abschlussbericht liegt als Buchveröffentlichung im Nomos-Verlag vor (Fußnote 1). Zum Abschlussbericht verfasste der KD eine Stellungnahme, in der neben einer Bewertung und Einordnung der Ergebnisse auch denkbare nächste Schritte dargelegt wurden. Als sinnvoll erachtet wird demnach bspw. ein Austausch der SothA-Leitungen über Verbesserungsmöglichkeiten der Behandlungskonzepte und Strukturen, eine systematische Analyse der Behandlungskonzepte und -programme, aber auch die Betrachtung von deutlich umfangreicheren Stichproben. Dieser Austausch hat begonnen und wird im Rahmen der Treffen fortgesetzt.
Untersuchungen zur sozialtherapeutischen Behandlung von Straftätern
Nach der Einrichtung des Kriminologischen Dienstes (KD) wurde zunächst ein einheitliches Dokumentationssystem für die Sozialtherapie (sowohl Sexualstraftäter als auch Gewaltstraftäter) entwickelt und in der Vollzugsdatenbank implementiert (Basisdokumentation Sozialtherapie Bayern - BSDSB; vgl. Endres & Bieneck, 2011).
Diese Basisdokumentation wird seit 2011 in allen sozialtherapeutischen Einrichtungen in Bayern verwendet. Dadurch ist die Erhebung vergleichbarer und statistisch aussagekräftiger Daten in allen Einrichtungen möglich.Bisher mit diesen Daten durchgeführte Analysen betreffen die Merkmale von Behandlungsteilnehmern (im Unterschied zu Personen, die nicht in sozialtherapeutische Einrichtungen aufgenommen wurden) sowie von Behandlungsabbrechern (im Vergleich zu Personen, die die sozialtherapeutische Behandlung regulär abschließen), die Einschätzung des Behandlungserfolgs durch die Therapeuten sowie die Bedeutung von Delikthypothesen und spezifischen Therapiezielen im Behandlungsprozess (Endres, 2014; Endres & Haas, 2017). Zu weiteren Auswertungen wurden ein interner Bericht sowie eine vom KD angeleitete Masterarbeit verfasst.
Anfang 2020 wurden Daten von 1 111 Gefangenen aus Sozialtherapeutischen Einrichtungen (Entlassungsjahrgänge 2015 bis 2019) gezogen und aufbereitet. Es erfolgten verschiedene Auswertungen, mitunter im Rahmen von Masterarbeiten, zuletzt zum Thema Femizidtäter (vgl. Pülschen & Endres 2023; Endres & Pülschen, 2024). Darüber hinaus erfolgte eine Darstellung der Therapieziele im Rahmen einer Veröffentlichung zu methodischen Schwierigkeiten der Forschung zur Sozialtherapie (Endres et al. 2022). Erste Ergebnisse einer Teilauswertung zum Thema Delikthypothese und Therapieziele wurde bei einem Vortrag auf der Tagung der Fachgruppe Rechtspsychologie (Mainz, 29.09.2023) vorgestellt. Eine Rückfall-Abfrage für diese Stichprobe beim Bundesamt für Justiz wurde Anfang Juli 2024 beantragt. Eine Rückfall-Abfrage für diese Stichprobe beim Bundesamt für Justiz wurde kürzlich (Anfang Juli 2024) beantragt.
Eine wichtige Frage bezieht sich darauf, welche Art von Behandlung bei welchen Teilgruppen von Tätern besonders wirksam ist. Zur Vorbereitung entsprechender Untersuchungen wurde versucht, die Unterschiede der Behandlungsmethoden in den sozialtherapeutischen Einrichtungen für Gewaltstraftäter im Detail zu erfassen.
Dazu wurde eine Bestandsaufnahme der therapeutischen Inhalte aller sozialtherapeutischen Abteilungen für Gewaltstraftäter vorgenommen. Ein daraus entwickelter „Behandlungsatlas“ beschreibt, wie die verschiedenen Einrichtungen vorgehen, um verschiedene Inhalte bzw. Behandlungsziele zu vermitteln. So wurden u.a. die in den verwendeten Behandlungsprogrammen repräsentierten Zielsetzungen und Übungen systematisiert. Diese Bestandsaufnahme soll einerseits den Austausch zwischen den sozialtherapeutischen Einrichtungen erleichtern und andererseits für die Ableitung weiterer Fragestellungen zur Evaluation von Behandlungsmaßnahmen von Nutzen sein.Die Ergebnisse zeigen eine große Heterogenität der sozialtherapeutischen Behandlung; dies betrifft u. a. die Gewichtung des Einzel- und des Gruppensettings und den Raum, den verschiedene therapeutische Inhalte (z. B. Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie und dem Delikt, Vermittlung von sozialen Kompetenzen und sonstigen Skills, Zukunftsplanung und Rückfallprävention) einnehmen.
Evaluation eines Modellprojekts zur Behandlung langstrafiger Gewaltstraftäter zu Beginn der Haft in der JVA München
Angegliedert an die sozialtherapeutische Abteilung für Gewaltstraftäter in der JVA München-Stadelheim wurde ein zusätzliches Behandlungsangebot für Gefangene entwickelt, die wegen einer schweren Gewalttat zu einer langen Freiheitsstrafe (ab sieben Jahre) verurteilt worden sind.
Das 12-monatige Behandlungsprogramm zielte auf eine erste Bearbeitung der Delikte, die psychische Stabilisierung und die konstruktive Planung der verbleibenden Haftzeit, einschließlich einer sozialtherapeutischen Behandlung in einer späteren Phase ab. In einer Längsschnittstudie wurden die Erreichung der Behandlungsziele und das längerfristige Anhalten der therapeutischen Effekte überprüft. Die Ergebnisse wiederholter mündlicher und schriftlicher Befragungen der Probanden im Modellprojekt und einer Vergleichsgruppe wurden veröffentlicht (Breuer, Endres, Heller & Pecher, 2017).
Zudem wurden im Rahmen einer Masterarbeit die Bedeutsamkeit von Leidensdruck und Behandlungsmotivation bei Gewaltstraftätern für eine Behandlung vertiefend untersucht (Carl, Breuer & Endres, 2016).
Evaluation des Auswahlverfahrens für den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD)
Die Einstellung von Bediensteten im AVD („zweite Qualifikationsebene“) erfolgt in Bayern über ein zentralisiertes, zweistufiges Auswahlverfahren. Zunächst absolvieren die Bewerber das Auswahlverfahren des bayerischen Landespersonalausschusses und danach werden sie zu einem Sporttest und zu einer persönlichen Vorstellung im Justizvollzug eingeladen.
Das Auswahlverfahren umfasst neben psychologischen Leistungstests eine Gruppendiskussion, eine Arbeitsprobe und ein teilstrukturiertes Interview. Auswahlkommissionen aus Vertretern vier verschiedener Berufsgruppen (AVD, Psychologe, Verwaltung, Jurist) entscheiden gemeinsam, ob ein Bewerber für eine Tätigkeit im AVD geeignet erscheint. Anhand von im Einstellungsjahrgang 2012 erhobenen Daten wurden die Urteilsprozesse der Kommissionsmitglieder und die Testergebnisse der Bewerber analysiert. Zudem wurde geprüft, welche Informationen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden und zwischen Bewerbern differenzierten, die als geeignet und ungeeignet eingeschätzt wurden.
Darüber hinaus wurden zu einem späteren Zeitpunkt Einschätzungen der Ausbildungsleiter als Indikatoren der beruflichen Bewährung erhoben, um die Validität des eintägigen Auswahlverfahrens zu überprüfen. Die Ergebnisse wurden über interne Berichte kommuniziert.
Evaluation eines Modellprojekts zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Justizvollzug
Mit dem Ziel, sich mit der Technik vertraut zu machen und Erkenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung im Strafvollzug zu gewinnen, wurde die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Ebrach bei außenbeschäftigten Gefangenen erprobt, die freiwillig an dem Pilotprojekt teilnahmen.
Darüber hinaus wurden im Auftrag des KD von Studierenden der Universität Bamberg Interviews mit den Gefangenen durchgeführt, die die Geräte testeten, und anonymisierte Selbstauskünfte anhand eines kurzen Fragebogens erhoben.
Die Ergebnisse wurden hinsichtlich technischer Aspekte, des Tragekomforts und psychologischer Aspekte bei der Kombination von Vollzugslockerungen mit elektronischer Aufenthaltsüberwachung ausgewertet. Die Vor- und Nachteile verschiedener Szenarien zum Einsatz innerhalb von Justizvollzugsanstalten wurden diskutiert (Breuer, Endres, Vornholt & Müller, 2012).
Evaluation des Jugendstrafvollzugs
Die Evaluation des Jugendstrafvollzugs wurde als Aufgabe der Forschung, insbesondere auch der Kriminologischen Dienste, durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendstrafvollzug im Jahr 2006 vorgegeben.
Bayern beteiligt sich nicht an einem mehrere Bundesländer übergreifenden Projekt, sondern hat einen eigenen Untersuchungsansatz entwickelt. Dazu wurde auch für den Jugendstrafvollzug ein einheitliches Dokumentations- und Erfassungssystem entwickelt.
Seit 2011 wurden zu drei Zeitpunkten die Daten aus der Vollzugsdatenbank ausgelesen, aufbereitet und ausgewertet. Indikatoren der Legalbewährung entlassener Jugendstrafgefangener wurden 2016 (Wiederinhaftierungsdaten) sowie 2019 (Bundeszentralregisterauszüge) abgefragt. Auf der Grundlage dieser Daten wurden mehrere Berichte an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und eine Anzahl von studentischen Abschlussarbeiten und Publikationen verfasst.
Zunächst wurden in einem internen Bericht ausführlich Merkmale der Gefangenen und der Vollzugsverläufe für die vier bayerischen Justizvollzugsanstalten, in denen Jugendstrafen vollzogen werden, deskriptiv-statistisch aufbereitet. In eingehenden Analysen wurden dann die Unterschiede in biografischen Hintergründen sowie Unterschiede in den Behandlungsbedarfen von Jugendstrafgefangenen ohne und mit Migrationshintergrund (letztere noch unterteilt nach muslimisch und nichtmuslimisch) vergleichend dargestellt (Endres, Nolte & Breuer, 2016). Weitere statistische Analysen betrafen die Suchtproblematik und die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen.
Unter Rückgriff auf Daten zur Wiederinhaftierung bereits entlassener Jugendstrafgefangener wurden Rückfallhäufigkeiten für verschiedene Teilgruppen sowie die Zusammenhänge mit Alter, Geschlecht, biografischen Belastungen und Behandlungsbedarfen analysiert (Endres, Breuer & Nolte, 2016; Endres, 2018).
Des Weiteren wurde versucht, die Effekte einzelner vollzuglicher Maßnahmen (z. B. schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Wohngruppenunterbringung, soziale Trainings usw.) auf die Legalbewährung bzw. Rückfälligkeit statistisch zu modellieren. Dies stieß aber aufgrund nicht ausreichend hoher Fallzahlen für einzelne Jahrgänge und Maßnahmen auf Schwierigkeiten, so dass eine größere Datenbasis erforderlich scheint, um verlässliche Aussagen ableiten zu können.
Ein Bericht zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs anhand der Entlassungsjahrgänge 2013 und 2014 liegt als Dissertation vor (Fußnote 2). Analysiert wurden die Auswirkungen der Teilnahme an vollzuglichen Maßnahmen auf die Legalbewährung. Anschließend an die Ergebnisse der Dissertation wurde inzwischen eine Projektgruppe zur Überarbeitung des Evaluationskonzepts gebildet, die sich mit Überlegungen zu einer vereinfachten Erhebungsmethodik sowie zu einer ergänzenden Abschlussdiagnostik und den damit einhergehenden Anforderungen auseinandersetzt. Ergänzend wurde im Sommer 2022 eine Befragung von Jugendstrafgefangenen am Ende der Haft zu u. a. dem Erleben der Haft, Subkultur und Gewalt und Plänen nach der Entlassung durchgeführt und die Ergebnisse veröffentlicht. Die Interviews wurden im Rahmen einer Masterarbeit qualitativ und quantitativ ausgewertet (Endres & Kriener, 2023; Kriener & Endres, 2024).
Für Daten der Jahrgänge 2015 bis 2019 wurden außerdem einzelne Themenbereiche vertieft und spezielle Bedarfe ausgewählter Personengruppen untersucht. U. a. liegen Auswertungen zur Alkohol- und Drogenproblematik sowie den diesbezüglichen vollzuglichen Maßnahmen (insb. Suchtberatung) in Form eines internen Berichts vor. Weitere Analysen erfolgten zum schulischen Förderungsbedarf der Gefangenen und den durchgeführten schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen in Haft sowie zur Entlassungssituation. Ein weiterer Teilbericht bezieht sich auf die vollzugliche Situation junger Geflüchteter. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse wurde veröffentlicht (Pülschen et al., 2022). Auch wurden Daten ausgewertet zu männlichen Jugendstrafgefangenen mit unterhaltspflichtigen Kindern.
Einen zusammenfassenden Überblick über alle bisherigen Forschungsaktivitäten zum bayerischen Jugendstrafvollzug geben Breuer, Haas und Endres (2023).
Die erneute Ziehung der Daten zum Jugendstrafvollzug aus der Vollzugsdatenbank erfolgte Anfang Januar 2025. Geplant sind Auswertungen zur Entlassungssituation der Jugendstrafgefangenen.
Untersuchungen zum Jugendarrest und zur Vollstreckung des §16a JGG
Im Zuge der Einführung des § 16a JGG hat sich der KD intensiv mit dem Vollzug des Jugendarrests in Bayern beschäftigt. Zunächst wurde ein erster interner Bericht mit statistischen Analysen der Daten aller bayerischen Jugendarrestanten des Jahres 2012 vorgelegt.
Zur Frage der Effekte des neu eingeführten § 16a JGG wurden umfangreiche Auswertungen zu den in Bayern vollstreckten Verurteilungen in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Bestimmung (2013 und 2014) durchgeführt, unter anderem auch eine Analyse von Wiederinhaftierungsdaten (Endres & Maier, 2017).
In einem weiteren umfangreichen Bericht wurden zum einen die im Zeitraum April 2015 bis März 2016 vollstreckten Jugendarreste analysiert, einschließlich der 16a-Arreste. Dabei wurden erstmals auch die Einschätzungen der Bediensteten über die Arrestanten ausgewertet (z. B. hinsichtlich der Wirkung der Arrestvollstreckung). Zum anderen wurden die sechs bayerischen Jugendarrestanstalten hinsichtlich ihrer Besonderheiten der Vollzugsgestaltung befragt und vergleichend dargestellt (Endres & Lauchs, 2018).
Statistische Auswertung von Übergriffen gegen Bedienstete im bayerischen Justizvollzug
Aufgrund der seit 2015 deutlich angestiegenen Anzahl der gemeldeten Übergriffe von Gefangenen gegen Bedienstete hat der KD die entsprechenden Berichte der bayerischen Justizvollzugsanstalten an die Aufsichtsbehörde aus den Jahren 2015 und 2016 ausgewertet. Außerdem wurden Interviews mit Bediensteten und Gefangenen geführt, um deren Erfahrungen und Sichtweisen zu erkunden und Präventionsmaßnahmen diskutiert (Endres, Breuer & Haas, 2018).
Aufbauend auf den Auswertungen der in den Jahren 2015 und 2016 berichteten Übergriffe wurde ein standardisierter online-Erhebungsbogen für Übergriffe entwickelt, der in vier Anstalten verwendet wird. Nach einem internen Zwischenbericht über 56 Vorfälle (April 2018 bis Dezember 2019) wurden im Abschlussbericht die Daten zu weiteren 38 Vorfällen aufbereitet (Januar 2020 und Juni 2021).
Über andere deutschsprachige Untersuchungen zur Gewalt gegenüber Bediensteten hinausgehend wurde nicht nur die Häufigkeit von Übergriffen analysiert, sondern es wurden Informationen zu den genauen Umständen der Übergriffe, den mutmaßlichen Ursachen und den Konsequenzen erhoben. Die Datenerhebung zu Übergriffen auf Bedienstete wurde inzwischen eingestellt und ein Abschlussbericht erstellt. Die Ergebnisse wurden mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und den an der Erhebung beteiligten Anstaltsleitern diskutiert und veröffentlicht (Breuer, Endres & Haas, 2024).
Suizidprävention Evaluation der neu eingeführten Suizidkonferenzen
Seit Juni 2017 werden im bayerischen Justizvollzug nach jedem vollendeten Suizid von Gefangenen Konferenzen durchgeführt und bei Bedarf auch nach versuchten Suiziden. Die Neueinführung der Konferenzen wurde durch den KD wissenschaftlich begleitet.
Insbesondere wurden Informationen zur organisatorischen Umsetzung und Akzeptanz der Konferenzen erhoben. Ergänzend wurde anhand der Ergebnisberichte eingeschätzt, ob für die Suizidprävention in bayerischen Justizvollzugsanstalten relevante Erkenntnisse gewonnen werden können. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht (Breuer & Haas, 2021).
Darüber hinaus nimmt die stellvertretende Leiterin des KD an den überregionalen Treffen der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention teil, ist an der Leitung der Jahrestagungen der bayerischen Suizidpräventionsbeauftragten beteiligt und arbeitet dabei in Unterarbeitsgruppen mit, die verschiedene Schwerpunktthemen ausarbeiten.
Forschungsprojekt zum Thema islamistische Radikalisierung im Justizvollzug
In Zusammenarbeit mit Prof. Stemmler (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), wurden seit Sommer 2017 im Rahmen eines von der DFG geförderten dreijährigen Forschungsprojekts Informationen über die in Bayern inhaftierten Angehörigen der islamistischen Szene erhoben und ausgewertet.
Die mit den Aktenanalysen verbundenen Erkenntnisse wurden in einem Bericht für das Nationale Zentrum für Kriminalprävention schriftlich aufbereitet.
Darüber hinaus wurden (1) Radikalisierungspotentiale bei jungen muslimischen Inhaftierten und (2) Radikalisierungsprozesse bei als bereits radikalisiert eingestuften islamistischen Gefangenen untersucht (u. a. Endres & King, 2018; King, Endres, Schwaß, Stemmler, Lauchs & Armborst, 2018). Das Projekt wurde inzwischen abgeschlossen und die Ergebnisse hinsichtlich der Wirksamkeit der Workshops zur Radikalisierungsprävention fallen positiv aus.
In einem weiteren Projekt, das vom KD in Auftrag gegeben und begleitet wurde, evaluierte Prof. Stemmler die ReStart Workshops, die von „MIND prevention“ (Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention) in bayerischen Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden. Auch dieses Projekt wurde inzwischen abgeschlossen und die Ergebnisse in einem internen Bericht dokumentiert und veröffentlicht (Fußnote 3).
Substitutionsorientierte versus abstinenzorientierte Behandlung von Opioidabhängigkeit im Strafvollzug
Auf die Initiative der Arbeitsgruppe „Drogen- und Suchtpolitik“ des bayerischen Justizvollzugs wurde durch Prof. Stemmler (Lehrstuhl für Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie der FAU Erlangen) und Prof. Wodarz (Institut für Psychiatrie der Universität Regensburg, Abteilung Suchtforschung) in Kooperation mit dem KD ein Forschungsprojekt zur Evaluation der Behandlung von Opioidabhängigen während der Haft durchgeführt, das durch das bayerische Staatsministerium der Justiz finanziert wurde.
Ab März 2020 wurden opioidabhängige Gefangene, die sich entweder in einer Opioidsubstitutionsbehandlung befanden oder prinzipiell für diese in Betracht kamen, kurz vor Ihrer Entlassung und zu drei Zeitpunkten nach der Haft untersucht und befragt. Vor dem Hintergrund der bisherigen Forschung ist anzunehmen, dass sich einige Vorteile der Substitutionsbehandlung gegenüber der primär abstinenzorientierten Therapie feststellen lassen.
Zudem soll die Untersuchung die spezifischen Effekte einer intramuralen Behandlung auf die Legalbewährung nach der Entlassung klären und konkretisieren, ob bei spezifischen Fallkonstellationen auch eine primär abstinenzorientierte Therapie aussichtsreich erscheint.
Seit Anfang Januar 2024 liegt ein Abschlussbericht vor. Insgesamt zeigten sich Vorteile einer substitutionsgestützten Behandlung während der Haft gegenüber der abstinenzorientierten Behandlung (vgl. Geißelsöder et al. 2024, Boksán et al. 2023).
Analyse gerichtlicher Entscheidungen zu ausgewählten Gewalt- und Sexualstraftaten begangen von Tätern ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Anhand von Informationen aus gerichtlichen Entscheidungen untersuchte der KD eine Auswahl von Sexual- und schweren Gewaltstraftaten näher, die von Tätern ohne deutsche Staatsbürgerschaft begangen wurden. Als Grundlage für die Stichprobenauswahl diente die bayerischen Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2019. Eine Vergleichsstichprobe wurde nicht erhoben. Der Abschlussbericht wurde im August 2023 fertiggestellt und die Ergebnisse wurden mittlerweile als Buchkapitel veröffentlicht (Haas & Endres, 2024).
Weitere Forschungsthemen
Ergänzend zu den vorgestellten Projekten hat der KD noch einige kleinere Forschungsprojekte durchgeführt.
In den Jahren 2011, 2012 und 2013 wurden auf Ersuchen der Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement“ auf der Grundlage von Vollzugsdaten Auswertungen zu „Entlassströmen“ vorgenommen, d.h. zur regionalen Verteilung und den Merkmalen von Personen, die aus dem bayerischen Justizvollzug entlassen wurden. Spezielle Auswertungen betrafen für 2011 Sexualstraftäter, für 2012 weibliche Entlassene und für 2013 junge Entlassene.
Im Jahr 2014 wurde eine Aktenanalyse über aus dem bayerischen Justizvollzug entlassene Bankräuber durchgeführt, die auch eine Rückfalluntersuchung mittels Bundeszentralregisterdaten einschloss.
Für die Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ führte der KD 2017 eine Befragung aller Bediensteten und aller Dienststellen im bayerischen Justizvollzug durch, um die Umsetzung von zuvor erarbeiteten Empfehlungen zu überprüfen..
Im Jahr 2019 wertete der KD Daten aus der bundeseinheitlichen Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik aus und verfasste einen internen Bericht zum Vergleich der bayerischen mit den bundesweiten Daten.
Ebenfalls im Jahr 2019 wurden die bayerischen Daten zur Sicherungsverwahrung ausgewertet und in einem Bericht dargestellt.Zudem wurden im Jahr 2019 Daten zur theoretischen und praktischen Ausgestaltung des Wohngruppenvollzugs für jugendliche und junge Gefangene erhoben. Die Auswertungen liegen in Form eines internen Berichts vor.
Durchgeführt und dokumentiert wurde weiterhin eine Bestandsaufnahme über die arbeitstherapeutischen Betriebe im bayerischen Justizvollzug sowie eine Studie zu den psychischen und Verhaltensauffälligen von Gefangenen, die im Jugendvollzug in arbeitstherapeutischen Betrieben beschäftigt sind.
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Konzeption für die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung
In seinem Urteil vom 5. Februar 2004 (2BvR 2029/01) formulierte das Bundesverfassungsgericht Anforderungen an die zukünftige Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung. Insbesondere sollte diese „ebenso wie der Strafvollzug darauf ausgerichtet sein, die Voraussetzungen für ein verantwortliches Leben in Freiheit zu schaffen“ (Absatz 75).
Der KD wurde nachfolgend beauftragt, verschiedene Ausarbeitungen zum Thema Sicherungsverwahrung vorzulegen und entwickelte ein Behandlungskonzept für die Einrichtung für Sicherungsverwahrte in Straubing. Zur Evaluation des Vollzugs der Sicherungsverwahrung steuert Bayern für eine bundesweite Erhebung fortlaufend Strukturdaten bei, die nach einer Plausibilitätsprüfung durch den KD an die Kriminologischen Zentralstelle e.V. in Wiesbaden weitergeleitet und dort ausgewertet werden.
Im Jahr 2023 nahm der KD eigene Auswertungen für 228 Strafgefangene mit vorgemerkter Sicherungsverwahrung bzw. Sicherungsverwahrten vor, die zwischen 2014 und 2022 im bayerischen Vollzug waren. Die Ergebnisse wurden in einem Vortrag auf der Tagung zum 10-jährigen Bestehen der SV-Einrichtung in Straubing am 30. Juni 2023 vorgestellt und auch veröffentlicht (Endres, Ullmann & Leuschner, 2024).
Entwicklung einer Basisdokumentation für die Sozialtherapie in Bayern (BSDSB)
Die BSDSB wurde vom KD entwickelt und als Dokumentationsinstrument in das Vollzugsdatenbanksystem IT-Vollzug integriert.
Sie enthält sowohl in Form von Textfeldern als auch von kategorialen Merkmalen Informationen über den Probanden, seine Biographie, die deliktbezogene Anamnese, diagnostische und prognostische Daten, Angaben zu den Rahmenbedingungen und dem Verlauf der Therapie und dem sonstigen vollzuglichen Verlauf, Feststellungen zur Situation am Ende der sozialtherapeutischen Behandlung sowie zur Entlassung und der Nachbetreuung (vgl. Endres & Bieneck 2011).Entwicklung eines Erhebungssystems für die Evaluation des Jugendstrafvollzugs
Im Rahmen der Evaluation des Jugendstrafvollzugs wurde vom KD in ausführlicher Absprache mit den bayerischen Anstalten für den Jugendstrafvollzug ein umfangreiches Erhebungssystem entwickelt, das in einheitlicher Form Daten für statistische Auswertungen liefern soll.
Es umfasst vier Module, bezogen auf (1) biographische Informationen, (2) den Behandlungsbedarf, (3) den Vollzugsverlauf und die Teilnahme an Maßnahmen sowie (4) die Situation am Ende der Haft.
Das Modul zur Erhebung des Behandlungsbedarfs in 22 Bereichen wurde vom KD ausführlich empirisch validiert (Endres, Breuer, Buch & Handtke, 2014). Das Modul zur Erfassung der Entlassungssituation wurde für den Jugendstrafvollzug mit dem Dokumentationssystem des Qualitätshandbuchs der Sozialarbeiter fusioniert.
Kurzintervention zur Motivationsförderung (KIM)
Weil viele Straftäter keinen Zugang zu den therapeutischen Angeboten im Strafvollzug finden, beispielsweise aufgrund einer zu kurzen Haftzeit, weil sie eine Teilnahme an gruppentherapeutischen Programmen von vorneherein ablehnen oder die Behandlung abbrechen, hat der KD nach ökonomischen Programmen mit minimalen Zugangsvoraussetzungen gesucht, die eine möglicherweise vorhandene Veränderungsmotivation fördern und kriminalpräventiv wirken könnten.
Im neuseeländischen Strafvollzug entwickelten und evaluierten Anstiss, Polaschek, und Wilson (2011) eine Intervention („short motivational programme“, SMP), die auf der Grundhaltung und den Techniken der motivierenden Gesprächsführung aufbaut (Miller & Rollnick, 2002).So soll die Veränderungsbereitschaft der Klienten gefördert werden indem Äußerungen gezielt verstärkt werden, die eine intrinsische Veränderungsmotivation des Klienten erkennen lassen und seine Selbstwirksamkeitserwartung erhöhen.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachdiensten verschiedener bayerischer Justizvollzugsanstalten erarbeitete und erprobte eine adaptierte Fassung („Kurzintervention zur Motivationsförderung“, KIM), die in verschiedenen vollzuglichen Bereichen, und darüber hinaus in der ambulanten Arbeit mit straffällig gewordenen Klientinnen und Klienten anwendbar sein soll. Das Manual für KIM wurde mit weiteren Materialien als Buch veröffentlicht (Breuer, Gerber, Buchen-Adam & Endres, 2014) und es wurden regelmäßige Schulungen für Bedienstete im Justizvollzug durchgeführt. Eine erste Untersuchung zu KIM wurde im Rahmen einer Masterarbeit an der Universität Erlangen durchgeführt (Lauchs, 2017).
Konzeption für die erzieherische Ausgestaltung des §16a JGG
Seit dem 7. März 2013 steht der „§16a JGG Jugendarrest neben Jugendstrafe“ (der sogenannte „Warnschussarrest“) als zusätzliche Sanktionierung im Jugendstrafrecht zur Verfügung mit der Intention kriminalpräventive Einwirkungsmöglichkeiten auf junge Straftäterinnen und Straftäter zu verbessern.
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend arbeitete der KD einen Vorschlag für ein praktikables, wissenschaftlich fundiertes und empirisch zu validierendes Konzept für die psychologische und pädagogische Betreuung im Jugendarrest aus (Endres & Breuer, 2014c).
Mitwirkung an der Neuregelung des bayerischen Jugendarrestvollzugsgesetzes und damit einhergehende Anpassungen der Datenerfassung im Jugendarrest
Der Leiter des KD war an der Neuregelung des am 26. Juni 2018 verabschiedeten bayerischen Jugendarrestvollzugsgesetzes beteiligt.
Die dadurch erforderlichen Anpassungen im vollzuglichen Datenerfassungssystem wurden unter der Leitung des KD umgesetzt, wobei sich dieser eng mit den Jugendarrestanstalten abgestimmt und auch die Informationsbedarfe weiterer Einrichtungen (z. B. Jugendgerichtshilfen, Bewährungshilfe) berücksichtigt hat.Ausarbeitung eines Resozialisierungskonzepts
Im Anschluss an das Urteil des BVerfG vom 20. Juni 2023 wurde der KD gebeten, ein Resozialisierungskonzept auszuarbeiten. Das Konzept beschreibt den Stellenwert und die Funktionen der Arbeit als Behandlungsmaßnahme im Strafvollzug und ihrer Vergütung, einschließlich weiterer auf die spätere Erwerbsarbeit bezogener Maßnahmen. Dabei wird u. a. die differenzierte Untersuchung von Kompetenzen, die für eine berufliche und soziale Integration nach der Haft notwendig sind, als zentrale Aspekte der Behandlungsuntersuchung gesehen. Zudem wurde herausgearbeitet, dass eine gesetzliche Grundlage zur Verwertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit notwendig erscheint, um der Forderung des BVerfG nach einer Wirkungsevaluation gerecht werden zu können. Das Konzept wurde dem bayerischen Justizministerium als Arbeitsgrundlage übermittelt, gemeinsam mit dem KD nachbesprochen und liegt nun in überarbeiteter Form vor. Der Leiter des KD wurde für die Expertenanhörung des Rechtsausschusses des Bayerischen Landtags am 20. Februar 2025 zur gesetzlichen Neuregelung der Gefangenenarbeit und ihrer Vergütung als Sachverständiger geladen.
In Zusammenhang mit dem BVerfG-Urteils war der KD zudem beteiligt an Vorgesprächen zu einem seitens des Bundesministeriums der bayerischen Justiz an Prof. Ghanem (FH Nürnberg) vergebenen Projekts zur Schuldensituation von Inhaftierten. Die Erhebung beschäftigte sich mit der individuellen Schuldensituation Inhaftierter in Bayern, der professionellen Bearbeitungsweise der Überschuldung sowie den Auswirkungen von Überschuldung auf die Resozialisierung bzw. einer Vergütungserhöhung auf die Schuldenregulierung. Das Projekt wurde zwischenzeitlich abgeschlossen; die Ergebnisse liegen in Form eines Abschlussberichts vor (Fußnote 4), der frei zugänglich ist. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse am 14.05.2024 den teilnehmenden externen Schuldnerberatern und Sozialdiensten sowie weiteren Interessierten im Rahmen einer Videokonferenz präsentiert. Zudem wurden die Ergebnisse im Rahmen des Fachtags des Arbeitskreises der externen Schuldnerberater am 23.09.2024 vorgestellt.
Darüber hinaus untersucht der KD in Eigenforschung das Konsumverhalten der Gefangenen in Bayern während der Haft. Dazu sollen die Daten des Kaufmanns Massak (der in fast allen deutschen JVAs den Gefangeneneinkauf abwickelt) aufbereitet und unterschiedliche Konsumprofile (bspw. nach Produktkategorien) sowie ein Überblick über die Konsumausgaben (bspw. der Anteil der Ausgaben für bestimmte Produktkategorien an allen Konsumausgaben) erstellt werden. Perspektivisch sollen Aussagen darüber ermöglicht werden, ob und wie sich die Anhebung der Vergütung infolge der gesetzlichen Neuregelung auf das das Konsumverhalten der Gefangenen auswirkt. In einer zusätzlichen Untersuchung wird die finanzielle Situation von Gefangenen einer sozialtherapeutischen Einrichtung analysiert. Es soll geklärt werden, und wofür die Gefangenen ihre Gelder tatsächlich verwenden. Die Analyse der Kontobewegungen soll einen ersten Überblick verschaffen, u. a. in Hinblick auf die Schuldenregulation bzw. das (proaktive) Bedienen von Forderungen, die Unterstützung der Familien bzw. durch die Familien.
Zwischenzeitlich wurde zudem eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg geschlossen. Unter der Leitung von Herrn Prof. Stemmler (FAU) sollen im Rahmen einer Längsschnittstudie die beruflichen Entwicklungsverläufe von Gefangenen nach der Haftentlassung untersucht werden. Mit Hilfe der Auswertung von Daten aus dem Justizvollzug und der Bundesagentur für Arbeit sollen Prädiktoren für eine gelingende Beschäftigungssituation und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt, aber auch Hemmnisse und Barrieren herausgearbeitet werden. Die Datenerhebung soll im März 2024 anlaufen. Ausgelegt ist das Projekt auf zunächst zwei Jahre. Ein erster Zwischenbericht ist im Mai 2025 zu erwarten. Der Kriminologische Dienst wird an Treffen der Projektgruppe und des wissenschaftlichen Beirats teilnehmen.
Weitere Aktivitäten zur Nutzbarmachung wissenschaftlicher Erkenntnisse für den bayerischen Justizvollzug
Der KD berät die Aufsichtsbehörde anlassbezogen und übernimmt eine Schnittstellenfunktion zwischen der vollzuglichen Praxis und der wissenschaftlichen Forschung. Beispielsweise verfasst der KD Stellungnahmen zu externen Forschungsprojekten, um eine Einordnung ihrer Relevanz für den Vollzug zu erleichtern.
Tagungsvorträge über relevante Forschungsbefunde und schriftliche Veröffentlichungen sollen Denkanstöße liefern und zur Fortentwicklung von Behandlungsmethoden beitragen.Die Genehmigung externer Forschungsanliegen erfolgt jeweils mit der Auflage, nach Fertigstellung dem KD ein Exemplar der fertigen Arbeit bzw. des Berichts zukommen zu lassen. Diese Arbeiten werden vom KD gesammelt und sofern die Ergebnisse für die Praxis relevant erscheinen auch inhaltlich ausgewertet, z. B. indem der Aufsichtsbehörde oder betroffenen Anstalten eine kommentierte Zusammenfassung zugeleitet wird.
Die Beratung der Aufsichtsbehörde erfolgt anlassbezogen in Form kurzfristiger Stellungnahmen zu diversen Themen (zur Dunkelfeldstudie des KFN zu Gewalt unter Gefangenen, zu einem Gutachten des Zukunftsrats der bayerischen Staatsregierung, das von staatlichen Institutionen eine „Erziehung zur Bewusstseinsbildung“ forderte, zum „Projekt Leonhard“ zur unternehmerischen Qualifizierung von Gefangenen, zum Pilotprojekt Täter-Opfer-Ausgleich in der JVA Landsberg/Lech, zur „Klientzentrierten Gewalt-Analyse“).
Der KD arbeitet kontinuierlich oder projektbezogen in verschiedenen Arbeitsgruppen mit („Ständige Arbeitsgruppe Sicherheit“, „Arbeitsgruppe Drogen- und Suchtpolitik“) und führt in deren Auftrag empirische Erhebungen durch, die ausgewertet und den Arbeitsgruppen für weitere Auswertungen überlassen werden.
Der KD nimmt regelmäßig an wissenschaftlichen Konferenzen teil und stellt dort die Ergebnisse der eigenen Forschungsprojekte zur Diskussion.
Dies waren Konferenzen der European Society of Criminology, der Kriminologischen Gesellschaft, der European Association of Psychology and Law, der International Association for the Treatment of Sexual Offenders, der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (Regionaltreffen) und die Jugendgerichtstage, der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Psychiatrie an der Universität München (Forensische Herbsttagungen), der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug (Bundeskongresse), sowie justizinterne Fortbildungsveranstaltungen (Treffen von Berufsgruppen, z. B. der Leiterinnen und Leiter Sozialtherapeutischer Einrichtungen, Schwerpunkttagungen) der bayerischen Justizvollzugsakademie.Publikationen des KD sind in den letzten Jahren in verschiedenen Fachzeitschriften und in Sammelbänden erschienen (vgl. vollständiges Verzeichnis unter „Publikationen“).
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Eine enge Kontaktpflege zu anderen Forschungseinrichtungen soll gewährleisten, dass für den Vollzug relevante Untersuchungen zur Kenntnis genommen werden und es darüber hinaus ermöglichen, neue Forschungsvorhaben anzuregen.
Forschungskooperationen und Anregung von Forschungsvorhaben
Der KD kooperiert bei einigen seiner Projekte mit dem Lehrstuhl für psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Der Leiter des KD ist dort auch im Rahmen eines regelmäßigen Lehrauftrags an der universitären Lehre im Fach Rechtspsychologie beteiligt.
Kooperationsbeziehungen bestehen außerdem mit dem Lehrstuhl für Strafrecht der Universität Augsburg (Prof. Dr. Kaspars), dem Fachbereich Sozialpädagogik der Hochschule Landshut (Prof. Dr. Lohner), dem Institut für Pädagogik der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und dem Bezirksklinikum der Universität Regensburg (Prof. Dr. med. Wodarz, Psychiatrie, Abt. Suchtforschung).
Auch die bundesländerübergreifenden Forschungsprojekte des KFN zu den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie und zur Gefangenentelefonie wurden unterstützt.
Der Kriminologische Dienst ist an dem seit 2019 bestehenden "Kriminologischen Forum Bayern" beteiligt.
Prüfung, Genehmigung, Unterstützung, Koordinierung und Betreuung externer Forschungsvorhaben im Justizvollzug
Der KD ist gemäß dem JMS vom 10. August 2009 für die Forschung im bayerischen Justizvollzug verantwortlich. In den ersten Jahren gab er zu externen Forschungsanfragen Stellungnahmen an die Aufsichtsbehörde ab, durch das JMS vom 13. Juli 2010 wurde dem KD jedoch die Befugnis übertragen, zu externen Forschungsvorhaben in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (vgl. JMS vom 07. August 2013 zur Behandlung externer Auskunftsersuchen und Forschungsanfragen). Ausgenommen sind ländervergleichende Forschungsprojekte sowie solche mit besonderer kriminalpolitischer Bedeutung.
Bei den eingehenden Forschungsanfragen handelt es ich überwiegend um Anträge auf Datenerhebungen oder Auskünfte im Rahmen von Qualifizierungsarbeiten in sozialwissenschaftlichen Fächern (Kriminologie, Soziologie, Psychologie, Pädagogik u. a.). In einigen Fällen kann der KD dem Anliegen durch Hinweise auf Veröffentlichungen, verfügbare Statistiken oder durch Übersendung von Informationsmaterial entsprechen.
Ansonsten werden die Anfragenden zunächst jeweils gebeten, ihren Antrag anhand der in einem Informationsblatt gegebenen Hinweise darzustellen und zu begründen sowie ggf. ein Empfehlungsschreiben des betreuenden Dozenten vorzulegen. (In einem Teil der Fälle ist der Vorgang damit beendet, es erfolgt keine Antragstellung.)
Falls vollständige Anträge vorgelegt werden, prüft der KD diese nach folgenden Kriterien (vgl. Breuer et al., 2017, für eine ausführliche Darstellung der Vorgehensweise in einer gemeinsamen Publikation mit Vertretern der Kriminologischen Dienste anderer Bundesländer, sowie Endres & Suhling, 2019):
- wissenschaftliche Qualität des Projekts (einschlägige Forschungserfahrungen der Antragsteller bzw. der betreuenden Dozenten, Schlüssigkeit der Fragestellung, Geeignetheit der angewandten Methoden, absehbarer wissenschaftlicher Ertrag);
- absehbarer Aufwand für die Justizvollzugsanstalten (z. B. für Erteilung von differenzierten Auskünften, Gewinnung von Interviewpartnern, Austeilen und Einsammeln von Fragebögen, Aufklärung der interessierten bzw. teilnehmenden Gefangenen über die Anliegen, organisatorische Abwicklung von Besuchen bzw. Interviews mit Gefangenen);
- möglicher Nutzen für den Justizvollzug (z. B. Weiterentwicklung von Behandlungsmethoden, Verbesserung der Datengrundlage für vollzugliche Entscheidungen); in diesem Zusammenhang sind aber auch mögliche negative Auswirkungen (Aspekte des Datenschutzes und der Forschungsethik) auf die Beteiligten zu berücksichtigen.
Bisher wurde nur eine geringe Zahl der beantragten externen Forschungsprojekte durch den bayerischen KD endgültig abgelehnt.
Häufiger kam es vor, dass Anträge aufgrund von Einwänden des KD überarbeitet werden mussten.
In einigen Fällen wurden die Projekte aufgrund der geäußerten Einwände von den Antragstellern dann nicht weiterverfolgt oder es wurde wegen der aufgezeigten organisatorischen Schwierigkeiten auf eine Datenerhebung im bayerischen Justizvollzug verzichtet.
Um den Austausch zu Forschungsvorhaben mit den einzelnen Justizvollzugsanstalten effektiver zu gestalten, wurden im letzten Jahr seitens der Anstalten Forschungsbeauftragte benannt, die als direkte Ansprechpartner sowohl für den KD als auch für die externen Antragsteller dienen. Die Forschungsbeauftragten sollen zudem neuartige Befunde aus der Forschung innerhalb der Anstalt weitergeben. Ein- bis zweimal jährlich führt der KD Tagungen für die Forschungsbeauftragten durch.Bundesländerübergreifender Austausch
Darüber hinaus nehmen die Bediensteten des KD an den zweimal jährlich stattfindenden bundesländerübergreifenden Arbeitstreffen der Kriminologischen Dienste teil, die durch die Kriminologische Zentralstelle e.V. koordiniert und organisiert werden. Bei diesen Arbeitstreffen werden auch Arbeitsergebnisse aus Bayern vorgestellt.
nach oben -
Der Fachbeirat berät den Kriminologischen Dienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben und in der Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Justizvollzugs und externen Stellen. Mitglieder des Fachbeirats sind (in alphabetischer Reihenfolge):
- Prof. Dr. Rudolf Egg (ehem. Direktor der Kriminologischen Zentralstelle e. V. Wiesbaden)
- Ltd. RegDir Christian Gessenharter (Leiter der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing)
- RegDir Dr. Claudia Groß (Leiterin der Justizvollzugsanstalt Erlangen)
- Prof. Dr. Friedrich Lösel (Professor emeritus für Psychologie am Institut für Psychologie der Universität Erlangen-Nürnberg; ehem. Direktor des Institute of Criminology der University of Cambridge, UK)
- Prof. Dr. Franz Streng (Professor emeritus für Strafrecht und Kriminologie am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Erlangen-Nürnberg)
- Ministerialrätin Leslie Trüstedt (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
-
Fußnote 1
Lösel, F., Carl, L. C. & Link, E. (2023). Evaluation der Behandlung von Sexualtätern im Strafvollzug: Eine umfassende multizentrische Studie. Schriften Zur Kriminologie, 29. https://doi.org/10.5771/9783748917137
Fußnote 2
Guschlbauer, S. (2022). Evaluation des bayerischen Jugendstrafvollzuges – Auswertungen der Daten April 2013 bis Dezember 2019, sowie Analysen der Rückfälligkeit zum Entlassungszeitraum Mai 2013 bis Februar 2015. [Dissertation]. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Fußnote 3
Stemmler, M., King, S., Weinlein, N., & Plannerer, S. (2022). Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Evaluation des Projekts „ReSTART – Freiheit beginnt im Kopf“. Forschungsbericht an das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Universität Erlangen-Nürnberg: Institut für Psychologie. Materialien I MIND prevention I Berlin I Ahmad Mansour I ReThink I ReStart
Fußnote 4
Ghanem, C. & Ippisch, N. (2024). Schuldensituation und Schuldenregulierung bei Inhaftierten in Bayern. Technische Hochschule Nürnberg. https://opus4.kobv.de/opus4-ohm/frontdoor/index/index/docId/2280 -
2024
Breuer, M., Endres, J. & Haas, S. (2024). Übergriffe auf Bedienstete im bayerischen Justizvollzug. Forum Strafvollzug, 73(4), 270-275.
Endres, J. (2024). Gefängnis als totale Institution: Wissenschaft oder Mythos? Forum Strafvollzug, 73(2), 127-130.
Endres, J. & Pülschen, L.-S. (2024). Femizid – psychologische Erklärungen und Erkenntnisse über die Täter. In H. Schüttler, P. Lutz, M. Werner, L. Steinl, I. Schachmann, Y. Krieg & D. Çelebi (Hrsg.), Gender & Crime: Sexuelle Selbstbestimmung und geschlechtsspezifische Gewalt (S. 81-96). Nomos.
Endres, J. & Suhling, S. (2024). Behandlung im Justizvollzug: Sozialtherapie und Sicherungsverwahrung. In B. Völlm & B. Schiffer (Hrsg.), Forensische Psychiatrie: Rechtliche, klinische und ethische Aspekte (295-308). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-64465-2
Endres, J., Ullmann, M. & Leuschner, F. (2024). Der Vollzug der Sicherungsverwahrung in Bayern. Forum Strafvollzug, 73(1), 16-21.
Geißelsöder, K., Weiss, M., Boksán, K., Dechant, M., Endres, J., Breuer, M., Stemmler, M. & Wodarz, N. (2024). Opioid substitution treatment, relapse and addiction-related outcomes in prison setting and after release: A longitudinal study. Nordic Studies on Alcohol and Drugs. https://doi.org/10.1177/14550725241276309
Haas, S. & Endres, J. (2024). Beschreibung von Tatbegehungsmustern verurteilter Straftäter ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Einordnung und Ableitung präventiver Ansätze. In M. Rettenberger, S. Suhling, H. Brettel & T. Görgen (Hrsg.), Kriminalität und ihre Kontrolle im Wandel. Festschrift für Axel Dessecker (S. 337-375). KrimZ (Kriminologie und Praxis; Bd. 75).
Kriener, M. & Endres, J. (2024). Motive und Ursachen für Gewalt unter Gefangenen des bayerischen Jugendstrafvollzugs. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie. https://doi.org/10.1007/s11757-024-00857-0
Stemmler, M., Geißelsöder, K., Weiss, M., Hornegger, M. & Endres, J. (2024). Long-term effects of medication-assisted treatment in opioid using offenders in German prisoners - treatment outcomes in prison and after release. Journal of Experimental Criminology. https://doi.org/10.1007/s11292-024-09653-6
2023
Boksán, K., Weiss, M., Geißelsöder, K., Dechant, M., Endres, J., Breuer, M., Stemmler, M. & Wodarz, N. (2023). Kaum Geschlechtsunterschiede bei Opioidkonsumenten in Haft. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 17(1), 43-51. https://doi.org/10.1007/s11757-022-00747-3
Boksán, K., Weiss, M., Geißelsöder, K., Dechant, M., Endres, J., Breuer, M., Stemmler, M. & Wodarz, N. (2023). Zur Legalbewährung von Opioidabhängigen nach der Entlassung aus der Haft. Praxis der Rechtspsychologie, 33(2), 135-152.
Breuer, M., Haas, S. & Endres, J. (2023). Forschungsergebnisse aus der Evaluation des Jugendstrafvollzugs in Bayern. Bewährungshilfe, 70(3), 335-353.
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Endres, J. & Breuer, M. (2023). Gewaltdelikte. In T. Bliesener, K.-P. Dahle & F. Lösel (Hrsg.), Lehrbuch Rechtspsychologie (2. Aufl.) (S. 93-110). Hogrefe.
Endres, J. & Hegwein, S. (2023). Arbeit und Arbeitstherapie. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug: Ein Handbuch für Praxis und Wissenschaft (S. 525-541). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-658-36046-7_27
Endres, J. & Kriener, M. (2023). Wie erleben Inhaftierte den Jugendstrafvollzug? Bewährungshilfe, 70(3), 362-376.
Endres, J. & Kurlemann, P. J. (2023). Lockerungen. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug: Ein Handbuch für Praxis und Wissenschaft (S. 605-625). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-658-36046-7_32
Endres, J. & Suhling, S. (2023). Behandlung im Strafvollzug: Ein Handbuch für Praxis und Wissenschaft. Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-658-36046-7
Endres, J. & Suhling, S. (2023). Resozialisierung in der Krise? Der Behandlungsgedanke vor neuen und alten Herausforderungen. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug: Ein Handbuch für Praxis und Wissenschaft (S. 821-841). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-658-36046-7_43
Geißelsöder, K., Weiss, M., Boksán, K., Dechant, M., Endres, J., Breuer, M., Stemmler, M. & Wodarz, N. (2023). Vergleich substituierter und nicht-substituierter opioidabhängiger Strafgefangener: Haftbezogene Variablen. Praxis der Rechtspsychologie, 33(2), 105-134.
Groß, G. & Endres, J. (2023). Psychisch auffällige Gefangene. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug: Ein Handbuch für Praxis und Wissenschaft (S. 543-562). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-658-36046-7_20
Haas, S. (2023). Wohngruppenvollzug und Milieugestaltung. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug: Ein Handbuch für Praxis und Wissenschaft (S. 393-415). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-658-36046-7_28
Pülschen, L. & Endres, J. (2023). Femizidtäter: Normale Männer, durchschnittliche Homizidtäter oder psychisch labile Männer? Eine Untersuchung zu Persönlichkeit, Delikthypothese und Behandlungszielen. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 17(1), 19-42. https://doi.org/10.1007/s11757-022-00753-5
Stemmler, M., Weiss, M., Geißelsöder, K., Boksán, M., Endres, J., Breuer, M., Groß, G. & Wodarz, N. (2023). Behandlung opioidabhängiger Gefangener in Deutschland. Effekte der Substitutionsbehandlung – erste Ergebnisse. Forum Strafvollzug 72(4), 252-255.
Suhling, S. & Endres, J. (2023). Behandlung im Strafvollzug – Einleitung und Überblick. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug (S. 19-42). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-658-36046-7_1
2022
Endres, J. (2022). Das Gefängnis als „totale Institution“: Was trägt ein 65 Jahre alter soziologischer Fachterminus zum Verständnis und zur Weiterentwicklung des Justizvollzugs bei? Forum Strafvollzug.
Endres, J. (2022). Transgender im Gefängnis und das geplante Selbstbestimmungsgesetz. Forum Strafvollzug, 71(5), 331-340.
Endres, J., Haas, S., Breuer, M. & Pülschen, S. (2022). Forschung zur sozialtherapeutischen Behandlung von Gewaltstraftätern: Was ist zu beachten, damit aussagekräftige und anwendungsorientierte Ergebnisse zustande kommen? In W. Wirth & S. Bieneck (Hrsg.), Forschung im Strafvollzug. Dokumentations-, Evaluations- und Innovationsprojekte der kriminologischen Dienste (S.116-126). Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten.
Gelbhardt, R. & Endres, J. (2022). Junge Väter im Jugendstrafvollzug: Vater-Identität und väterliches Engagement und Kontextbedingungen. Forum Strafvollzug, 71(1), 37-41.
Neureiter, C. & Endres, J. (2022). „Desistance“: Wie kommt es zum Ausstieg aus kriminellen Lebensläufen? Bewährungshilfe, 69(3), 271-282.
Pülschen, L., Endres, J., Breuer, M. & Haas, S. (2022). Junge Geflüchtete im Jugendstrafvollzug. In W. Wirth & S. Bieneck (Hrsg.), Forschung im Strafvollzug. Dokumentations-, Evaluations- und Innovationsprojekte der kriminologischen Dienste (S.59-69). Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten.Weiss, M., Geißelsöder, K., Breuer, M., Dechant, M., Endres, J., Stemmler, M. & Wodarz, N. (2022). Behandlung opioidabhängiger Inhaftierter – Einstellungen und Behandlungspraxis des medizinischen Personals in bayerischen Justizvollzugsanstalten. Das Gesundheitswesen, 84(12), 1107-1112.
2021
Breuer, M. & Haas, S. (2021). Suizidkonferenzen. Umsetzung und Akzeptanz im bayerischen Justizvollzug. Forum Strafvollzug, 70(3), 206-211.
Endres, J. (2021). Die Dialektik des Abolitionismus. Thomas Gallis Plädoyer für eine Umwälzung der Strafrechtspflege (Rezension von „Weggesperrt“). Forum Strafvollzug, 70(4), 278-282.
Endres, J. & Breuer, M. (2021). Wie funktioniert das Gefängnis? – Was Sie über den Strafvollzug wissen sollten, wenn Sie dort tätig werden wollen. In A. de Banffy-Hall, D. M. Eberhard & A. Ziegenmeyer (Hrsg.), Musik im Strafvollzug (S. 17-36). Waxmann.
Endres, J. & Stemmler, M. (2021). Risikoorientierung und Risikobeurteilung in der Kriminalprävention. Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 32(1), 32-39.
King, S., Endres, J. & Stemmler, M. (2021). Radicalization potentials of young Muslims in prison: What role do religious factors play? Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 104(3), 259-270.
https://doi.org/10.1515/mks-2021-0126
Stemmler, M., Endres, J., King, S., Ritter, B. & Becker, K. (2021). Psychological differences between radicalized and non-radicalized Muslim prisoners: A qualitative analysis of their frame alignment. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 104(3), 283-297.
https://doi.org/10.1515/mks-2021-0131
Weiss, M., Geißelsöder, K., Breuer, M., Dechant, M., Endres, J., Stemmler, M. & Wodarz, N. (2021). Behandlung opioidabhängiger Inhaftierter – Einstellungen und Behandlungspraxis des medizinischen Personals in bayerischen Justizvollzugsanstalten. Das Gesundheitswesen.
https://doi.org/10.1055/a-1399-9286
2020
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Hegwein, S. & Endres, J. (2020). Arbeitstherapeutische Betriebe in den bayerischen Justizvollzugsanstalten. Forum Strafvollzug, 69(2), 128-133.
Lösel, F., Link, E., Schmucker, M., Bender, D., Breuer, M., Carl, L., Endres, J. & Lauchs, L. (2020). On the effectiveness of sexual offender treatment in prisons: A comparison of two different evaluation designs in routine practice. Sexual Abuse, 32(4), 452-475.
https://doi.org/10.1177/1079063219871576
2019
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https://doi.org/10.1007/s11757-018-0488-x
Guschlbauer, S. & Endres, J. (2019). Wie wichtig ist Verantwortungsübernahme bei Straftätern als Behandlungsziel? Eine kritische Betrachtung auf Basis aktueller Literatur und Forschungsbefunde. Forum Strafvollzug, 68(5), 342-348.
Heubeck, N. & Endres, J. (2019). Aus Fehlern lernen? Erzielt ein Aufsatz über die begangene Straftat tatsächlich den gewünschten Lerneffekt? Ergebnisse einer psychologischen Studie zu den Wirkungen einer Minimalintervention im Jugendarrest. Forum Strafvollzug, 68(4), 301-305.
2018
Breuer, M., Endres, J., Häßler, U., Hartenstein, S., Niemz, S & Stoll, K. (2018). Forschung über den Strafvollzug in Deutschland – Die Rolle der Kriminologischen Dienste (zugleich eine Replik auf Fährmann & Knop 2017). Neue Kriminalpolitik, 30(1), 92-109.
Endres, J. (2018). Was bewirkt der Jugendstrafvollzug. In G. Weigand (Hrsg.), Vollzug im Wandel – 60 Jahre Jugendvollzug in der Justizvollzugsanstalt Ebrach (S. 198-211). Eigenverlag.
Endres, J. & Breuer, M. (2018). Behandlungsmaßnahmen und -programme im Strafvollzug. In B. Maelicke & S. Suhling (Hrsg.), Das Gefängnis auf dem Prüfstand: Zustand und Zukunft des Strafvollzugs (S. 89-108). Springer.
Endres, J. & Breuer, M. (2018). Gewaltprävention im Justizvollzug. In M. Walsh, B. Pniewski, M. Kober & A. Armborst (Hrsg.), Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland - Ein Leitfaden für Politik und Praxis (S. 583-599). Springer.
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Endres, J. & King, S. (2018). Radikalisierung und Deradikalisierung im Justizvollzug. In M. Walsh, B. Pniewski, M. Kober & A. Armborst (Hrsg.), Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland - Ein Leitfaden für Politik und Praxis (S. 511-530). Springer.
Endres, J. & King, S. (2018). Welche Rolle spielt religiöses Wissen für islamistische Radikalisierung? In K. Boers & M. Schaerff (Hrsg.), Kriminologische Welt in Bewegung (S. 218-227). Forum Verlag Godesberg.
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Haas, S., Breuer, M. & Endres, J. (2018). Übergriffe gegen Bedienstete im Justizvollzug. Teil 2: Empirische Befunde aus dem bayerischen Justizvollzug und Empfehlungen. Forum Strafvollzug, 67(2), 213-218.
King, S., Endres, J., Schwaß, M., Stemmler, M., Lauchs, L. & Armborst, A. (2018). Prisoners with islamist relations: Are prisoner files a valuable data source for individual assessment and for research? International Journal of Developmental Science, 12, 129-141. https://doi.org/10.3233/DEV-170243
2017
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Endres, J. & Haas, S. (2017). Behandlungserfolg in der Sozialtherapie. Zusammenhänge mit biografischen Merkmalen, Persönlichkeit und Therapiezielen. Forum Strafvollzug, 66(1), 21-27.
Endres, J. & Maier, B. (2017). Wie wird der Koppelungsarrest (§ 16a JGG) in der Praxis angewandt? In C. Jäger, G. Kett-Straub, H. Kudlich & C. Safferling (Hrsg.), Festschrift für Franz Streng zum 70. Geburtstag (S. 427-442). C. F. Müller.
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2014
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Endres, J. (2014). Determinanten der Behandlungsteilnahme und des Behandlungsabbruchs. Forum Strafvollzug, 63(4), 237-243.
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https://doi.org/10.1007/s11757-014-0271-6
Endres, J. & Breuer, M. M. (2014c). Warnschuss oder Wegweiser? Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgestaltung des Jugendarrests nach § 16a JGG. Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 25(2), 127-136.
Endres, J., Breuer, M. M., Buch, L. & Handtke, O. (2014). Der Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt): Erste Erkenntnisse zur Reliabilität eines neuen Erhebungsinstruments für den Jugendstrafvollzug. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 8(2), 116-127.
2013
Breuer, M. M. & Endres, J. (2013). Elektronische Aufenthaltsüberwachung: Zusammenfassung von Erkenntnissen aus einem bayerischen Pilotprojekt im offenen Vollzug. Newsletter der Führungsakademie des Bildungsinstituts des niedersächsischen Justizvollzuges, 18, S. 27-29.
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Endres, J., Schwanengel, F. & Behnke, M. (2013). Diagnostik und prognostische Beurteilung in der Sozialtherapie. In B. Wischka, W. Pecher & H. van den Boogart (Hrsg.), Behandlung von Straftätern: Sozialtherapie, Maßregelvollzug, Sicherungsverwahrung (S. 101–122). Centaurus.
2012
Breuer, M. M., Gerber, K. & Endres, J. (2012). Entwicklung einer Kurzintervention motivierender Gesprächsführung im bayerischen Strafvollzug. Bewährungshilfe, 59(4), 359-369.
Hare, R. D. & Neumann, C. S. (2012). Psychopathie als klinisches und empirisches Konstrukt (M. M. Breuer & J. Endres, Trans.). In B. Wischka, W. Pecher & H. van den Boogart (Hrsg.), Behandlung von Straftätern: Sozialtherapie, Maßregelvollzug, Sicherungsverwahrung (S. 123-161). Centaurus. (Original erschienen 2008)
2011
Sporer, S. L. & Breuer, M. M. (2011). Rechtspsychologie. In A. Schütz, M. Brand, H. Selg & S. Lautenbacher (Hrsg.), Psychologie. Eine Einführung in ihre Grundlagen und Anwendungsfelder (S. 485-501). Kohlhammer.
Endres, J. & Bieneck, S. (2011). BSDSB: Eine Basisdokumentation für die sozialtherapeutischen Einrichtungen im bayerischen Strafvollzug. Forum Strafvollzug, 60(4), 244-248.
Endres, J. & Breuer, M. M. (2011). Sicherungsverwahrung: Das Behandlungskonzept des bayerischen Justizvollzugs, Forum Strafvollzug, 60(5), 285-296.
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Wenn Sie zur Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung Daten im bayerischen Strafvollzug erheben möchten, reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag beim Kriminologischen Dienst des bayerischen Justizvollzugs ein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt für externe Antragsteller: Link Infoblatt
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Bedarfsweise werden Qualifizierungsarbeiten (Bachelor, Magister, Diplom) an Studierende der Psychologie vergeben, wenn diese im engen Zusammenhang mit den eigenen Forschungsprojekten stehen. Falls Sie sich hierfür interessieren, senden Sie uns bitte Ihre Kurzbewerbung zu (Anschreiben, Lebenslauf).
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